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GESAMMELTE

REDEN UND

SCHRIFTEN

EX LIBRJ/ DR ALFRED. PLATZ.

Li

FERDINAND LASSALLE

GESAMMELTE REDEN UND SCHRIFTEN

HERAUSGEGEBEN

UND EINGELEITET

VON

EDUARD BERNSTEIN

VOLLSTÄNDIGE AUSGABE IN ZWÖLF BÄNDEN

VERLEGT BEI PAUL CASSIRER, BERLIN 1919

FERDINAND LASSALLE

GESAMMELTE REDEN UND SCHRIFTEN

HERAUSGEGEBEN

UND EINGELEITET

VON

EDUARD BERNSTEIN

ZWEITER BAND:

DIE VERFASSUNGSREDEN

DAS ARBEITERPROGRAMM

UND DIE ANSCHLIESSENDEN

VERTEIDIGUNGSREDEN

VERLEGT BEI PAUL CASSIRER, BERLIN 1919

ALLE RECHTE VORBEHALTEN

DRUCK VON OSCAR BRANDSTETTER, LEIPZIG

INHALT

Seit

ÜBER VERFASSUNGSWESEN. Ein Vortrag ge- halten in einem Bürger-Bezirksverein 7

WAS NUN ? Zweiter Vortrag über Verfassungswesen . 63

MACHT UND RECHT. Offenes Sendschreiben ... 125

DAS ARBEITERPROGRAMM. Über den besonderen Zusammenhang der gegenwärtigen Geschichtspenode mit der Idee des Arbeiterstandes 139

DIE WISSENSCHAFT UND DIE ARBEITER. Eine

Verteidigungsrede vor dem Berliner Kriminalgericht gegen die Anklage, die besitzlosen Klassen zum Haß und zur Verachtung gegen die Besitzenden öffentlich angereizt zu haben 203

DIE INDIREKTE STEUER UND DIE LAGE DER ARBEITENDEN KLASSEN. Eine Vertei- digungsrede vor dem Kgl. Kammergericht zu Berlin gegen die Anklage, die besitzlosen Klassen zum Haß und zur Verachtung gegen die Besitzenden öffentlich angereizt zu haben 285

ÜBER VERFASSUNGSWESEN

EIN VORTRAG

GEHALTEN IN EINEM

BERLINER BÜRGER -BEZIRKS -VEREIN

VON

FERDINAND LASSALLE

DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN IM VERLAG VON G. JANSEN, BERLIN 1862

VORBEMERKUNG

Die mit der Regentschaft des Prinzen Wilhelm, des späteren Königs Wilhelm I., eingeleitete „Neue Ära" war bereits gegen Ende des Jahres 1860 arg in die Brüche gegangen. Der Prinzregent hatte sich gegenüber der im Herrenhaus tonangebenden Junkerpartei ungemein zaghaft erwiesen und in der Italienischen Frage plötzlich das Legi- timitätsprinzip mit einer Schärfe betont, die allen Illu- sionen über seinen „Liberalismus" ein Ende machen mußte. Doch hatte weder die schwachmütige liberale Kammermajorität, noch die Regierung selbst es zu einem offenen Bruch kommen lassen. Immerhin sonderte sich in der Kammer die Fraktion „Jung-Litauen" mit einem etwas radikaleren Programm von der altliberalen Partei ab, und im Sommer 1861 bildete sich aus ihr die „deutsche Fortschrittspartei", die bald überall im Lande Boden faßte. Verstärkt wurde ihr Einfluß noch, als im Oktober 1861 Wilhelm, inzwischen König geworden, sich in Kö- nigsberg krönen ließ und dabei mit demonstrativem Nach- druck das Gottesgnadentum der Hohenzollernschen Dyna- stie betonte. So hatte er sich einer Deputation des Land- tags gegenüber wie folgt ausgelassen: „Die Herrscher Preußens empfangen ihre Krone von Gott. Ich werde

deshalb morgen die Krone vom Tisch des Herrn nehmen und auf mein Haupt setzen. Dies ist die Bedeutung des Königtums von Gottes Gnaden, und darin liegt die Hei- ligkeit der Krone, welche unantastbar ist. Die Krone ist mit neuen Institutionen umgeben. Sie sind nach denselben berufen, der Krone zu raten ; Sie werden mir raten und auf Ihren Rat werde ich hören." Das war eine unzwei- deutige Zurückweisung aller etwaigen Ansprüche der Kammer, maßgebenden Einfluß auf die Regierung des Landes auszuüben ; es war die tatsächliche Einleitung des Verfassungskonfliktes, denn die preußische Verfassung räumte dem Abgeordnetenhause etwas mehr Befugnisse ein, als nur dem Könige ,,zu raten". Den Konfliktsstoff selbst lieferte die Reorganisation des Heeres, die der König auf Grund der dreijährigen, das Abgeordnetenhaus aber auf Grund der zweijährigen Dienstzeit durchgeführt wissen wollte. Ehe noch der Streit um sie ausgefochten war, nahm die Regierung sie unter Benutzung der Voll- machten und Kredite in Angriff, die ihr für die Mobil- machung aus Anlaß des italienischen Krieges bewilligt worden waren. Die Wählerschaft antwortete damit, daß sie bei der am 6. Dezember 1861 erfolgenden Neuwahl die Fortschrittspartei in solcher Stärke in das Abgeord- netenhaus schickte, daß diese dort sofort zur ausschlag- gebenden Partei wurde. Einen Augenblick stutzte die Re- gierung. Die Minister suchten zu vermitteln, aber ein am 6. März 1862 von der Kammer angenommener Antrag des Fortschrittlers Ad. Hagen, worin verlangt wurde, daß die Regierung das Ausgabenbudget in größerer Speziali- sierung einbringen solle, führte zum offenen Konflikt. Die Minister reichten ihre Entlassung ein, und der König löste die Kammer auf. Ein neues Ministerium, durch Angehö- rige der reaktionären Junker- und Muckerpartei Lippe,

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Mühler, Itzenplitz verstärkt, wurde gebildet mit dem Auftrage, „den Verdächtigungen der Absichten der Re- gierung und der dadurch hervorgerufenen Irreführung der öffentlichen Meinung, wie dieselbe sich bei den letzten Wahlen gezeigt habe", energisch entgegenzuwirken, was die Minister logischerweise dahin verstanden, den ganzen Beamtenapparat zur Wahlmache in Bewegung zu setzen. Die Neuwahlen selbst wurden auf den 6. Mai 1862 aus- geschrieben.

In die Zeit des nun entfachten Wahlkampfes fällt die erste Versammlung, in der Lassalle seinen Vortrag „Über Verfassungswesen" hielt. Sie fand in Berlin am 16. April 1862 im fortschrittlich-liberalen Bezirksverein der Fried- richstadt statt, und in den folgenden Wochen wiederholte Lassalle den Vortrag in noch einigen solcher Bezirks- vereine. Er ist von Lassalles Bestem ja, man kann ohne Übertreibung von ihm sagen, daß er zu den besten politischen Vorträgen gehört, die überhaupt je gehalten wurden : er ist eines der Meisterwerke politischer Vor- tragskunst. Schon seine mehr formellen Vorzüge, die klassisch gedrungene, überaus klare Sprache, sowie die so künstlerisch vollendete und gerade deshalb sich so natür- lich gebende Gliederung des gedanklichen Inhalts reißen den Leser zur Bewunderung hin. Was aber dem Vortrag vor allem seine Bedeutung gibt und ihn weit über eine Gelegenheitsrede erhebt, ist die geschichtsphilosophische Auffassung, mit der Lassalle an die gestellte Aufgabe die Darlegung des wesentlichen Moments einer politi- schen Verfassung herantritt und sie löst. Wir sehen Lassalle, der eben noch in seinem System der erworbenen Rechte sich als Meister der spekulativ aus dem Begriff entwickelnden Rechtsphilosophie gezeigt hatte, hier so greifbar-realistisch die Abhängigkeit politischer Einrich-

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tungen von gesellschaftlichen Entwickehmgszuständen nach- weisen, wie es der geschulteste Anhänger der materialisti- schen Geschichtsauffassung kaum anders und schwerlich besser zustande gebracht hätte. In der Tat darf man sagen, daß, was die Anwendung der materialistischen Geschichts- auffassung auf die Fragen der politischen Entwickelung der Völker anbetrifft, es keine Schrift gibt, die jenes Ab- hängigkeitsverhältnis in klarerer Anschaulichkeit zeigt als wie dieser Vortrag ,,Über Verfassungswesen". Er hat seinesgleichen nur in den Kapiteln „Die Gewalts - theorie" in Friedrich Engels' Anti-Dühring. Und wie der Vortrag ein Muster schönster Volkstümlichkeit ist, so ist er zugleich auch ein Muster wissenschaftlicher Selbst- beschränkung : so, wie die materialistische Geschichts- auffassung hier zur Anwendung gebracht wird, ist sie über jeden Streit erhaben, ist sie von jeder wesentlich speku- lativen Beimischung frei, ist sie auf folgerichtige Durch- arbeitung von erfahrungsgemäß Festgestelltem aufgebaute positivistische Wissenschaft.

Lassalle zeigt, wie die in Gesetzesform gebrachten poli- tischen Verfassungen nur dann und nur in dem Maße prak- tisch unangefochten bleiben, als sie der Ausdruck der in der Gesellschaft tatsächlich bestehenden Machtverhält- nisse sind. Er analysiert den Begriff „tatsächliche Macht- verhältnisse" oder „gesellschaftliche Machtverhältnisse , den in neuerer Zeit Anton Menger so gern als Deckungs- mittel dafür benutzt hat, eine klare, unzweideutige Stel- lungnahme zur materialistischen Geschichtsauffassung zu vermeiden, gerade in solcher Weise, daß er sowohl auf die Produktionsweise als bestimmenden Faktor der Klassengliederung und Klassenentwickelung, zu- gleich aber auch auf die Grenzen der ökonomisti- schen Betrachtungsweise hinweist. Und das ist das Größte

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an diesem Vortrage : er zeigt die verschiedenen Kräfte der Gesellschaft zugleich in den Möglichkeiten, wie in den Grenzen ihres Könnens. Dem Leser wird der ungeheuere Vorteil der administrativ, militärisch usw. organisierten Staatsmacht gegenüber den unorganisierten Kräften der Gesellschaft aufgedeckt ; es wird aber auch gezeigt, über welchen Punkt hinaus selbst die organisierte Staatsmacht die damals unorganisierten, rein gesellschaftlichen Kräfte nicht ungestraft ignorieren darf, wie nicht nur der König mit Heer und Kanonen, wie nicht nur der Adel, die Großindustriellen, die Bankiers, das Bürgertum, sondern wie ferner das kleine Bürgertum, wie die Arbeiter und wie schließlich auch das allgemeine Bewußtsein, das über die Klassen- und Parteiinteressen hinausgreifende Kulturempfinden des Volkes reale Machtfaktoren, ,,ein Stück Verfassung" sind. Ein geradezu unübertroffe- nes Betrachtungsschema, aus dem unter anderem hervor- geht, daß, wenn Lassalle in seinen rechtstheoretischen Werken dem ,, allgemeinen Bewußtsein" eine so große Rolle zuweist, er als Gesellschaftstheoretiker und Ge- schichtsphilosoph doch dies Bewußtsein durchaus nicht als etwas absolut Selbständiges auffaßt, sondern sich seines Zusammenhanges mit, und seiner Abhängigkeit von den materiellen Faktoren des Gesellschaftslebens wohl bewußt war. So wenig aber, wie das Bewußtsein, erscheinen bei ihm die materiellen Faktoren als ein für allemal in ihren Beziehungen zueinander bestimmte Größen, es wird viel- mehr das revolutionierende Moment in der Entwickelung von Wirtschaft und Klassen deutlich hervorgehoben. Und wenn Lassalle hierbei auch nicht auf das letzte Llement der Gesellschaftsentwickelung, die Entwickelung des Werkzeugs und seine Rolle, zu sprechen kommt, was er aber in dem gleichzeitig mit diesem Vortrag ausgearbeiteten

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und vier Tage vor ihm vorgetragenen Arbeiterprogramm getan hat, so finden wir hier dafür in dem kleinen Ab- schnitt, der mit den Worten eingeleitet wird: „Wie tritt nun diese Änderung in den wirklichen Machtverhältnissen ein?", die Rückwirkung der Siedelungsweise und des Dichtigkeitsgrades der Bevölkerung auf die Klassen- verhältnisse und die politischen Gestaltungen in wenigen Strichen so lichtvoll gekennzeichnet, wie dies bis dahin noch in keiner Populärschrift geschehen war. Selbst heute noch wird dieser, für die politischen Entwickelungen so wichtige Wirtschaftsfaktor in den Abhandlungen über die materialistische Geschichtsauffassung entweder gar nicht oder doch ganz ungenügend gewürdigt.

Mit einem Wort, als Staats- und gesellschaftswissen- schaftliche Aufklärungsschrift ist Lassalles „Über Ver- fassungswesen" noch ganz und gar nicht überlebt. Es liest sich noch heute so frisch und anregend wie zur Zeit, wo Lassalle mit ihm seine politische Agitation einleitete, und ist für jeden angehenden Politiker eine vorzügliche Ge- leitschrift. Aber auch als politische Kampfschrift hat es seine Aktualität noch nicht eingebüßt. Noch besteht die preußische Verfassung1), von der in ihm die Rede ist und von der Lassalle damals schrieb, sie könne wohl nach rechts oder links hin abgeändert werden, aber bleiben könne sie nicht. Es ist keine Widerlegung der Lassalle- schen Ausführungen, daß sie bis auf den heutigen Tag formell unverändert gebheben ist, denn materiell hat sie durch die Kriege von 1866 und 1871, beziehungsweise durch die Gründung des Norddeutschen Bundes und dann des Deutschen Reiches eine sehr bedeutende Abänderung

*) Das Vorwort ist im Februar 1907 geschrieben. 14

erfahren. Die Entscheidung über die den Trägern der preußischen Krone so am Herzen liegende Militärfrage wurde mit anderen Fragen vom preußischen Landtag in den deutschen Reichstag verlegt, die Einführung des all- gemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts für die Wahlen zum Reichstage zog das Interesse der demo- kratischen Massen vom Landtage ab, und so konnte der faule Kompromiß, der nach 1866 zwischen Krone und Bürgertum in Preußen geschlossen worden ist, für Jahr- zehnte um so mehr ohne neue Verfassungskrisen fort- bestehen, als auf der einen Seite die Bildung der Zentrums- partei und auf der anderen die immer stärkere Entfaltung der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung dem liberalen Bürgertum Preußens teils die Macht und teils die Lust nahmen, ernsthaft mit der Krone anzubinden. Eine neue Verschiebung der tatsächlichen Machtverhältnisse im Lande mußte erst eintreten, um aufs neue die Verfassungs- frage auf die Tagesordnung zu setzen, und für diese Ver- schiebung hat die große ökonomische Umwälzung gesorgt, die sich seit den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts vollzogen hat und noch vollzieht. Indem sie die Städte zu einem Wachstum gebracht hat, daß heute die große Mehr- heit der Bevölkerung in den Städten wohnt, während zu Lassalles Zeiten noch drei Viertel der Bevölkerung dem platten Lande angehörten, und indem sie in den Städten der industriellen Arbeiterschaft neben dem Übergewicht in der Zahl auch immer mehr das Übergewicht als organi- sierte und geistig wirkende soziale Kraft zuspielt, trieb sie immer sichtbarer dem Moment zu, wo, sofern Bürger- tum und Krone im Verein nicht vorher einlenkten, die Arbeiterklasse im Gefühl des klaffenden Gegensatzes zwischen der wirtschaftlich-sozialen Wirklichkeit und dem geschriebenen Recht ihrerseits die Verfassungsfrage stel-

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len würde. Darin lag aber schon eingeschlossen, daß es sich dann auf der Volksseite nicht um „Rettung", sondern um Abänderung, und zwar wahrscheinlich um sehr gründliche Abänderung der geschriebenen Verfas- sung handeln mußte. Der Moment mußte eintreten, ob das Reichstagswahlrecht in seiner bisherigen Gestalt fort- bestand oder nicht. Es liegt aber auf der Hand, daß jeder Eingriff in das Reichstagswahlrecht sein Eintreten notwendig beschleunigt hätte.

Als Lassalle den Verfassungsvortrag niederschrieb, war noch nicht mit Sicherheit vorauszusehen, welche Entwicke- lung die Verfassungsfrage nehmen würde. So wenig, wie das liberale Bürgertum, hatte der Träger der Krone große Neigung, die Dinge auf die äußerste Spitze zu treiben. Wilhelm I. hielt sich vorläufig noch im Rahmen der ihm nach dem Buchstaben der Verfassung zustehenden Rechte, er hoffte auf eine zugängliche Kammer. Was sollte aber geschehen, wenn er eine solche nicht fand ? Darüber muß- ten sich diejenigen klar werden, die nicht wollten, daß die Kammer das Fundamentalrecht jeder Volksvertretung auf genaue Spezialisierung der ihr abverlangten Ausgaben fallen lasse. Sie mußten sich alle Konsequenzen eines Verfas- sungsstreites vor Augen halten, um geistig auf das Äußerste gerüstet zu sein, da nur solche Vorbereitung die genügende Kampfesenergie und die Auswahl der wirksamsten Kampf- mittel verbürgt. Seinen Hörern, meist kleinbürgerliche De- mokraten, mit den letzten Ursachen jedes Verfassungs- streites auch die wahre Natur des ausgebrochenen Ver- fassungskonfliktes zu enthüllen, ihnen zu zeigen, wieso es kam, daß dieser Konflikt in der gegebenen Gestalt mög- lich wurde, das war die Aufgabe, die sich Lassalle stellte. Denn ihm, dem Revolutionär, der, wie wir nun auch aus den Briefen an seine Eltern wissen, für den Sommer 1862

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einen neuen europäischen Krieg und allerhand Aufstände in Österreich erwartete, die Preußen nicht unberührt lassen konnten, mußte ganz besonders daran liegen, daß der preußische Verfassungskampf von den demokratischen Volkselementen dieses Staates als eine Angelegenheit auf- gefaßt und behandelt wurde, bei der zuletzt die reale, auf mehr als Verfassungsbuchstaben gegründete Macht den Entscheid geben werde.

Daß es sich im Verfassungskonflikt um eine Macht- frage handelte, wußten allerdings die liberalen Parteiführer auch, aber sie glaubten besonders klug zu tun, wenn sie es nicht offen aussprachen. Sie wollten die faktische Macht mit Hilfe der Verfassung „konstitutionell" der Regierung abhandeln und rechneten dabei ausschließlich auf die Zaubergewalt dessen, was Lassalle in der vorliegenden Rede ,,das allgemeine Bewußtsein" nennt und von dem er sehr richtig sagt, daß es „in gewissen Grenzen" auch ein Stück Verfassung sei : die öffentliche Meinung. Diese sollte alles für sie machen, und darum wurde die Ver- fassungsfrage als eine reine Rechtsfrage hingestellt, als ein Streit um das formale Recht, das allerdings auf Seiten der Kammer war.

Unter diesen Umständen konnte ein Vortrag, der mit haarscharfer Logik die letzten Konsequenzen des aus- gebrochenen Konflikts bloßlegte, den leitenden Persön- lichkeiten der liberalen Partei nicht sehr angenehm sein. Lassalle hatte sich zwar klugerweise enthalten, vorzeitig irgendeine spezielle Nutzanwendung aus seinen Aus- einandersetzungen zu ziehen, aber ihre revolutionäre Trag- weite lag auf der Hand. Besser paßte die Rede den Re- aktionären in den Kram, die ihr Organ in der junkerlich feudalen „Kreuzzeitung" hatten. Vertuschten die Libe- ralen die Machtfrage, die hinter der Rechtsfrage steckte,

2 Lssealle. Ge;. Schriften. Band II. 17

so lag den Kreuzzeitungsleuten um so mehr daran, die Forderungen der Linken als ein revolutionäres Attentat auf die Machtsphäre der Krone darzustellen. Außerdem hatten die Macher der „Kreuzzeitung" sicher Wind da- von, wie es zwischen Lassalle und den Fortschrittsführern stand, soweit es nicht schon aus verschiedenen Stellen des Vortrages zwischen den Zeilen herauszulesen war. Und auch das paßte in ihre Pläne. Schon bei den Wahlen des Jahres 1861 hatte die „Kreuzzeitung" ihrer Partei emp- fohlen, Verbindungen mit den Vertretern der konsequen- ten Demokratie gegen die Liberalen zu schließen, und als die Wahlmännerwahlen im April 1862 die Fortschritts- partei auf der ganzen Linie siegreich zeigten, befürwortete die Korrespondenz der Konservativen Partei das allge- meine Wahlrecht, da ja das Dreiklassen Wahlsystem gar nicht ,,zu Recht" bestehe ! Wie man die Gebrüder Bauer eingefangen hatte, so hoffte man auch andere an- zufangen.

Der Artikel, den die „Kreuzzeitung" Lassalles Vortrag widmete, ist so bezeichnend für die damalige Situation, daß es mir gerechtfertigt erscheint, ihn hier seinem vollen Wortlaut nach folgen zu lassen :

„Das zweite (Symptom) ist die von uns (Nr. 122) skizzierte Rede des Dr. Lassalle, eines seiner Zeit viel- genannten revolutionären Juden, der mit richtigem In- stinkt den Nagel auf den Kopf getroffen und uns noch nicht alles gesagt hat, was er weiß und denkt. Tiefe Ver- achtung gegen die geschriebene Verfassung ; das klare Be- wußtsein, daß die tatsächlichen Zustände und die realen Machtverhältnisse die wirkliche und alleinige Verfassung eines Landes sind, in welcher Verfassung er den Soldaten und sogar den Kanonen eine sehr wichtige und entschei-

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elende Stellung anweist und aus beiden Vordersätzen kombiniert die Schlußfolgerung, daß es um deswillen zu- nächst und vor allem darauf ankomme, die tatsächlichen Zustände und Machtverhältnisse umzugestalten und ins- besondere die Besiegten zu entwaffnen.

„Der Fehler in seiner Rechnung liegt nur darin, daß die Demokratie im Jahre 1848 eben nicht gesiegt, sondern sich selbst und das Volk mit dieser Lüge einfach hinter das Licht geführt hatte, und daß um deswillen, so- bald jener Schwindel verflog, die realen Machtverhält- nisse einfach wieder in ihre Rechte traten. Überdies aber ist Dr. Lassalle ein zu klarer Kopf, um nicht zu wissen, daß man die .realen Machtverhältnisse' erst dann um- gestalten kann, wenn man der Stärkere ist, oder daß mit anderen Worten jede Regierung, die über die realen Mächte des Landes Armee, Finanzen und den ganzen Verwaltungsorganismus gebietet, nur durch sich selbst ruiniert und gestürzt werden kann. Um deswillen ist der Liberalismus, ,der die Fürsten mit Biederkeit und Loyalität um ihre Gewalt betrügt', der gefährlichste Mi- neur der Demokratie und Revolution; um deswillen er- freuen wir uns auch jetzt des interessanten Schauspiels, daß die Umsturzpartei von Versicherungen der Ehrfurcht und Loyalität gegen die Krone überfließt.

„Die Krone ,von Gottes Gnaden' sitzt so fest auf dem Haupte ihrer Träger, daß keine andere Hand als ihre eigene dieselbe abzunehmen vermag ! Die eigentliche Gefahr für die Krone liegt deshalb auch allein in der Lüge, in jener heuchlerischen Aktion, welche die Fürsten zu verführen trachtet, sich selbst freiwillig ihrer Macht zu entäußern." („Neue Preußische Zeitung", Leitartikel vom 8. Juni 1862.)

2* 19

Die Nutzanwendung dieses Artikels geht an die Adresse des Königs, der noch immer zauderte, sich der Kreuz- zeitungspartei mit Haut und Haaren zu überliefern. Da- her namentlich der Satz, daß jede Regierung „nur durch sich selbst ruiniert und gestürzt werden kann". Das hieß auf deutsch : „Kein Kompromiß, kein Zugeständnis an die Kammer, Majestät ! Jedes Zugeständnis ist ein Be- weis von Schwäche, führt zu weiteren Zugeständnissen und schließlich zum Ruin des Gottesgnadentums. Darum : König werde hart!" Welcher fortgesetzte Ruf, wie man weiß, nicht auf unfruchtbaren Boden fiel.

Die Redensart, daß die „Demokratie" im März 1848 nicht gesiegt habe, ist natürlich reaktionärer Schwindel. Tatsächlich lag das absolute Gottesgnadentum am 19. März 1848 am Boden und erholte sich nur deshalb so schnell, weil das liberale Bürgertum, dem der Sieg zufiel, ihn nicht auszunutzen verstand. Statt sich so schnell als möglich der faktischen Macht zu versichern, stritt man solange um Formalitäten, bis die Zeit zur Schaffung der materiellen Grundlage für die geschriebene Verfassung verstrichen war. Das Nähere darüber im Text des Vortrages selbst.

Was dessen Aufnahme bei den Hörern anbetrifft, so liegt darüber nur ein Zeitungsbericht der demokratischen „Berliner Reform" vom 11. Mai 1862 vor. Lassalle wird darin „der bekannte geistreiche Autor" genannt, und nach einem gedrängten Referat über den Inhalt des Vortrages heißt es : „Wir wünschen, daß Dr. Lassalle, dem Wunsche der großen Mehrheit der Versammlung folgend, seinen so ideenreichen und anregenden Vortrag recht bald drucken lassen möge, damit er auch in weiteren Kreisen bekannt werde." Das bezog sich freilich schon auf eine andere Versammlung als die, wo Lassalle den Vortrag zuerst ge- halten hatte. Aber die bloße Tatsache, daß man Lassalle

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ersucht hatte, den Vortrag in anderen Bezirksvereinen zu wiederholen, läßt mindestens so viel erkennen, daß er auf die ersten Hörer tieferen Eindruck gemacht haben muß. Die Presse der Fortschrittspartei ignorierte ihn zunächst, da er der Partei aus den oben dargelegten Gründen nichts weniger als genehm war. Außerdem nahm der Wahlkampf ihr ganzes Interesse in Anspruch. Erst als der Vortrag Anfang Juni 1862 im Druck erschien, beschäftigten sich weitere Kreise mit ihm. Neben der „Kreuzzeitung", deren Auslassungen oben wiedergegeben sind, nahm ihn auch die ministerielle ,, Sternzeitung' vor, allerdings mit etwas we- niger Genugtuung, wie das Organ der unverhüllten Reak- tion. Die Wahlen waren gegen die Regierang ausgefallen, die Fortschrittspartei hatte auf Kosten aller übrigen Par- teien ihre Mandate wesentlich vermehrt, und so hatte die Verworrenheit der Lage noch zugenommen. „Die politi- sche Situation hier ist ebenso lächerlich wie interessant. Kretins von allen Seiten", schreibt Lassalle im Juli 1862 an seinen Vater. Keine der beiden streitenden Parteien hatte den Mut zu radikalem Vorgehen, beide, der König wie die fortschrittliche liberale Kammerrnehrheit, beriefen sich auf die Verfassung, die aber keinen Ausweg aus dem Konflikt darbot, wenn nicht eine der Parteien freiwillig nachgab, d. h., wenn nicht entweder der König die von ihm auf Grund wiederholter außerordentlicher Bewilli- gungen ins Werk gesetzte Heeresreorganisation wieder fallen ließ, oder das Abgeordnetenhaus sie endgültig in der vom König gewählten Gestalt guthieß, die es aber ge- rade für unannehmbar erklärt hatte. Unter diesen Um- ständen konnte Lassalle seinem Vater in dem besagten Brief weiterhin schreiben : „Meine Broschüre über Ver- fassungswesen kommt jetzt zu immer größerer und größerer Anerkennung, weil natürlich die inzwischen ein-

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getretenen Ereignisse auch den Dümmsten die Augen auf- gerissen und gezeigt haben, wie richtig ich prophezeite." (Intime Briefe Ferdinand Lassalles. Berlin, Verlag Vor- wärts, S. 132.) Wie die Dinge lagen, konnte die Ver- fassung Preußens in der Tat ,, nicht so bleiben, wie sie

<< war .

Ed. Bernstein.

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ÜBER VERFASSUNGSWESEN

Meine Herren

Es ist die Aufforderung an mich ergangen, dieser ge- ehrten Versammlung einen Vortrag zu halten, und ich habe für denselben einen Gegenstand gewählt, der sich wohl von selbst empfiehlt, weil er vor allen an der Zeit ist. Ich werde nämlich sprechen über Verfassungswesen.

Ich bemerke von vornherein, meine Herren, daß mein Vortrag ein streng wissenschaftlicher sein wird. Nichtsdestoweniger oder richtiger eben deswegen wird keiner unter Ihnen sein, der diesem Vortrag nicht von An- fang bis Ende folgen und ihn ganz begreifen können wird.

Denn wahre Wissenschaftlichkeit, meine Her- ren — es ist gut, immer hieran zu erinnern besteht eben in gar nichts anderem als in jener Klarheit des Denkens, welche, ohne irgendeine Voraussetzung zu machen, Schritt für Schritt alles aus sich selbst ableitet, sich aber eben deshalb auch mit zwingender Gewalt des Verstandes jedes nur aufmerksamen Zuhörers bemächtigt.

Diese Klarheit des Denkens bedarf daher bei ihren Zu- hörern gar keiner besonderen Voraussetzung. Im Gegenteil, da sie, wie bereits bemerkt, in nichts anderem als in jener Voraussetzungslosigkeit des Denkens besteht, welche alles aus sich selbst ableitet, so duldet sie nicht einmal Voraussetzungen. Sie duldet und fordert nichts anderes, als daß die Zuhörer keine Voraussetzungen

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irgendeiner Art, keine festen Vorurteile mitbringen, son- dern den Gegenstand, wie oft sie auch bereits über ihn ge- dacht oder gesprochen haben mögen, von neuem unter- suchen, so, als wüßten sie noch gar nichts Feststehendes von ihm, und sich also mindestens für die Zeit der Unter- suchung alles dessen entschlagen, was sie bisher über den Gegenstand anzunehmen gewohnt waren.

Ich beginne also meinen Vortrag mit der Frage : Was ist eine Verfassung ? worin besteht das Wesen einer Ver- fassung ?

Jeder Mensch, meine Herren, spricht heutzutage von früh bis abends über Verfassung. In allen Zeitungen, in allen Gesellschaften, in allen Wirtshäusern ist unablässig von Verfassung die Rede.

Und doch, wenn ich diese Frage ernstlich stelle : was ist das Wesen, der Begriff einer Verfassung, so fürchte ich, daß von allen diesen so Sprechenden sehr wenige imstande sein dürften, eine befriedigende Antwort zu er- teilen.

Viele würden sich offenbar versucht fühlen, bei dieser Frage nach dem Bande der preußischen Gesetzsammlung pro 1850 zu greifen und da die preußische Verfassung herauszulangen.

Aber Sie sehen sofort, das ist keine Antwort auf meine Frage. Denn was darin steht, das ist nur der besondere Inhalt einer bestimmten, nämlich der preußischen Ver- fassung, und ist also keineswegs imstande, die Frage zu beantworten : was ist das Wesen, der Begriff einer Ver- fassung überhaupt.

Wenn ich diese Frage einem Juristen stelle, so wird er mir hierauf etwa eine Antwort geben, wie folgt: „Eine Verfassung ist ein zwischen König und Volk beschworener Pakt, welcher die Grundprinzipien der Gesetzgebung und

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Regierung in einem Lande feststellt." Oder er wird viel- leicht noch allgemeiner, weil es ja auch republikanische Verfassungen gegeben hat, sagen : „Eine Verfassung ist das in einem Lande proklamierte Grundgesetz, welches die Organisation des öffentlichen Rechts in dieser Nation feststellt."

Aber alle diese und ähnliche formelle juristische De- finitionen sind eben so weit entfernt, wie die vorige Ant- wort, eine wirkliche Antwort auf meine Frage zu bilden. Denn alle diese Antworten enthalten immer nur eine äußer- liche Beschreibung dessen, wie eine Verfassung zustande kommt, und was eine Verfassung tut, aber nicht die An- gabe: was eine Verfassung ist. Sie geben Kriterien, Er- kennungszeichen an, an denen man äußerlich und juristisch eine Verfassung erkennt. Aber sie sagen uns durchaus nicht, was der Begriff, das Wesen einer Verfassung sei. Sie lassen uns deshalb auch in völliger Unklarheit darüber, ob und wann eine bestimmte Verfassung gut oder schlecht, möglich oder unmöglich, dauerhaft oder nicht dauerhaft sein wird. Denn dies alles könnte nur erst aus dem Begriff einer Verfassung hervorgehen. Man muß erst das Wesen einer Verfassung überhaupt kennen, um zu wissen, ob eine bestimmte Verfassung ihm ent- spricht und wie es mit ihr steht. Hierüber läßt uns aber eben jene juristische, äußerliche Art des Definierens, die sich gleichmäßig auf jedes beliebige Blatt Papier an- wendet, welches von einer Nation, oder von einer Nation und ihrem Könige unterschrieben und als Verfassung aus- gerufen wird, gleichviel, wie beschaffen der Inhalt dieses Blattes Papier sei, in vollständiger Unklarheit. Erst der Begriff der Verfassung Sie werden sich davon selbst überzeugen, wenn wir erst zu diesem Begriffe gelangt sein werden ist der Quell aller Verfassungskunst und

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Verfassungs Weisheit, die sich dann aber auch spielend und wie von selbst aus diesem Begriffe entwickeln.

Ich wiederhole also meine Frage: was ist eine Ver- fassung, was ist das Wesen, der Begriff einer Ver- fassung ?

Da wir dies noch nicht wissen ' wir müssen es erst gemeinschaftlich suchend finden, meine Herren so v/ollen wir eine Methode anwenden, die man überhaupt immer gut tun wird anzuwenden, wenn es sich darum han- delt, den klaren Begriff von einer Sache zu erlangen. Diese Methode ist einfach, meine Herren. Sie besteht darin, daß man die Sache, deren Begriff man sucht, mit einer anderen ihr gleichartigen vergleicht, und nun sucht, den Unterschied klar und scharf zu durchdenken, der beide doch noch voneinander trennt.

Indem ich also jetzt diese Methode anwende, frage ich : wie unterscheiden sich Verfassung und Gesetz von- einander ?

Beide, Verfassung und Gesetz, haben offenbar ein gleichartiges Wesen miteinander. Eine Verfassung soll Gesetzeskraft haben; sie soll also auch Gesetz sein. Aber sie soll nicht bloß Gesetz, sie soll noch mehr als Ge- setz sein. Es ist also auch ein Unterschied da. Daß ein solcher Unterschied da ist, daß eine Verfassung nicht ein bloßes Gesetz sein soll, sondern noch mehr als das, ließe sich an hundert Tatsachen zeigen.

So nehmen Sie es nicht übel, meine Herren, wenn neue Gesetze erscheinen. Im Gegenteil, Sie wissen, daß es not- wendig ist, daß fast alle Jahre mehr oder weniger neue Gesetze erlassen werden. Und doch kann kein neues Ge- setz erlassen werden, ohne das bis dahin bestandene ge- setzliche Verhältnis abzuändern. Denn brächte das neue Gesetz keine Änderung in dem bis dahin bestehenden ge-

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setzlichen Zustand hervor, so würde es überhaupt über- flüssig sein und gar nicht erlassen werden. Die Verän- derung der Gesetze nehmen Sie also nicht übel, Sie be- trachten sie vielmehr im allgemeinen als die regelmäßige Aufgabe der Regierungskörper. So wie man Ihnen aber an die Verfassung rührt, so nehmen Sie es übel und schreien : Man tastet uns die Verfassung an. Woher kommt dieser Unterschied ? Dieser Unterschied ist so unleugbar da, daß in manchen Verfassungen sogar festgesetzt wurde : die Verfassung solle gar nicht abgeändert werden kön- nen ; in andern, sie solle nur mit zwei Drittel der Stimmen der gesetzgebenden Körper, statt mit einfacher Majorität abgeändert werden können ; wieder in andern : der gesetz- gebende Körper könne gar nicht, auch nicht im Verein mit den sonstigen Regierungsgewalten die Abänderung der Verfassung ausführen, sondern, wenn er eine Abänderung beschlösse, so müsse extra ad hoc, zu diesem Zwecke, eine neue Versammlung vom Lande gewählt werden, um nun über die Abänderung zu entscheiden.

In allen diesen Tatsachen spricht sich somit aus, daß nach dem gesamten Gefühl der Völker eine Verfassung etwas noch viel Heiligeres, Festeres, Unveränderlicheres sein soll als ein gewöhnliches Gesetz.

Ich nehme also meine Frage wieder auf : worin unter- scheidet sich eine Verfassung von einem gewöhnlichen Gesetz ?

Auf diese Frage wird man in der Regel die Antwort erhalten : eine Verfassung ist nicht bloß ein Gesetz, wie ein anderes auch, sie ist das Grundgesetz des Landes. Und es ist ganz möglich, meine Herren, daß in dieser Antwort vielleicht das Richtige in unklarer Weise ver- borgen liegt. Aber in dieser unklaren Weise, welche diese Antwort noch hat, ist mit ihr ebenso wenig gedient. Denn

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es erhebt sich nun wieder die Frage: wie unterscheidet sich ein Gesetz von einem Grundgesetz? Wir sind also wieder nur soweit wie zuvor. Wir haben nur einen neuen Namen gewonnen, Grundgesetz, der uns aber zu gar nichts hilft, so lange wir wieder nicht zu sagen wissen, welches der Unterschied eines Grundgesetzes und eines anderen Gesetzes sei.

Suchen wir also uns der Sache in der Weise zu nähern, daß wir untersuchen, was für Vorstellungen etwa in dem Namen „Grundgesetz" enthalten seien, mit anderen Worten: wie sich etwa ein Grundgesetz und ein an- deres Gesetz voneinander unterscheiden müßten, wenn das erstere seinen Namen Grundgesetz wirklich recht- fertigen soll.

Ein Grundgesetz müßte also:

1. ein solches Gesetz sein, das tiefer liegt als ein anderes gewöhnliches Gesetz ; dies zeigt der Name Grund; es müßte aber auch

2. um ein Grundgesetz zu sein, eben den Grund der andern Gesetze bilden, d.h. also das Grund- gesetz müßte in den andern gewöhnlichen Gesetzen fortzeugend tätig sein, wenn es eben ihren Grund bilden soll. Das Grundgesetz muß also in den andern gewöhnlichen Gesetzen fortwirken ;

3. aber eine Sache, die einen Grund hat, kann nicht mehr beliebig so oder anders sein; sondern sie muß eben so sein, wie sie ist. Daß sie anders sei, leidet ihr Grund nicht. Nur das Unbegrün- dete und darum auch Zufällige kann so sein, wie es ist, und auch anders. Was aber einen Grund hat, das ist notwendig, so wie es ist. Die Planeten haben z. B. eine gewisse Bewegung. Diese Bewe- gung hat entweder einen Grund, der sie bestimmt,

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oder sie hat keinen solchen. Wenn sie keinen hätte, so ist diese Bewegung zufällig und könnte auch jeden Moment eine andere sein. Wenn sie aber einen Grund hat, nämlich, wie die Naturforscher sagen, die Anziehungskraft der Sonne, so ist dadurch schon gegeben, daß diese Bewegung der Planeten durch den Grund, die Anziehungskraft der Sonne, bestimmt und geregelt wird, derart, daß sie nicht anders sein kann, als sie ist. In der Vorstellung des Grundes liegt also der Gedanke einer tätigen Not- wendigkeit, einer wirkenden Kraft, welche mit Notwendigkeit das von ihr Begründete zu dem macht, was es eben ist. Wenn also die Verfassung das Grundgesetz eines Landes bildet, so wäre sie und hier dämmert uns das erste Licht, meine Herren ein bald noch näher zu be- stimmendes Etwas oder, wie wir vorläufig gefunden haben, eine tätige Kraft, welche alle andern Gesetze und rechtlichen Einrichtungen, die in diesem Lande er- lassen werden, mit Notwendigkeit zu dem macht, was sie eben sind, so daß von nun ab gar keine andern Gesetze als eben diese in diesem Lande erlassen werden können.

Gibt es denn nun aber etwas in einem Lande, meine Herren, und bei dieser Frage beginnt nun allmählich das volle Licht hereinzubrechen gibt es denn etwas in einem Lande, eine bestimmende tätige Kraft, welche auf alle Gesetze, die in diesem Lande erlassen werden, derart einwirkt, daß sie in einem gewissen Umfange not- wendig so und nicht anders werden, wie sie eben sind ?

Ei freilich, meine Herren, gibt es so etwas, und dies Etwas ist nichts anders als die tatsächlichen

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Machtverhältnisse, die in einer gegebenen Gesell- schaft bestehen.

Die tatsächlichen Machtverhältnisse, die in einer jeden Gesellschaft bestehen, sind jene tätig wirkende Kraft, welche alle Gesetze und rechtlichen Einrichtungen dieser Gesellschaft so bestimmt, daß sie im wesentlichen gar nicht anders sein können, als sie eben sind.

Ich eile, mich durch ein sinnliches Beispiel ganz ver- ständlich zu machen. Dies Beispiel wird zwar in der Form, in der ich es setze, durchaus nicht möglich sein. Aber abgesehen davon, daß sich später vielleicht zeigen wird, wie dasselbe Beispiel in einer andern Form allerdings ganz möglich ist, so kommt überhaupt gar nichts darauf an, ob das Beispiel eintreten kann, sondern bloß darauf, was wir an ihm lernen wollen, auf die Natur der Dinge, die sich enthüllen würde, wenn es einträte.

Sie wissen, meine Herren, daß in Preußen nur das Gesetzeskraft hat, was durch die Gesetzsammlung publi- ziert wird. Die Gesetzsammlung wird gedruckt in der Deckerschen Oberhofbuchdruckerei. Die Originale der Gesetze selbst werden in gewissen Staatsarchiven ver- wahrt, in andern Archiven, Bibliotheken und Magazinen die gedruckten Gesetzsammlungen.

Setzen Sie nun den Fall, daß eine große Feuersbrunst entstände, etwa wie der Hamburger Brand, und daß nun alle diese Staatsarchive, Bibliotheken, Magazine und die Deckersche Oberhofbuchdruckerei abbrennen und daß dies durch ein merkwürdiges Zusammentreffen der Um- stände auch in den andern Städten der Monarchie statt- fände und auch in bezug auf die Bibliotheken der Privat- leute, in denen sich Gesetzsammlungen vorfinden, so daß nun in ganz Preußen kein einziges Gesetz in beglaubigter Form mehr existierte.

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Das Land wäre dann durch dieses Unglück um alle seine Gesetze gekommen, und es bliebe ihm gar nichts übrig, als sich neue Gesetze zu machen.

Glauben Sie denn nun, meine Herren, daß man in diesem Fall ganz beliebig zu Werke gehen, ganz be- liebige neue Gesetze machen könnte, wie einem das eben konveniert? Wir wollen sehen.

Ich setze also den Fall, Sie sagten: die Gesetze sind untergegangen, wir machen jetzt neue Gesetze, und wir wollen hierbei dem Königtum nicht mehr diejenige Stellung gönnen, die es bisher einnahm, oder sogar : wir wollen ihm gar keine Stellung mehr gönnen.

Da würde der König einfach sagen : die Gesetze mögen untergegangen sein; aber tatsächlich gehorcht mir die Armee, marschiert auf meinen Befehl, tatsächlich geben auf meine Ordre die Kommandanten der Zeughäuser und Kasernen die Kanonen heraus, und die Artillerie rückt damit in die Straße, und auf diese tatsächliche Macht gestützt leide ich nicht, daß Ihr mir eine andere Stellung macht, als ich will.

Sie sehen, meine Herren, ein König, dem das Heer gehorcht und die Kanonen, das ist ein Stück Ver- fassung !

Oder ich setze den Fall, Sie sagten: Wir sind 18 Millionen Preußen. Unter diesen 18 Millionen gibt es nur eine verschwindend kleine Anzahl großer adliger Grundbesitzer. Wir sehen nicht ein, warum diese ver- schwindend kleine Anzahl großer Grundbesitzer einen solchen Einfluß üben soll, wie die ganzen 18 Millionen zusammen, indem sie aus sich ein Herrenhaus bilden, welches die Beschlüsse des von der gesamten Nation ge- wählten Abgeordnetenhauses aufwiegt und verwirft, wenn

3 Lassalli. Ges. Schritten. Baad II. 33

sie etwas taugen. Ich setze den Fall, Sie sprächen so und sagten: wir sind alle „Herren" und wollen gar kein besonderes Herrenhaus mehr.

Nun, meine Herren, die großen adligen Grundbesitzer könnten dann freilich ihre Bauern nicht gegen Sie mar- schieren lassen ! Ganz im Gegenteil, sie würden wahr- scheinlich alle Hände voll zu tun haben, sich vor ihren Bauern zuerst zu retten.

Aber die großen adligen Grundbesitzer haben immer einen großen Einfluß bei Hof und König gehabt, und durch diesen Einfluß können sie nun das Heer und die Kanonen ebenso gut für sich in Bewegung setzen, als wenn diese Machtmittel zu ihrer direkten Verfügung ständen.

Sie sehen also, meine Herren, ein Adel, der Einfluß bei Hof und König hat, das ist ein Stück Verfassung.

Oder ich setze den umgekehrten Fall, König und Adel einigten sich unter sich, die mittelalterliche Zunftver- fassung wieder einführen zu wollen, und zwar nicht nur für das kleine Handwerk, wie man dies vor einigen Jah- ren wirklich zum Teil versucht hat, sondern sie in der Weise einzuführen, wie sie im Mittelalter bestand, näm- lich für die gesamte Produktion in der Gesellschaft, also auch für den Groß- und Fabrikationsbetrieb und für die Produktion mit Maschinen. Es wird Ihnen bekannt sein, meine Herren, daß das große Kapital unmöglich unter dem mittelalterlichen Zunftsystem produzieren könnte, daß der eigentliche Groß- und Fabrikationsbetrieb, die Pro- duktion mit Maschinen, unter dem mittelalterlichen Zunft- system durchaus nicht vor sich gehen könnte. Denn nach diesem Zunftsystem bestanden z. B. überall gesetzliche Abgrenzungen der verschiedenen, auch der am nächsten miteinander verwandten Arbeitszweige, und kein Gewerbe- treibender durfte zwei derselben mit einander verbinden.

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Der Tüncher dürfte kein Loch verstreichen, zwischen den Nagelschmieden und den Schlossern wurden damals end- lose Prozesse über die Grenzen ihrer beiderseitigen Ge- werbe geführt, der Kattundrucker würde keine Färber beschäftigen können. Ebenso war unter dem Zunftsystem das Quantum gesetzlich genau geregelt, das ein Gewerbe- treibender produzieren konnte, indem nämlich an jedem Ort in jedem Gewerbszweige jeder Meister nur eine gleiche, gesetzlich bestimmte Anzahl von Arbeitskräften beschäftigen durfte.

Sie sehen, daß schon aus diesen beiden Gründen die große Produktion, die Produktion mit Maschinen und einem System von Maschinen, unter der Zunftverfassung nicht einen Tag vorwärts gehen könnte. Denn diese große Produktion erfordert erstens als ihre Lebensluft die Ver- bindung der verschiedenartigsten Arbeitszweige unter den Händen desselben großen Kapitals; zweitens die mas- senhafte Produktion und die freie Konkurrenz, das heißt also die unbeschränkte beliebige Anwendung von Ar- beitskräften.

Wenn man also nun dennoch die Zunftverfassung heut einführen wollte was würde entstehen ?

Die Herren Borsig, Egels usw., die großen Kattun- fabrikanten, Seidenfabrikanten usw. würden ihre Fabriken schließen und ihre Arbeiter entlassen, sogar die Eisen- bahn-Direktionen würden dasselbe tun müssen, Handel und Gewerbe würden stocken, eine große Anzahl Hand- werksmeister würde hierdurch wiederum, teils gezwungen, teils freiwillig, ihre Gesellen entlassen, diese ganze un- endliche Volksmasse würde nach Brot und Arbeit rufend durch die Straßen wogen, hinter ihr stände anfeuernd durch ihren Einfluß, ermutigend durch ihr Ansehen, Vor- schub leistend durch ihre Geldmittel die große Bour-

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geoisie, und es würde so ein Kampf ausbrechen, in wel- chem keineswegs der Sieg dem Heere verbleiben könnte.

Sie sehen also, meine Herren, die Herren Borsig und Egels, die großen Industriellen überhaupt die sind ein Stück Verfassung.

Oder ich setze den Fall, die Regierung wollte eine jener Maßregeln ergreifen, welche das Interesse der gro- ßen Bankiers entschieden kränken. Die Regierung wollte z. B. sagen, die Königliche Bank soll nicht dazu da sein, wie sie es gegenwärtig ist, den großen Bankiers und Ka- pitalisten, die ohnehin schon über alles Geld und allen Kredit verfügen, und die heutzutage allein auf ihre Unter- schriften bei der Bank diskontieren können, das heißt Kredit erhalten, den Kredit noch billiger zu machen, sondern sie soll gerade dazu sein, dem kleinen und Mittelmann den Kredit zugänglich zu machen und man gäbe nun der Königlichen Bank eine solche Organi- sation, die dieses Resultat nach sich zöge würde das gehen, meine Herren ?

Nun, meine Herren, einen Aufstand würde das freilich nicht nach sich ziehen. Aber für die heutige Regierung ginge das auch nicht.

Denn von Zeit zu Zeit, meine Herren, kommt die Re- gierung in die Lage, solche Geldmittel, solche Massen von Geldmitteln zu gebrauchen, daß sie sie nicht in der Form von Steuern aufzubringen wagt. In diesem Falle greift sie zu dem Ausweg, das Geld der Zukunft aufzu- essen, das heißt Anleihen zu machen und Staatspapiere dafür auszugeben. Hierzu braucht sie die Bankiers. Zwar geht auf die Länge der Zeit der größere Teil der Staats- papiere doch wieder in die Hände der gesamten besitzen- den Klasse der Nation und der kleinen Rentiers über.

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Aber hierzu ist Zeit, oft viel Zeit erforderlich. Die Re- gierung aber braucht das Geld schnell und auf einen Tisch, oder in wenigen Terminen, darum braucht sie Zwi- schenpersonen, Vermittler, die ihr einstweilen das ge- samte Geld geben und es auf ihre eigene Kappe nehmen, die Staatspapiere, die sie dafür erhalten, im Laufe der Zeit an das große Publikum, noch dazu mit dem Gewinn der Kurssteigerung, welche den Papieren auf der Börse künstlich gegeben wird, abzusetzen. Diese Zwischenper- sonen sind die großen Bankiers, und darum darf es die Regierung heutzutage mit ihnen nicht verderben.

Sie sehen also, meine Herren, die Bankiers Mendels- sohn, Schickler, die Börse überhaupt das ist ein Stück Verfassung.

Oder ich setze den Fall, die Regierung wollte z. B. ein Strafgesetz erlassen, welches, wie es deren in China gibt, wenn einer einen Diebstahl begeht, seinen Vater da- für bestraft. Das würde ebenso wenig gehen, denn da- gegen würde sich die allgemeine Bildung, das allgemeine Bewußtsein zu mächtig auflehnen. Alle Staatsbeamten und Geheimräte sogar würden die Hände über den Kopf zusammenschlagen, sogar die Mitglieder des Herrenhau- ses würden dagegen Einsprache tun, und Sie sehen also, meine Herren, in gewissen Grenzen ist das allge- meine Bewußtsein, die allgemeine Bildung gleichfalls ein Stück Verfassung.

Oder ich setze den Fall, die Regierung entschlösse sich zwar, den Adel, die Bankiers, die großen Indu- striellen und großen Kapitalisten überhaupt zufrieden zu stellen, dagegen aber dem Kleinbürger und Arbeiter seine politische Freiheit zu entziehen. Würde das denn gehen, meine Herren? Ei freilich, meine Herren, das geht eine Zeitlang ; das hat sich ja schon gezeigt, daß

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das geht, und wir werden später noch Gelegenheit haben, einen Blick darauf zu werfen.

Jetzt setze ich aber den Fall so : man wolle dem Klein- bürger und Arbeiter nicht nur seine politische, sondern auch seine persönliche Freiheit entziehen, das heißt, man wolle ihn für persönlich unfrei, für leibeigen oder hörig erklären, wie er dies im fernen, fernen Jahrhundert des Mittelalters in vielen Ländern in der Tat war. Würde das gehen, meine Herren? Nein, und wenn sich hier- über auch König, Adel und die ganze Bourgeoisie einten das ginge doch nicht! Denn in diesem Falle würden Sie sagen : wir wollen uns lieber totschlagen lassen, ehe dies erdulden. Die Arbeiter würden, auch ohne daß Borsig und Egels ihre Fabriken schlössen, auf die Straßen eilen, der ganze kleine Bürgerstand ihnen zu Hilfe, und da Ihr vereinter Widerstand sehr schwer zu besiegen sein möchte, so sehen Sie, meine Herren, daß in gewissen alleräußersten Fällen Sie alle ein Stück Verfassung sind.

Wir haben jetzt also gesehen, meine Herren, was die Verfassung eines Landes ist, nämlich : die in einem Lande bestehenden tatsächlichen Machtverhältnisse.

Wie verhält es sich denn nun aber mit dem, was man gewöhnlich Verfassung nennt, mit der rechtlichen Ver- fassung ? Nun, meine Herren, Sie sehen jetzt sofort von selbst, wie es damit steht!

Diese tatsächliche n Machtverhältnisse schreibt man auf ein Blatt Papier nieder, gibt ihnen schriftlichen Ausdruck, und wenn sie nun niedergeschrieben wor- den sind, so sind sie nicht nur tatsächliche Machtver- hältnisse mehr, sondern jetzt sind sie auch zum Recht geworden, zu rechtlichen Einrichtungen, und wer da- gegen angeht, wird bestraft !

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Ebenso, meine Herren, wird Ihnen jetzt von selbst klar sein, wie man bei diesem Niederschreiben jener tat- sächlichen Machtverhältnisse, wodurch sie nun auch zu rechtlichen werden, zu Werke geht.

Man schreibt da nicht hinein : der Herr Borsig ist ein Stück der Verfassung, der Herr Mendelssohn ist ein Stück der Verfassung usw., sondern man drückt dies auf eine viel gebildetere Art und Weise aus.

Will man also z. B. feststellen : die wenigen großen Industriellen und großen Kapitalisten in der Monarchie sollen so viel Macht haben und mehr als alle Bürger, Arbeiter und Bauern zusammengenommen, so wird man sich hüten, das in dieser offenen und unverhüllten Form niederzuschreiben. Aber man erläßt ein Gesetz, wie z. B. das oktroyierte Dreiklassenwahlgesetz vom Jahre 1849, durch welches man das Land in drei Wählerklassen ein- teilt, gemäß der Höhe des Steuerbeitrages, den die Wähler entrichten und der sich natürlich nach ihrem Kapitalbesitz bestimmt.

Nach den amtlichen Listen, meine Herren, die im Jahre 1849 von der Regierung nach dem Erlaß dieses Dreiklassenwahlgesetzes aufgenommen wurden, gab es da- mals in ganz Preußen

3255600 Urwähler, die in folgender Weise in die drei Wahlklassen zerfallen :

Zur ersten Wählerklasse gehörten

in ganz Preußen 153 808 Wähler

zur zweiten 409945

dritten 2691950

Ich wiederhole Ihnen, meine Herren, daß diese Zahlen aus amtlichen Listen genommen sind'.

Wir sehen hieraus, daß hiernach 153808 sehr reiche Leute so viel politische Macht in Preußen haben, wie

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2691 950 Bürger, Bauern und Arbeiter zusammengenom- men, und ferner diese 153808 sehr reichen Leute und die 409945 mäßig reichen Leute, welche die zweite Wählerklasse bilden, gerade noch einmal so viel poli- tische Macht haben als die ganze andere Nation zusam- mengenommen, ja daß die 153808 sehr Reichen und die bloße Hälfte der 409945 Wähler der zweiten Klasse schon mehr politische Macht haben, als die andere Hälfte der mäßig reichen zweiten Klasse und die 2691950 der dritten zusammengenommen.

Sie sehen hieraus, meine Herren, daß man auf diese Weise genau dasselbe Resultat erzielt, als wenn man mit plumpen Worten in die Verfassung schriebe : ein Reicher soll siebzehnmal so viel politische Macht haben als ein anderer Bürger oder ebensoviel als siebzehn andere.

Ehe dieses Dreiklassenwahlgesetz erlassen wurde, be- stand bereits gesetzlich, durch das Gesetz vom 8. April 1848, das allgemeine Wahlrecht, welches jedem Bür- ger, gleichviel ob reich ob arm, dasselbe Wahlrecht und also dieselbe politische Macht, an der Bestimmung des Staatswillens und des Staatszweckes teilzunehmen, zusprach. Sie sehen also, meine Herren, daß sich durch diesen Beleg rechtfertigt, was ich vorhin sagte, daß es nämlich leider leicht genug ist, Ihnen, dem Kleinbürger und Arbeiter, Ihre politische Freiheit zu nehmen, wenn man Ihnen nur Ihre persönlichen Güter, Körper und Eigentum nicht unmittelbar und radikal ent- zieht. Denn Sie haben sich damals das Wahlrecht mit leichter Mühe entziehen lassen, und noch bis jetzt ist mir nichts bekannt geworden von einer Agitation zur Wieder- erlangung desselben.

Will man ferner in der Verfassung feststellen : eine kleine Anzahl adliger Grundbesitzer soll für sich allein

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wieder so viel Macht besitzen wie Reiche, Wohlhabende und Nichtbesitzende, wie die Wähler aller drei Klassen, die ganze Nation zusammengenommen, so wird man sich wieder hüten, dies mit so ungebildeten Worten zu sagen denn bemerken Sie wohl, meine Herren, ein für alle- mal, alles Deutliche ist ungebildet sondern man setzt in die Verfassung : es solle mit einigen unwesentlichen Zutaten aus den Vertretern des alten und befestigten Grundbesitzes ein Herrenhaus gebildet werden, dessen Zustimmung zu den die ganze Nation vertretenden Beschlüssen des Abgeordnetenhauses erforderlich ist und das somit einer Handvoll alter Grundbesitzer die poli- tische Macht gibt, auch den einstimmigen Willen der Nation und aller ihrer Klassen aufzuwiegen.

Und will man nun weiter, daß der König für sich allein wieder eben so viel und noch weit mehr politische Macht haben soll als alle drei Wählerklassen, als die ge- samte Nation und die adligen Grundbesitzer noch dazu genommen, so macht man das so :

Man setzt in den Artikel 47 der Verfassung : „Der König besetzt alle Stellen im Heer," und in dem Ar- tikel 108 der Verfassung sagt man: „Eine Vereidigung des Heeres auf die Verfassung findet nicht statt." Und diesem Artikel stellt man die Theorie zur Seite, die in der Tat in ihm einen prinzipiellen Boden hat, die Theorie nämlich, daß der König zu dem Heer eine ganz andere Stellung habe als zu jeder andern Staats- institution, daß er in bezug auf das Heer nicht nur Kö- nig, sondern auch noch etwas ganz anderes, ganz Be- sonderes, Geheimnisvolles und Unbekanntes sei, wofür man das Wort „Kriegsherr" erfindet, und daß in- folgedessen das Abgeordnetenhaus oder die Nation sich um das Heer gar nicht zu bekümmern, und in dessen An-

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gelegenheiten und Organisation nicht hinein zu sprechen, sondern nur die Gelder für dasselbe zu votieren habe. Und man muß, wie gesagt, zugestehen, meine Herren Wahrheit vor allem, daß diese Theorie allerdings eine gewisse Grundlage in dem Artikel 108 der Verlassung hat. Denn wenn einmal die Verfassung bestimmt, daß das Heer nicht, wie doch alle Staatsdiener und der König selbst, auf die Verfassung beeidet werden solle, so ist damit allerdings im Prinzip erklärt, daß das Heer außerhalb der Verfassung stehen und nichts mit ihr zu tun haben, daß es lediglich und ausschließlich ein Verhältnis zu der Person des Kö- nigs und nicht zum Lande haben solle.

Sowie dies nun erreicht ist, daß der König alle Stellen im Heer besetzt und das Heer eine besondere Stellung zu ihm einnimmt, sowie dies erreicht ist, hat der König ganz allein nicht nur ebenso viel, sondern zehnmal mehr politische Macht als das ganze Land zusammen genom- men und zwar selbst dann, wenn in Wahrheit die wirkliche Macht des Landes zehn, zwanzig und fünfzig mal so groß wäre als die des Heeres. Der Grund dieses scheinbaren Widerspruchs ist ein sehr einfacher.

Das politische Machtmittel des Königs, das Heer, ist organisiert, ist in jeder Stunde beisammen, ist treff- lich diszipliniert und in jedem Augenblick bereit, auszu- rücken ; die in der Nation ruhende Macht dagegen, meine Herren, wenn sie auch in Wirklichkeit eine unendlich größere ist, ist nicht organisiert; der Wille der Nation und besonders der Grad von Entschlossenheit, den dieser Wille bereits erlangt hat oder nicht, ist ihren Mitgliedern nicht immer leicht erkennbar ; keiner weiß also genau, wieviel Nebenmänner er finden würde. Zudem mangeln der Nation jene Instrumente einer organisierten Macht,

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jene so wichtigen Verfassungsgrundlagen, von denen wir bereits gesprochen haben: die Kanonen. Zwar werden diese für bürgerliches Geld angeschafft; zwar werden sie auch nur vermöge der Wissenschaften, welche die bürgerliche Gesellschaft in sich entwickelt, die Physik, Technik usw. verfertigt und in einem fort verbessert. Ihr bloßes Dasein ist somit selbst schon ein Beweis, wie weit es die Macht der bürgerlichen Gesellschaft, die Fort- schritte der Wissenschaften, der technischen Künste, Fa- brikations- und Arbeitszweige aller Art bereits gebracht haben. Aber es trifft hier der Vers des Virgil zu : sie vos non vobis ! Du erzeugst es, aber nicht für dich ! Da die Kanonen immer nur für die organisierte Macht ver- fertigt werden, so weiß das Land, daß es diese Kinder und Zeugen seiner Macht in einem Konflikte nur sich gegenüber finden würde. Diese Gründe sind es, welche es hervorbringen, daß die geringere, aber organisierte Macht häufig längere Zeit hindurch selbst die weit grö- ßere, aber nicht organisierte Macht der Nation überwiegen kann, bis dann, bei fortgesetzter Leitung und Verwaltung der nationalen Angelegenheiten in einem dem Willen und Interesse der Nation entgegengesetzten Sinne, diese sich entschließt, der organisierten Macht ihre unorganisierte Übermacht entgegenzusetzen.

Wir haben bisher gesehen, meine Herren, wie es sich mit den beiden Verfassungen eines Landes verhält, mit der wirklichen Verfassung, den realen tatsächlichen Machtverhältnissen, die in einer Gesellschaft bestehen, und mit der geschriebenen Verfassung, die wir im Unterschied von der ersteren etwa das Blatt Papier nennen können.

Eine wirkliche Verfassung, eine wirkliche Kon- stitution hat nun, wie Ihnen sofort von selbst klar sein

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wird, jedes Land und zu jeder Zeit gehabt, und es ist nichts schiefer und zu verkehrteren Folgesätzen führend als die weitverbreitete, herrschende Ansicht, es sei eine Eigentümlichkeit der modernen Zeit, Verfassungen oder Konstitutionen zu haben. Vielmehr hat notwendig, und ebenso notwendig wie jeder Körper irgend eine Konsti- tution, eine gute oder schlechte, eine so oder so be- schaffene hat, auch jedes Land eine reale Verfassung oder Konstitution. Denn in jedem Land müssen ja irgend welche tatsächlichen Machtverhältnisse bestehen.

Als lange vor der französischen Revolution des vori- gen Jahrhunderts unter der absoluten legitimen Monarchie in Frankreich Louis XVI. durch Dekret vom 3. Februar 1776 die Straßenbaufronden aufhob, durch welche die Bauern verpflichtet waren, unentgeltlich den Wege- und Straßenbau zu verrichten und nun statt dessen zur Be- streitung der Straßenbaukosten eine Steuer einführte, welche auch die Grundstücke der Adligen treffen sollte, da rief das französische Parlament sich hiergegen wider- setzend : Le peuple de France est taillable et corveable ä volonte, c'est une partie de la Constitution que le roi ne peut changer, zu deutsch: das Volk von Frankreich, nämlich das nicht privilegierte, niedere Volk ist mit Steuern und Fronden zu belegen nach Willkür; dies ist ein Teil der Konstitution, die der König nicht ändern kann.

Sie sehen, meine Herren, man sprach damals von einer Konstitution, und sogar von einer solchen, die der König nicht ändern könne, so gut wie heute. Was hier als Kon- stitution geltend gemacht wurde, daß nämlich das niedere Volk nach Belieben und Willkür mit Steuern und Fronden belegt werden könne, das stand damals freilich nicht in einer besonderen Urkunde, in welcher alle Rechte des

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Landes und alle wichtigsten Regierungsprinzipien zusam- mengestellt gewesen wären, sondern es war zunächst ein- fach der Ausdruck der tatsächlichen Machtver- hältnisse in dem mittelalterlichen Frankreich. Das nie- dere Volk war im Mittelalter wirklich so machtlos ge- wesen, daß es ganz beliebig mit Steuern und Fronden be- lastet werden konnte; nach diesem tatsächlichen Macht- verhältnis wurde nun immer verfahren, das Volk wurde immer so belastet. Dieser tatsächliche Hergang gab die sogenannten Präzedenzfälle, die noch heut- zutage in England und im Mittelalter überall in den Ver- fassungsfragen eine so große Rolle spielen. Bei diesem tatsächlichen Belasten wurde nun häufig auch, wie dies nicht anders sein konnte, die Tatsache, daß das Volk so belastet werden könne, ausgesprochen. Dies Aus- sprechen gab den staatsrechtlichen Grundsatz, auf den dann in ähnlichen Fällen wieder rekurriert wurde. Häufig wurde auch irgend einem besonderen Umstände, welcher in den tatsächlichen Machtverhältnissen wurzelte, auf einem Pergament besonderer Ausdruck und An- erkennung gegeben. Dies gab die sogenannten franchises, Freiheiten, Rechte, Privilegien, Statuten eines Standes, eines Gewerbes, eines Ortes usw.

Alle diese Tatsachen, Präzedenzfälle, staatsrechtlichen Grundsätze, Pergamente, Franchises, Statuten, Privile- gien zusammen bildeten die Konstitution des Landes, und alle zusammen bildeten wieder weiter nichts als den einfachen unbefangenen Ausdruck der realen Machtver- hältnisse, die in dem Lande bestanden.

Eine wirkliche Verfassung oder Konstitution also hat jedes Land und zu jeder Zeit gehabt. Was also der modernen Zeit wirklich eigentümlich ist, das sind es ist sehr wichtig, dies stets aufs Schärfste festzuhalten

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nicht die wirklichen Verfassungen sondern die ge- schriebenen Verfassungen oder das Blatt Papier.

In der modernen Zeit sehen wir nämlich in den meisten Staaten das Bestreben ausbrechen, sich eine geschrie- bene Verfassung zu geben, die nun in einer Urkunde, auf einem Blatt Papier alle Institutionen und Regierungs- prinzipien des Landes zusammenfaßt und feststellen soll.

Woher kommt dies eigentümliche Bestreben der mo- dernen Zeiten ?

Dies ist wieder eine sehr wichtige Frage, und nur aus ihrer Beantwortung kann sich ergeben, wie man sich bei diesem Werke des Verfassungsmachens zu benehmen, wie man in bezug auf bereits gemachte Verfassungen zu denken und sich zu ihnen zu verhalten hat ; kurz nur aus ihr er- gibt sich alle Verfassungskunst und Verfassungs- weisheit.

Ich frage also : woher kommt das eigentümliche Be- streben der modernen Zeit, geschriebene Verfassungen zu errichten ?

Nun, meine Herren, woher kann es kommen?

Offenbar nur daher, daß in den wirklichen Machtverhältnissen, die innerhalb der betreffenden Länder bestehen, eine Änderung eingetreten ist. Wäre keine solche Veränderung in den tatsächlichen Machtverhältnissen einer bestehenden Gesellschaft ein- getreten, wären diese Machtverhältnisse noch die alten, so wäre es gar nicht denkbar und möglich, daß diese Gesellschaft ein Bedürfnis nach einer neuen Verfas- sung hätte. Sie würde bei der alten bleiben ; höchstens die zerstreuten Teile derselben auf einer einzigen Urkunde zusammenstellen.

Wie tritt nun diese Änderung in den wirklichen Macht- verhältnissen einer Gesellschaft ein ?

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Denken Sie sich beispielsweise im Mittelalter einen dünn bevölkerten Staat, wie dies damals fast alle Staaten waren, unter einem Fürsten stehend, und mit einem Adel, welchem der größere Teil des Grund und Bodens gehört. Infolge der dünnen Bevölkerung ist nur ein sehr gering- fügiger Teil derselben für Industrie und Handel verwend- bar, der bei weitem größte Teil der Bevölkerung ist noch erforderlich, den Boden zu bebauen, um die notwendigen Ackerbauprodukfe zu erzeugen. Da der Grund und Boden zum größten Teil in den Händen des Adels ist, findet daselbst diese Bevölkerung in mannigfachen Abstufungen und Verhältnissen, teils als Lehnsleute, Hintersassen, Erb- pächter dieses Adels usw. Verwendung und Beschäfti- gung ; aber alle diese Verhältnisse treffen in dem einen überein, diese Bevölkerung vom Adel abhängig zu machen und sie zu nötigen, sein Lehnsgefolge zu bilden und seine Fehden mitzuschlagen. Mit dem Überschuß der Acker- bauprodukte, die er von seinen Gütern erlöst, hält sich der Adlige auf seinen Burgen noch Reisige und Knappen, Kriegsleute aller Art.

Der Fürst seinerseits hat dieser Macht des Adels gegenüber im wesentlichen keine andere tatsächliche Macht als den Beistand derjenigen Adligen, welche den guten Willen haben denn zwingen kann er sie schwer seinem Heeresaufgebot Folge zu leisten und die noch gar nicht der Rede werte Hilfe der wenigen und äußerst dünn bevölkerten Städte.

Wie, meine Herren, wird wohl die Verfassung eines solchen Staates beschaffen sein ?

Nun, dies folgt ja mit Notwendigkeit aus den realen Machtverhältnissen dieses Landes, die wir soeben be- trachtet haben.

Die Verfassung wird eine ständische, der Adel der

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erste und in jeder Hinsicht herrschende Stand sein. Der Fürst wird ohne seine Zustimmung nicht einen Kreuzer Steuern ausschreiben können, ja, er wird zu den Adligen keine andere Stellung haben als der primus inter pares, als der erste unter seinesgleichen.

Und, meine Herren, genau so ist die Verfassung Preu- ßens und der meisten anderen Staaten im Mittelalter ge- wesen.

Jetzt setzen Sie aber den Fall : Die Bevölkerung ver- mehrt sich immer mehr, Industrie und Gewerbe fangen an zu blühen und geben dadurch die notwendigen Sub- sistenzmittel her für ein neues Steigen der Bevölkerung, welche die Städte zu füllen anfängt. Kapital und Geld- reichtum fangen an, sich in den Händen des Bürgertums und der städtischen Gilden zu entwickeln. Was wird jetzt eintreten ?

Nun, das Wachsen der städtischen Bevölkerung, die nicht vom Adel abhängig ist, deren Interessen diesem viel- mehr gegenüberstehen, kommt zunächst dem Fürsten zu- gut ; sie vermehrt die waffenfähigen Mannschaften, die ihm zu Gebote stehen; mit den Subsidien der Bürger und Gewerke, die von den beständigen adligen Fehden viel zu leiden haben und im Interesse von Handel und Pro- duktion bürgerliche Ruhe und Sicherheit und eine ge- ordnete Justiz im Lande wünschen müssen, also auch mit Geld und Mannschaften den Fürsten gern unterstützen, kann der Fürst, so oft er dessen benötigt ist, jetzt eine ständige und den ihm widerstrebenden Adligen weit über- legene Heermacht werben. Diese Fürsten werden daher jetzt die Macht des Adels immer mehr beschränken, ihm das Fehderecht entziehen ; wenn er die Landesgesetze verletzt, seine Burgen brechen und nachdem endlich im Lauf der Zeiten durch die Industrie der Geldreichtum

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und die Bevölkerung des Landes sich hinreichend ent- wickelt hat, um den Fürsten in den Stand zu setzen, ein stehendes Heer zu bilden, wird dieser Fürst die Regi- menter gegen das Ständehaus rücken lassen wie der Große Kurfürst oder wie Friedrich Wilhelm I. mit dem Aus- ruf : je stabilirai die Souveränetät wie einen rocher de bronze, die Taxenfreiheit des Adels aufheben und dem Steuerbewilligungsrecht des Adels ein Ende machen.

Sie sehen, meine Herren, wie hier wieder mit der Änderung der realen Machtverhältnisse eine Än- derung der Verfassung eingetreten ist; es ist jetzt das absolute Fürsten- oder Königtum entstanden.

Der Fürst hat nun nicht nötig, die neue Verfassung zu schreiben; dazu ist das Fürstentum ein viel zu prak- tisches Ding. Der Fürst hat in den Händen das reale tatsächliche Machtmittel, das stehende Heer, welches die wirkliche Verfassung dieser Gesellschaft bildet, und der Fürst und sein Anhang spricht dies im Laufe der Zeit selbst aus, indem er das Land einen „Militärstaat" nennt.

Der Adel, der entfernt nicht mehr imstande ist, mit dem Fürsten zu konkurrieren, hat es nun seit lange auf- geben müssen, ein eigenes Waffengefolge zu haben. Er hat seinen alten Gegensatz zum Fürsten und daß er seines- gleichen war, vergessen, hat sich von seinen früheren Bur- gen großenteils an die Residenz begeben, dort Pensionen beziehend und den Glanz und das Ansehen des Fürsten vermehrend.

Industrie und Gewerbe entwickeln sich aber immer mehr und mehr; mit dieser Blüte steigt und steigt die Bevölkerung.

Es scheint, daß dieser Fortschritt immer nur dem Fürsten zugute kommen muß, der sein stehendes Heer

4 Laseall,:. Geä. Schriften. Band IL 49

dadurch beständig vergrößern kann und dazu kommt, eine Weltstellung einzunehmen.

Aber endlich tritt eine so ungeheure, so riesenhafte Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft ein, daß der Fürst jetzt nicht mehr vermag, auch nicht durch das Mittel des stehenden Heeres, im gleichen Verhältnis an diesem Machtfortschritt des Bürgertums teilzunehmen.

Einige wenige Zahlen, meine Herren, werden Ihnen das recht sinnlich klar machen.

Im Jahre 1657 hatte Berlin 20000 Einwohner. Un- gefähr in derselben Zeitperiode, beim Tode des Großen Kurfürsten, betrug die Armee zwischen 24- und 30000 Mann.

Im Jahre 1803 hat Berlin bereits 153070 Einwohner.

Im Jahre 1819, sechzehn Jahre später, hat Berlin be- reits 192646 Einwohner.

In diesem Jahre 1819 betrug das stehende Heer Sie wissen, daß nach dem zurzeit noch bestehenden Gesetz vom September 1814, das man uns jetzt entreißen will, die Landwehr nicht zum stehenden Heere gehört im Jahre 1819 also betrug das stehende Heer ,137639 Mann.

Wie Sie sehen, war das stehende Heer jetzt über viermal so groß geworden als zur Zeit des Großen Kur- fürsten.

Die Einwohnerzahl von Berlin aber war über neun- mal so groß geworden als damals.

Eine noch ganz andere Entwicklung aber beginnt jetzt.

Im Jahre 1846 beträgt die Zahlen sind überall aus amtlichen Listen genommen die Bevölkerung von Berlin 389 308 Einwohner, also beinahe 400 000, also noch ein- mal so viel als im Jahre 1819. In 27 Jahren hatte sich die Einwohnerzahl der Stadt jetzt beträgt sie, wie

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Sie wissen, schon zirka 550000 Einwohner mehr als verdoppelt.

Das stehende Heer betrug dagegen im Jahre 1846 wieder nur 138810 Mann, gegen die 137639 von 1819. Es war also stehen geblieben, weit entfernt, diese riesen- hafte Entwicklung des Bürgertums mitmachen zu können.

Mit einer so riesenhaften Entwicklung des Bürgertums beginnt dasselbe, sich als eine selbständige politische Macht zu fühlen. Hand in Hand mit dieser Entwicklung der Bevölkerung geht eine noch großartigere Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums, geht ferner eine ebenso großartige Entwicklung der Wissenschaften und der all- gemeinen Bildung, des allgemeinen Bewußtseins vor sich, dieses anderen Stückes Verfassung, von dem wir gleich- falls bereits gesprochen haben. Die Bürger sagen sich jetzt : wir wollen nicht länger eine willenlos beherrschte Menge sein ; wir wollen selbst herrschen, und der Fürst selbst soll nur nach unserem Willen uns beherrschen und unsere Angelegenheiten leiten.

Kurz, meine Herren, die realen tatsächlichen Macht- verhältnisse, die in diesem Lande bestehen, haben sich wieder verändert. Oder mit anderen Worten: in einer solchen Gesellschaft tritt der 18. März 1848 ein!

Sie sehen, meine Herren, daß hiermit in der Tat ganz das geschehen ist, was wir am Anfang unserer Entwicklung als ein unmögliches Beispiel unterstellten. Wir unter- stellten damals den Fall, die Gesellschaft verlöre ihre Gesetze durch eine Feuersbrunst. Nun, sind sie nicht durch Feuer untergegangen, so sind sie durch den Sturm- wind untergegangen.

,,Das Volk stand auf, Der Sturm brach los."

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Wenn in einer Gesellschaft eine siegreiche Revolution eingetreten ist, so dauert zwar das Privatrecht fort, aber alle Gesetze des öffentlichen Rechts liegen am Boden oder haben nur provisorische Bedeutung und sind neu zu machen.

Jetzt trat also die Notwendigkeit ein, eine neue ge- schriebene Verfassung zu machen, und der König selbst berief nun die Nationalversammlung nach Berlin, um die neue geschriebene Verfassung festzustellen, wie es zuerst hieß oder wie es später hieß, um sie mit ihm zu vereinbaren.

Wann ist nun eine geschriebene Verfassung eine gute und dauerhafte?

Nun offenbar nur in dem einen Falle, meine Herren, wie jetzt aus unserer ganzen Entwicklung von selbst folgt, wenn sie der wirklichen Verfassung, den realen, im Lande bestehenden Machtverhältnissen ent- spricht. Wo die geschr iebene Verfassung nicht der wirklichen entspricht, da findet ein Konflikt statt, dem nicht zu helfen ist und bei dem unbedingt auf die Dauer die geschriebene Verfassung, das bloße Blatt Papier, der wirklichen Verfassung, den tatsächlich im Lande bestehen- den Machtverhältnissen, erliegen muß.

Was hätte also damals geschehen müssen ?

Nun, man hätte vor allen Dingen nicht geschriebene, sondern wirkliche Verfassung machen müssen, das heißt also die im Lande bestehenden realen Machtverhältnisse hätten geändert, zugunsten der Bürger geändert wer- den müssen.

Zwar hatte sich soeben am 18. März gezeigt, daß die Macht der Nation allerdings schon jetzt größer sei als die Macht des stehenden Heeres. Nach einem langen und

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blutigen Kampf hatten sich die Truppen zurückziehen müssen.

Allein ich habe Sie bereits früher auf den wichtigen Umstand aufmerksam gemacht, der zwischen der Macht der Nation und der Macht des stehenden Heeres besteht und welcher zur Folge hat, daß die, wenn auch in Wahr- heit kleinere Macht des stehenden Heeres auf die Dauer dennoch wirksamer ist als die wenn auch in Wahrheit größere Macht der Nation.

Dieser Unterschied besteht, wenn Sie sich erinnern, darin, daß die Macht der Nation eine unorganisierte ist, die Macht des stehenden Heeres aber eine organi- sierte, welche täglich parat steht, den Kampf wie- der aufzunehmen, und auf die Dauer daher wirksamer sein und das Feld behaupten muß gegen die wenn auch größere aber unorganisierte Macht der Nation, welche nur in seltenen Augenblicken großer Erregung sich zusammenballt.

Sollte also der am 18. März erfochtene Sieg nicht notwendig wieder resultatlos werden für das Volk, so mußte der siegreiche Augenblick benutzt werden, um die organisierte Macht des stehenden Heeres derart umzu- gestalten, daß sie nicht wieder als ein bloßes Macht- mittel des Fürsten gegen die Nation verwendet werden konnte.

Es mußte z.B. die Dienstzeit des Soldaten auf sechs Monate beschränkt werden, eine Zeit, welche einerseits nach dem Ausspruch der größten militärischen Autori- täten vollkommen hinreicht, um dem Soldaten die voll- kommenste militärische Ausbildung beizubringen, und welche andererseits zu kurz ist, um dem Soldaten einen besonderen Kastengeist einflößen zu können ; eine Zeit- dauer, deren Kürze vielmehr eine solche beständige Er-

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neuerung des Heeres aus dem Volke nach sich zieht, daß dadurch das Heer erst aus einem Fürstenheer zu einem Volksheere wird.

Man mußte ferner bestimmen, daß alle niederen Offi- ziere, bis mindestens zum Major inklusive, nicht von oben herab ernannt, sondern von den Truppenkörpern selbst ge- wählt würden, damit auch die Offiziersstellen nicht in einem volksfeindlichen Sinne besetzt werden und hierdurch dazu beitragen könnten, das Heer in ein blindes Instru- ment der Fürstenmacht zu verwandeln.

Man mußte ferner das Heer für alle nicht speziell mili- tärischen Vergehen unter die gewöhnlichen bürgerlichen Gerichte stellen, damit es auch hierdurch sich als ein Ge- meinsames mit dem Volke und nicht als etwas Apartes, als eine besondere Kaste betrachten lerne.

Man mußte ferner alles Geschütz, die Kanonen, die ja nur zur Landesverteidigung dienen sollen, soweit sie nicht unumgänglich zu militärischen Übungen nötig, in den Ver- wahr der städtischen vom Volke gewählten Behörden stellen. Mit einem Teile dieser Artillerie mußte man ferner Artillerie- Sektionen der Bürger wehr bilden, um so auch die Kanonen, dieses so wichtige Stück Verfassung, in die Macht des Volkes zu bringen.

Von allem diesen, meine Herren, ist im Frühjahr, im Sommer 1848 nichts geschehen, und können Sie sich da- her wundern, wenn die Märzrevolution im November 1848 wieder rückgängig gemacht wurde und resultatlos blieb ? Gewiß nicht, es war dies eben eine notwendige Folge da- von, daß jede Änderung der realen tatsächlichen Macht- verhältnisse unterblieben war.

Die Fürsten, meine Herren, sind viel besser bedient als Sie ! Die Diener des Fürsten sind keine Schönredner, wie es die Diener des Volkes oft sind. Aber es sind

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praktische Leute, die den Instinkt haben, worauf es ankommt. Herr von Manteuffel war gewiß kein großer Redner. Aber er war ein praktischer Mann ! Als er im November 1848 die Nationalversammlung gesprengt und die Kanonen auf den Straßen aufgefahren hatte womit fing er da an ? Mit dem Niederschreiben einer reaktio- nären Verfassung etwa ? O Gott behüte, dazu nahm er sich Zeit! Er gab Ihnen sogar selbst im Dezember 1848 eine ziemlich liberale geschriebene Verfassung. Womit fing er aber damals im November sofort an, welches war seine erste Maßregel ? Nun, meine Herren, Sie erinnern sich dessen ja : er begann damit, die Bürger zu entwaff- ne n, ihnen die Waffen abzunehmen. Sehen Sie, meine Herren, den Besiegten entwaffnen, das ist die Hauptaufgabe für den Sieger, wenn er nicht will, daß .sich der Kampf jeden Augenblick wieder erneuern soll.

Im Anfang unserer Untersuchung, meine Herren, sind wir sehr langsam zu Werke gegangen, um erst den Begriff der Verfassung zu haben. Vielleicht schien es selbst da- mals manchen zu langsam. Dafür aber werden Sie bereits seit langem selbst bemerkt haben, wie sich, seit wir diesen Begriff hatten, Schlag auf Schlag die überraschendsten Konsequenzen entrollten, und wie wir jetzt die Dinge viel besser, viel klarer und ganz anders wußten als die an- deren, ja, daß wir eigentlich zu Konsequenzen gekommen sind, die dem, was man in der öffentlichen Meinung hier- über anzunehmen pflegt, meistens ganz entgegengesetzt sind.

Wir wollen rasch noch einige dieser Konsequenzen be- trachten.

Ich habe soeben gezeigt, daß im Jahre 1848 keine von jenen Maßregeln ergriffen wurden, welche notwendig ge- wesen wären, die tatsächlichen im Lande bestehenden

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Machtverhältnisse zu ändern, das Heer aus einem Fürsten- heer zu einem Volksheer zu machen.

Ein hierauf hinzielender, und den ersten Schritt auf dieser Bahn bildender Antrag wurde in der Tat gestellt, der Steinsche Antrag, der dahin ging, das Ministerium zu einem Armeebefehl zu drängen, welcher den Zweck hatte, daß alle reaktionären Offiziere ihre Entlassung nehmen sollten.

Aber Sie erinnern sich, meine Herren, kaum hatte die Nationalversammlung in Berlin diesen Antrag genehmigt, als die ganze Bourgeoisie und das halbe Land schrie: die Nationalversammlung solle die Verfassung machen, nicht das Ministerium quängeln, nicht mit Interpella- tionen die Zeit verlieren, nicht mit Sachen, welche die Exekutive angingen ; Verfassung machen, nur Verfassung machen, schrie man, als ob es brennte !

Sie sehen, meine Herren, die ganze Bourgeoisie, das halbe Land, das so schrie, verstand ganz und gar nichts von dem Wesen einer Verfassung !

Eine geschriebene Verfassung machen, das war das wenigste, das ist, wenn es sein muß, in dreimal vierund- zwanzig Stunden getan, das war das letzte von allem; damit war, wenn sie vorzeitig kam, auch nicht das allergeringste getan.

Die wirklichen, tatsächlichen Machtverhältnisse im Lande umgestalten, in die Exekutive ein- greifen, so sehr eingreifen und sie tatsächlich so sehr umformen, daß sie sich nie wieder selbständig dem Willen der Nation entgegenstellen konnte das war es, worauf es damals ankam und was voraus gehen mußte, damit eine geschriebene Verfassung von Dauer sein konnte.

Da es nicht zeitig genug geschah, ließ man der Na- tionalversammlung nicht einmal Zeit, eine Verfassung zu

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machen, man jagte sie fort mit den ungebrochenen Macht- mitteln jener Exekutive.

Zweite Konsequenz. Setzen Sie den Fall, man hätte die Nationalversammlung damals nicht fortgejagt und diese wäre wirklich dazu gelangt, eine Verfassung aus- zuarbeiten und zu beschließen.

Hätte das am Lauf der Dinge etwas Wesentliches geändert ?

Gott behüte, meine Herren, und der Beweis dafür liegt ja in den Tatsachen selbst. Die Nationalversammlung wurde zwar fortgejagt, aber der König selbst prokla- mierte aus den hinterlassenen Papieren der National- versammlung am 5. Dezember 1848 eine Verfassung, die in den meisten Punkten in der Tat ganz der Verfassung entspricht, die wir von der Nationalversammlung zu er- warten gehabt hätten.

Jetzt also wurde diese Verfassung vom König selbst proklamiert, nicht ihm aufgedrungen, sondern von ihm, wie er als Sieger dastand, freiwillig erlassen. Jetzt also, scheint es, hätte diese Verfassung doch um so mehr auf Lebensfähigkeit rechnen sollen !

Gott behüte, meine Herren ! Ganz unmöglich ! Wenn Sie in Ihrem Garten einen Apfelbaum haben und hängen nun an denselben einen Zettel, auf den Sie schreiben: dies ist ein Feigenbaum, ist denn dadurch der Baum zum Feigenbaum geworden ? Nein, und wenn Sie Ihr ganzes Hausgesinde, ja alle Einwohner des Landes herum ver- sammelten und laut und feierlich beschwören ließen : dies ist ein Feigenbaum der Baum bleibt, was er war, und im nächsten Jahr da wird sich's zeigen, da wird er Äpfel tragen und keine Feigen.

Ebenso wie wir gesehen haben mit der Verfassung. Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz

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gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tat- sächlichen Machtverhältnissen widerspricht.

Der König hatte sich auf dem Blatt Papier vom 5. De- zember 1848 von selbst zu einer großen Anzahl Konzes- sionen verstanden, die aber alle der wirklichen Ver- fassung widersprachen, nämlich den realen tatsächlichen Machtmitteln, die der König ungeschwächt in seiner Hand behielt. Mit derselben Notwendigkeit, die im Gesetze der Schwerkraft liegt, mußte daher die wirkliche Ver- fassung es Schritt für Schritt über die geschriebene Verfassung durchsetzen.

So mußte der König, obgleich die Verfassung vom 5. Dezember 1848 von der Revisionsversammlung ange- nommen war, sofort die erste Umänderung, das oktroyierte Dreiklassenwahlgesetz von 1849, vornehmen. Mit Hilfe der durch dieses Wahlgesetz erzeugten Kammer mußten weiter die wesentlichsten Verfassungsänderungen vor- genommen werden, damit sie nur im Jahre 1850 vom König beschworen werden konnte, und nachdem sie be- schworen war, begann das Umändern erst recht! Jedes Jahr ist auch seit 1850 mit solchen Umänderungen be- zeichnet. Keine Fahne, die 100 Schlachten mitgemacht hat, kann so zerfetzt und durchlöchert sein wie unsere Verfassung !

Dritte Konsequenz. Sie wissen, meine Herren, es gibt in unserer Stadt eine Partei, deren Organ die Volkszeitung ist eine Partei, sage ich, die sich dennoch mit fieber- hafter Angst um diesen Fahnenstummel, um unsere durch- löcherte Verfassung, schart, eine Partei, die sich daher die „Verfassungstreuen" nennt und deren Feldgeschrei ist : „Laßt uns an der Verfassung halten, um Gottes willen die Verfassung, die Verfassung, Hilfe, Rettung, es brennt, es brennt!"

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Meine Herren, so oft Sie, gleichviel wo und wann, sehen, daß eine Partei auftritt, welche zu ihrem Feld- geschrei den Angstruf macht ,,sich um die Verfassung scharen" was werden Sie hieraus schließen können? Ich frage Sie, meine Herren, hier nicht als wollende Menschen ; ich richte meine Frage nicht an Ihren Willen. Ich frage Sie lediglich als denkende Menschen: was werden Sie aus dieser Erscheinung schließen müssen?

Nun, meine Herren, Sie werden sich, ohne Propheten zu sein, in einem solchen Falle immer mit größter Sicher- heit sagen können : diese Verfassung liegt in ihren letzten Zügen; sie ist schon so gut wie tot, einige Jahre noch, und sie existiert nicht mehr.

Die Gründe sind einfach. Wenn eine geschriebene Ver- fassung den tatsächlichen im Lande bestehenden Macht- verhältnissen entspricht, da wird dieser Schrei nie ausgestoßen werden. Einer solchen Verfassung bleibt jeder von selbst drei Schritte vom Leibe und hütet sich, ihr zu nahe zu treten. Mit einer solchen Verfassung fällt es keinem Menschen ein, anzubinden ; er würde anderen- falls sehr schlecht wegkommen. Wo die geschriebene Ver- fassung den realen tatsächlichen Machtverhältnissen ent- spricht, da wird die Erscheinung gar nicht vorkommen können, daß eine Partei ihren besondern Feldruf aus dem Festhalten an der Verfassung macht. Wo dieser Ruf aus- gestoßen wird, ist dies ein sicheres und untrügliches Zeichen, daß er ein Angstruf ist ; mit anderen Worten: daß in der geschriebenen Verfassung immer noch etwas ist, was der wirklichen Verfassung, den tatsächlichen Machtverhältnissen, widerspricht. Und wo dieser Widerspruch einmal da ist, da ist die geschriebene Verfassung kein Gott und kein Schreien kann hier helfen immer unrettbar verloren !

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Sie kann auf entgegengesetzte Weise abgeändert werden, nach rechts oder links hin, aber bleiben kann sie nicht. Der Ruf gerade, sie festzuhalten, beweist es für den klarer denkenden Menschen. Sie kann nach rechts hin abgeändert werden, indem die Regierung diese Änderung vornimmt, um die geschriebene Verfassung in Übereinstimmung mit den tatsächlichen Machtverhältnissen der organisierten Macht der Gesellschaft zu setzen. Oder aber es tritt die unorganisierte Macht der Ge- sellschaft auf und beweist von neuem, daß sie größer ist als die organisierte. In diesem Falle wird die Verfassung wieder eben so weit nach links hin abgeändert und auf- gehoben wie vorhin nach rechts. Aber verloren ist sie in jedem Falle.

Wenn Sie, meine Herren, den Vortrag, den ich Ihnen zu halten die Ehre hatte, nicht nur festhalten und sorgfältig durchdenken, sondern ihn zu allen seinen Konsequenzen fortdenkend entwickeln, so werden Sie zum Besitz aller Verfassungskunst und aller Verfassungsweisheit gelangen. Verfassungsfragen sind ursprünglich nicht Rechts- fragen sondern Machtfragen; die wirkliche Ver- fassung eines Landes existiert nur in den reellen tatsäch- lichen Machtverhältnissen, die in einem Lande bestehen; geschriebene Verfassungen sind nur dann von Wert und Dauer, wenn sie der genaue Ausdruck der wirklichen in der Gesellschaft bestehenden Machtverhältnisse sind das sind die Grundsätze, die Sie festhalten wollen. Ich habe Ihnen diese Grundsätze heute nur mit besonderer Beleuchtung der Heeresmacht entwickelt einmal, weil die Kürze der Zeit nicht mehr erlaubte, zweitens weil das Heer das entscheidendste und wichtigste aller organisierten Machtmittel ist. Sie begreifen aber von selbst, daß es sich nur ganz ähnlich mit der Organisation

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der Justizbeamten, der Verwaltungsbeamten usw. verhält ; diese sind gleichfalls die organisierten Machtmittel einer Gesellschaft. Halten Sie diesen Vortrag fest, so werden Sie, meine Herren, wenn Sie je wieder in die Lage kom- men, sich selbst eine Verfassung zu geben, wissen, wie man da zu verfahren hat und wie nicht mit dem Voll- schreiben eines Blattes Papier, sondern nur damit etwas getan ist, wenn man an den tatsächlichen Machtverhält- nissen ändert.

Bis dahin und einstweilen, zum Tagesgebrauch, werden Sie aber aus diesem Vortrag auch von selbst erfahren haben, meine Herren, ohne daß ich mit einem Worte da- von gesprochen, aus welchem Bedürfnis die neuen Mi- litärvorlagen hervorgegangen sind, die Heeresvermehrung, die man von Ihnen fordert. Sie werden von selbst dazu gekommen sein, den Finger auf den innersten Quellpunkt zu legen, aus welchem diese Vorlagen entsprungen sind.

Das Fürstentum, meine Herren, hat praktische Diener, nicht Schönredner, aber praktische Diener, wie sie Ihnen zu wünschen wären.

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WAS NUN?

ZWEITER VORTRAG ÜBER VERFASSUNGSWESEN

GEHALTEN VON

FERDINAND LASSALLE

DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN IM VERLAG VON MEYER & ZELLER, ZÜRICH 1863

VORBEMERKUNG

Auch dieser zweite Vortrag über Verfassungswesen ist von Lassalle in verschiedenen Berliner fortschrittlich- liberalen Bezirksvereinen gehalten worden. Zuerst am 17. November 1862 im Mundtschen Saale in der Köpe- nickerstraße, dann am 10. Dezember desselben Jahres in der „Fürstenhalle", Wassertorstraße 54, und schließlich am 12. Januar 1863 im Leyschen Lokal, Schönhauser Allee 162. Das Erscheinen der Druckausgabe fällt eben- falls in die erste Hälfte des Januar 1863.

Im Sommer 1862 waren allerhand Versuche unter- nommen worden, eine Verständigung zwischen König und Abgeordnetenhaus herbeizuführen, ohne jedoch zu dem ge- wünschten Resultat zu führen. Die vom König ins Werk gesetzte Reorganisation des Heeres bestand im wesent- lichen darin, daß die gesetzliche Dienstzeit auf drei Jahre normiert und die zwei jüngsten Jahrgänge der damaligen Landwehr der Reserve zuerteilt werden sollten, womit diese von zwei auf vier Jahrgänge ausgedehnt wurde. Dafür sollte die Entlassung aus der Landwehr zum Land- sturm statt mit dem vierzigsten schon mit dem dreiund- dreißigsten Lebensjahre erfolgen. Unter rein militärischem Gesichtspunkte bedeuteten die beiden letzteren Bestim- mungen sicher große Verbesserungen : die Linienregimen- ter konnten vermehrt werden, und die Schlagfertigkeit des Heeres wurde dadurch bedeutend gesteigert, daß, wo bis- her im Mobilisierungsfail sofort zum umständlichen, ze^t-

5 Lassalle. Ges. Schriften. Band II 65

raubenden Aufgebot der Landwehr gegriffen werden mußte, nun zunächst nur Reserven meist noch unverhei- rateter Leute zur Einstellung in die fertigen Kadres ein- gezogen zu werden brauchten, die verheirateten Leute aber in höherem Grade als bisher geschont werden konn- ten. Anders unter politischem Gesichtspunkt. Die Re- serve war, wenn eingezogen, Bestandteil der stehenden Armee und deren Disziplinarvorschriften unterworfen, während die Landwehr damals noch in hohem Grade den Charakter des Volksheeres trug. Die Zuweisung der jüngsten und energischsten Jahrgänge der Landwehr an die Reserve bedeutete also eine Vermehrung der Macht- mittel der Krone und des mit ihr innerlich verbundenen Junkertums. Bis zu welchem Grade, das hing freilich immer noch von der jeweiligen Disposition der ein- gezogenen Truppen ab, die im Kriegsfall sich bekanntlich leicht zu ändern pflegt. Aber wenn Lassalle letzteres außer Betracht ließ, so war die Bemerkung, die er im März 1860 beim ersten Bekanntwerden des den Kammern vorgelegten Reorganisationsentwurfs an Friedrich Engels schrieb, das neue Militärgesetz bedeute in verkappter Form die „völlige Aufhebung der Landwehr als letzten demokratischen Restes der Zeit von 1810", darum doch durchaus richtig.

Unter diesem Gesichtspunkt behandelt Lassalle das Militärgesetz nun auch im vorliegenden Vortrage. Die Fortschrittspartei dagegen hatte im September 1862 in voreiliger Freude über eine hingeworfene Andeutung des Kriegsministers von Roon erklärt, wenn die Regierung auf die gesetzliche Einführung der zweijährigen Dienst- zeit eingehe, ihrerseits der Umgestaltung der Armee zu- stimmen zu wollen. Roon und der König wollten sich je- doch auf die gesetzliche Festlegung der zweijährigen

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Dienstzeit nicht einlassen, und so verweigerte am 23. Sep- tember 1862 das Abgeordnetenhaus mit 308 gegen nur 11 Stimmen die Kosten der Heeresumwandlung, worauf die vermittelnden Minister, Fürst Hohenlohe-Ingelfingen und Freiherr von der Heydt, zurücktraten und Otto von Bismarck das Ministerpräsidium übernahm, der breiten Masse von den Revolutions jähren her als einer der rück- sichtslosesten Vertreter des Junkertums bekannt. Ver- schiedene seiner ersten Erklärungen, wie z. B. der Aus- spruch, daß Deutschlands Einheit nicht durch Reden, sondern „nur durch Blut und Eisen" hergestellt werden könne, wurden denn auch als der Ausfluß solchen Geistes aufgefaßt und verschärften den Konflikt noch. Er war dadurch akut geworden, daß die Regierung nunmehr ihre Geschäfte ohne ein von der Volksvertretung genehmigtes Budget weiterführte. Das Walten der geschriebenen, vom König und den Ministern beschworenen Verfassung Preu- ßens war unterbrochen, das Verfassungsleben auf einen toten Punkt angelangt. Am 13. Oktober 1862 schickte der König den Landtag nach Hause.

Diese Situation fand Lassalle vor, als er am 4. No- vember 1862 von Breslau, wohin er an das Sterbebett des Vaters geeilt war, nach Berlin zurückkehrte. Sie war der von ihm angebahnten Agitation überaus günstig, denn nun mußte, wenn die Fortschrittler nicht feige zu Kreuze krochen, der Streit in der Tat zu einem ernsten Kampf um die Macht werden. Hatte doch auch Bismarck am 30. September den Abgeordneten drohend erklärt, eine Verfassung erhalte ihr Leben erst durch die Praxis, unter- drücke man diese, so werde „die Rechtsfrage leicht zu einer Machtfrage". Als solche aber mußte der Ver- fassungsstreit revolutionären Charakter annehmen und die radikalsten Elemente der Demokratie in die Aktion rufen.

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Es galt also, im Volk für diese Auffassung Stimmung zu machen. Gern nahm Lassalie daher die Einladung des Bezirksvereins Alt- Colin an, auch bei ihm seinen Exkurs über Verfassungswesen vorzutragen. Die betreffende Ver- sammlung fand am 14. November im Mundtschen Saal, Köpenickerstraße 100, statt, und ein L. gezeichneter Be- richt der „Berliner Reform" vom 18. November 1862, dessen Verfasser zweifelsohne der damalige Kaufmann und spätere Fabrikant Ludwig Löwe war, erklärte von Lassalles Vorträgen, es könnte „nicht oft genug auf den Wert dieser bedeutsamen Arbeiten hingewiesen werden", es sei „unmöglich, den Eindruck zu schildern, den diese gewaltigen, wuchtigen Gedanken auf den Hörer ausüben". Lassalle habe erklärt, in einem zweiten Vortrag die Nutz- anwendung des ersten Vortrages klar machen zu wollen, und der Bezirksverein Alt-Cölln habe deshalb auch sofort eine neue Versammlung zur Entgegennahme der Fort- setzung anberaumt. Danach muß in der Tat der Eindruck der Rede ein ungewöhnlich starker gewesen sein und wie hätte dieser Vortrag in solcher Situation nicht ein- schlagen sollen ? denn die zweite Versammlung fand schon fünf Tage nach der ersten, am 19. November 1862, statt.

Über ihn lautet der Bericht der „Reform" erheblich kühler, wenn er auch von großem Beifall zu melden weiß, den Lassalles Ausführungen gefunden hätten. Selbst dem demokratischen Blatt flößte der Vorschlag Lassalles, die fortgesetzte Verletzung des Budgetrechts der Kammer mit einem parlamentarischen Streik zu beantworten, Schau- der ein. Das ließ schon erkennen, welche Aufnahme er bei den maßgebenden Führern der Fortschrittspartei zu gewärtigen hatte. Anfangs schwieg man ihn tot, welche Taktik jedoch nicht aufrechtzuerhalten war und dann auch

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verlassen wurde, als der Vortrag gedruckt vorlag und die konservative Presse sich über ihn hermachte.

Wenige Tage, nachdem die ersten Exemplare der Schrift aus der Schweiz in Berlin eingetroffen waren, brachte das damals verbreitetste Organ der Fortschritts- partei in Berlin, die „Volkszeitung", zwei fulminante Ar- tikel gegen die Idee, durch Aussetzung der Beratungen in der Kammer die Regierung zur Nachgiebigkeit zwingen zu wollen. In diesen Artikeln der erste ,, Überspanntheit und Abspannung", der zweite „Schmollen" überschrieben wurde mit einer bei dem genannten Blatt außergewöhn- lichen Heftigkeit auseinandergesetzt, die Volksvertretung besitze noch gar keine wirkliche Macht, sie habe dieselbe erst im Rechtsbewußtsein des Volkes zu „erstreben". Es leiste daher „ein jeder, der in seiner Überspanntheit nach sogenannter Machtpolitik für die Volksvertretung hascht, bewußt oder unbewußt, der Reaktion sehr kost- bare Dienste". Der größte Fehler dieses Haschens aber bestehe darin, daß man „im Bewußtsein der Vergeblich- keit desselben in das absolute Gegenteil, in die Abspan- nung" verfalle und „als kühnsten Rat höchster Taten die Weisheit der Vertagungskunst empfiehlt, von deren im- posantem Schweigen man sich vergeblich den höchsten Effekt verspricht". Das „Schmollen" sei „der Vorläufer politischer Erschlaffung". Sobald eine Volksvertretung zu schmollen anfange und „imponierendes Schweigen" spiele, weil ihr Reden doch nichts helfe, dann sage der Ur- wähler seinerseits : „das Wählen hilft doch nichts" und erleichtere die Maßregel, die „gutgesinnte Majoritäten schafft". Wenn daher ein „enragierter Pessimist" nach Machtpolitik jage und sich dann „echauffiert auf den Bauch legt und Nichtstun empfiehlt", so könne man ihn ruhig der „Kreuzzeitung" zur Glorifizierung als den

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„wahren Musterdemokraten" überlassen. „Ist es klug, ist es recht, ist es logisch, ist es erfolgreich, im budgetlosen Zustand, den die Regierung verschuldet, noch budgetlosen Zustand durch Vertagung und Nichtberatung machen helfen ?"

Lassalle ist in diesen Artikeln nirgends genannt, aber es liegt auf der Hand, daß ihre schärfsten Pfeile auf ihn zielten. Er hatte die Verfassungsfrage als eine Macht- frage hingestellt, ihm hatte die „Kreuzzeitung", wie nach dem ersten, so auch nach dem zweiten Verfassungsvortrage auf ihre Art Beifall geklatscht1), wer sollte also anders mit dem „enragierten Pessimisten" gemeint sein? Aber die Artikel gingen nicht nur gegen Lassalle. Unterm 14. Januar 1863 findet sich die Redaktion der „Volks- zeitung" „auf Anfrage einiger aufmerksamer Leser" zu der Erklärung veranlaßt, „daß der Plan, das Abgeord- netenhaus zur Fassung einer Resolution und zur wieder- holten Vertagung der Sitzungen auf 14 Tage zu veran- lassen, von sehr achtbarer und einflußreicher Seite auf- gestellt" worden sei. „Obwohl er noch nicht in die Öffent- lichkeit getreten war", heißt es weiter, „hielten wir es doch für geeignet, ihn in einigen Artikeln unserer Zeitung zu bekämpfen, und freuen uns, die Hoffnung aussprechen zu dürfen, daß derselbe nunmehr nicht weiter in Kreisen der Abgeordneten werde geltend gemacht werden." Folgt dann, wieder ohne Namensnennung, ein ingrimmiger Hieb auf Lassalle. Nur dieser Angelegenheit hätten ihre Ar- tikel gegolten. „Ein Gefühl geistiger Sauberkeit, die Ach-

*) „Diesen Phrasen", schrieb sie in ihrer Nummer vom 18. No- vember 1862, im Anschluß an einen Bericht über Lassalles Vortrag, „diesen Phrasen, die wenigstens die Offenheit radi- kaler Anschauung gegenüber den demokratischen Schleichern für sich haben, wurde nach Kräften applaudiert."

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tung vor unsern Lesern und die Würde dieser Zeitung aber hätten die Redaktion davor bewahrt, ,,in Leitartikeln gegen unschädliche Phantasmen eines hohlen Pessimismus zu Felde zu ziehen."

Diese Worte zeigen, wie gespannt die persönlichen Be- ziehungen Lassalles zu den maßgebenden Vertretern der Fortschrittspartei in Berlin bereits zu einer Zeit waren, wo eben dieselbe „Volkszeitung", die so voller Haß und Hohn auf Lassalle losschlug, ein Zusammenstehen aller Elemente der Opposition „vom Abgeordneten Becker ) bis zum Grafen Schwerin" predigte. Andererseits aber berechtigt die Gereiztheit, mit der die „Volkszeitung überhaupt gegen den Vorschlag der Aussetzung der Kam- beratungen zu Felde zog, zu dem Schluß, daß derselbe in den Reihen der Fortschrittsabgeordneten ursprünglich erheblich mehr Anklang gefunden haben muß, als nur bei dem Abgeordneten Martiny, der bekanntlich einen dahin- gehenden Antrag in der Fraktion stellte. Es mögen sich noch andere für ihn ins Zeug gelegt haben, die durch die „Volkszeitung" veranlaßt werden sollten, von ihm ab- zustehen. Gegen einen einzelnen und, wie sich später zeigte, obendrein nicht einmal sehr tatkräftigen Fraktions- genossen würde man es wohl kaum der Mühe wert be- funden haben, mit so schwerem Geschütz ins Feld zu ziehen. Daß unter den Berliner Hörern Lassalles ein gut Teil den von ihm in so überzeugender Weise vorgetragenen Ideen zustimmte, hatte ja der ihm gezollte Beifall ge- zeigt. Da galt es also, zu verhindern, daß sich aus den eigenen Reihen der Partei heraus Stimmen in größerer

*) Der „rote", einst mit Marx und Lassalle befreundete Becker, der später Oberbürgermeister von Köln wurde, damals aber noch als Ultraradikaler galt.

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Zahl erhoben, welche die parlamentarische Aktion der Partei zu kompromittieren geeignet waren.

Lassalle seinerseits antwortete der „Volkszeitung" so- wohl auf die ersten Artikel als auch auf die so persönlich zugespitzte Redaktions - Erklärung in nicht minder ge- pfefferten Erklärungen, die er der radikalen Berliner „Re- form" und der liberalen ,, Vossischen Zeitung" einsandte. Beide Blätter nahmen diese Einsendungen ruhig auf ein Beweis mehr, daß in jenem Zeitpunkt die Frage des Forttagens der Kammer noch nicht als entschieden galt. Da die beiden Erklärungen Lassalles in ihrem sachlichen Teil Ergänzungen der vorliegenden Schrift bilden, so schien es zweckmäßig, sie ihr am Schluß in Form eines Nachtrages anzufügen. Sie füllen eine nicht unwesentliche Lücke dieser ganzen Verfassungskontroverse aus, bleibeü aber mehr beim Formellen.

Was den materiellen Gegenstand des Streits, die Frage, ob die Kammer forttagen oder ihre Beratungen aussetzen solle, anbetrifft, so handelte es sich auf beiden Seiten im Grunde doch nur um eine Zweckmäßigkeitsfrage, mit der die Frage der Beziehungen von Macht und Recht als Prinzipfrage wenig zu tun hatte. Die Fortschrittsführer hielten es für zweckmäßiger, den Rechtsstandpunkt heraus- zukehren, weil sie in ihm eine festere Basis für ihren Kampf gegen die Regierung zu haben meinten, als durch Provozierung des Abmessens der positiven Machtfaktoren hüben und drüben. Sie waren nicht sicher, wie weit ihnen im andern Falle das Gros ihrer Wähler folgen würde die Reaktion nach 1848 steckte ihnen noch in den Knochen. Es fehlte ihnen, was bei der Buntscheckigkeit und dem überwiegend bürgerlichen Charakter der Partei auch weiter kein Wunder war, das zu einer revolutionären Taktik unerläßliche Selbstvertrauen. Das Aussetzen der

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Beratungen hatte aber nur einen Sinn, wenn man dazu entschlossen und in der Lage war, den Kampf eventuell mit revolutionären Mitteln zu führen, alle Konsequenzen auf sich zu nehmen, die dieser Schritt nach sich ziehen mochte. Lassalle als Revolutionär war natürlich dazu ent- schlossen, die große Mehrheit der Fortschrittler aber nicht das war das ganze Geheimnis des Gegensatzes, die „Rechts- und Machtfrage" hatte in Wirklichkeit da- mit ebensowenig zu tun wie die Theorie vom „Aus- sprechen dessen, v/as ist". Die Fortschrittler sprachen in ihrer Art auch aus, was war ; sie verweigerten das Bud- get und denunzierten die Regierung, daß sie verfassungs- widrig regiere. Damit hatten sie von Wahl zu Wahl ihre Position gestärkt, und daß der Regierung durchaus nicht sehr behaglich dabei war, bewies das Schimpfen der reak- tionären Presse, die fortgesetzt nach „Taten" drängte, von „Verschwörungen usw." fabelte und bereits kräftig den „roten Lappen" zu schwenken begann.

Der Beifall, mit dem Blätter wie die „Kreuzzeitung" Lassalles Vorschlag begrüßten, hatte denn auch die Wir- kung, daß selbst bei den Bezirksvereinsdemokraten die Agitation für ihn schnell einschlief. Auch Lassalles Inter- esse an ihm erkaltete bald. Durch die Vermittelung Lud- wig Lowes war er mit dem Leipziger Arbeiterkomitee in Verbindung gekommen, dem die Einberufung eines All- gemeinen deutschen Arbeiterkongresses übertragen worden war, und hatte zu seiner Freude bei ihm eine entschieden sozialistische Gesinnung und geistige Unabhängigkeit von der Fortschrittspartei angetroffen. Nicht ob, sondern wie man sich von der Fortschrittspartei unabhängig machen sollte, war die Frage, und die Antwort auf sie ward im „Offenen Antwortschreiben" gegeben.

Auf die Vorgänge des Tages haben neben den großen

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Triebkräften der Geschichte so viele Faktoren zweiten und dritten Ranges Einfluß, daß sich nie mit Sicherheit bestimmen läßt, welchen Verlauf sie etwa genommen hätten, wenn gewisse Vorschläge befolgt oder nicht be- folgt worden wären. Immerhin wird man hinsichtlich des in dieser Schrift entwickelten Lassallschen Vorschlages soviel als wahrscheinlich bezeichnen dürfen, daß, wenn er im Rat der Fortschrittsführer eine Mehrheit gefunden hätte, die Proklamierung des parlamentarischen Streiks auf diese Partei selbst als Sprengpulver gewirkt, in ihrer Folge zur Trennung der eigentlichen Bourgeoisie-Elemente der Partei von deren kleinbürgerlich-demokratischem Flü- gel geführt hätte. Dafür hätte u.a. schon das Dreiklassen- wahlsystem gesorgt. Auch unter diesem Gesichtspunkt wird es begreiflich, daß die Fortschrittsführer nichts von ihm wissen wollten. Aber die spätere Geschichte hat gezeigt, daß die gemischte Gesellschaft, die ein Tageskonflikt zu- sammengeführt hatte, sich doch nicht zusammenhalten ließ. Die Abweisung des Lassalleschen Vorschlages konnte den Zersetzungsprozeß der Fortschrittspartei nur vertagen, ihn aber nicht verhindern.

Ed. Bernstein.

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WAS NUN?

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Triebkräften der Geschichte so viele Faktoren zweiten und dritten Ranges Einfluß, daß sich nie mit Sicherheit bestimmen läßt, welchen Verlauf sie etwa genommen hätten, wenn gewisse Vorschläge befolgt oder nicht be- folgt worden wären. Immerhin wird man hinsichtlich des in dieser Schrift entwickelten Lassallschen Vorschlages soviel als wahrscheinlich bezeichnen dürfen, daß, wenn er im Rat der Fortschrittsführer eine Mehrheit gefunden hätte, die Proklamierung des parlamentarischen Streiks auf diese Partei selbst als Sprengpulver gewirkt, in ihrer Folge zur Trennung der eigentlichen Bourgeoisie- Elemente der Partei von deren kleinbürgerlich-demokratischem Flü- gel geführt hätte. Dafür hätte u. a. schon das Dreiklassen- wahlsystem gesorgt. Auch unter diesem Gesichtspunkt wird es begreiflich, daß die Fortschrittsführer nichts von ihm wissen wollten. Aber die spätere Geschichte hat gezeigt, daß die gemischte Gesellschaft, die ein Tageskonflikt zu- sammengeführt hatte, sich doch nicht zusammenhalten ließ. Die Abweisung des Lassalleschen Vorschlages konnte den Zersetzungsprozeß der Fortschrittspartei nur vertagen, ihn aber nicht verhindern.

Ed. Bernstein.

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WAS NUN?

In meinem letzten Vortrage habe ich Ihnen, meine Herren, das Wesen der Verfassungen, und speziell auch der preußischen, entwickelt. Ich zeigte Ihnen, wie zu unterscheiden ist zwischen der wirklichen und der nur geschriebenen Verfassung oder dem Blatt Papier, wie die wirkliche Verfassung eines Landes immer nur in den realen tatsächlichen Machtverhältnissen besteht, die sich in einer gegebenen Gesellschaft vorfinden. Ich zeigte Ihnen, wie die geschriebene Verfassung, wenn sie den tat- sächlichen Machtverhältnissen der organisierten Macht der Gesellschaft nicht entspricht, wenn sie also nur das ist, was ich das ,, Blatt Papier" nannte, der Überwucht der organisierten Machtverhältnisse gegenüber rettungslos ver- loren ist, und zwar wie sie das notwendig und jeden- falls sein muß. Denn es nimmt dann, sage ich, entweder die Regierung die Änderung der Verfassung vor, um die geschriebene Verfassung in Übereinstimmung mit den tat- sächlichen Machtverhältnissen der organisierten Macht der Gesellschaft zu setzen. Oder aber es tritt die unorgani- sierte Macht der Gesellschaft auf, beweist von neuem, daß sie größer ist als die organisierte und ändert dann not- wendig die organisierten Machtverhältnisse der Gesell- schaft, also die Verfassungspfeiler selbst, wieder ebenso weit nach links hin ab, als die Regierung es bei ihrem

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Siege nach rechts hin in dieser oder jener Form getan hätte.

Ich resümierte am Schlüsse meines Vortrages denselben in folgenden Worten : „Wenn Sie, meine Herren, den Vortrag, den ich Ihnen zu halten die Ehre hatte, nicht nur festhalten und sorgfältig durchdenken, sondern ihn zu allen seinen Konsequenzen fortdenkend entwickeln, so werden sie zum Besitz aller Verfassungsweisheit gelangen. Ver- fassungsfragen sind ursprünglich nicht Rechts fragen sondern Macht fragen; die wirkliche Verfassung eines Landes existiert nur in den reellen tatsächlichen Macht- verhältnissen, die in einem Lande bestehen ; geschriebene Verfassungen sind nur dann von Wert und Dauer, wenn sie der genaue Ausdruck der wirklichen in der Gesell- schaft bestehenden Machtverhältnisse sind das sind die Grundsätze, die Sie ' festhalten wollen."

Wenn dies nun wahr sein soll, daß die Durchdenkung und Fortentwicklung dieses Vortrages zu allen seinen Kon- sequenzen Sie in den Besitz aller Verfassungskunst und Verfassungsweisheit setzen würde, so müßte dieser Vor- trag, wenn Sie ihn zu seinen Konsequenzen fortentwickeln, auch imstande sein, den Weg, den sicheren und allei- nigen Weg anzugeben, auf welchem der gegenwärtig im Lande bestehende Konflikt einem für die Nation ge- deihlichen und siegreichen Ausgang zuzuführen sei. Und in der Tat ist es eben dies, was ich heut leisten will. Ich will aus der Theorie heraus, die ich Ihnen entwickelt habe, das Mittel bestimmen, welches notwendig und allein zu einer siegreichen Beendigung des zwischen der Re- gierung und der Kammer eingetretenen Konflikts führen muß.

Ehe ich dazu übergehe, lassen Sie uns noch einen Blick darauf werfen, wie unbedingt wahr die Theorie ist,

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die ich damals über das Wesen der Verfassungen auf- gestellt habe, und die ich meiner heutigen Untersuchung überall als die Seele derselben zugrunde lege. Sie wissen, meine Herren, wie überaus streitig jede politische Be- hauptung zwischen den entgegengesetzten politischen Par- teien ist ! Da ist nichts von dem, was von der einen poli- tischen Partei als unbestreitbar wahr anerkannt wird, was nicht von der anderen mit ebenso großer Bestimmtheit als durchaus falsch verworfen würde. Fast sollte man manchmal meinen und schwache, skeptische Gemüter meinen dies daher wirklich es gäbe keine Wahrheit, keine einheitliche menschliche Vernunft mehr, wenn man sieht, wie grundsätzlich, mit welcher Verachtung und Er- bitterung bei der einen Partei als absolut falsch betrach- tet wird, was bei der anderen ebenso entschieden als ab- solut erwiesen, als Axiom gilt. Nur der Wissenschaft ist es gegeben, in dieser grellen Dissonanz von Meinungen, in diesem unharmonischen, greulichen Konzert von ein- ander lügenstrafenden Behauptungen hin und wieder eine Wahrheit zutage zu fördern von einem so klaren und schlagenden Lichte, daß sich auch die entgegengesetztesten politischen Parteien ihrer Anerkennung nicht entziehen können. Solche Fälle bilden daher immer einen wahren Triumph der Wissenschaft und einen äußerst mächtigen Beweis für die Wahrheit einer Theorie. In der Tat aber ist einer dieser seltenen Ausnahmefälle gerade in bezug auf die Verfassungstheorie eingetreten, die ich Ihnen in einem damaligen Vortrage entwickelt habe.

Ich gehöre, meine Herren, wie Ihnen bekannt ist, der Partei der reinen und entschiedenen Demokratie an. Nichtsdestoweniger hat selbst ein meinen Parteiansichten so sehr entgegengesetztes politisches Organ wie die ,, Kreuzzeitung" nicht umhin gekonnt, die unbedingte Wahr-

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heit der von mir aufgestellten Verfassungstheorie unum- wunden einzuräumen. Sie widmet ihr in Nr. 132 (vom S.Juni 1862) einen Leitartikel und nennt sie daselbst in ihrer Sprache : „Die Rede eines seinerzeit vielgenann- ten revolutionären Juden, der mit richtigem Instinkt den Nagel auf den Kopf getroffen und uns noch nicht alles gesagt hat, was er weiß und denkt." Letzteren Fehler, wenn es einer sein soll, werde ich immer mehr und mehr ablegen. Die ,, Kreuzzeitung" kann sicher sein, daß ich ihre Ahnung erfüllen und sukzessive, je nachdem es an der Zeit sein wird, immer mehr alles sagen werde, was ich weiß und denke. Von ihrem Eingeständnis aber, mit meiner Verfassungstheorie den Nagel auf den Kopf ge- troffen zu haben, nehme ich hiermit Akt. Aber nicht nur die ,, Kreuzzeitung", auch die Minister haben die Wahr- heit der von mir entwickelten Theorie vollständig an- erkannt. Der Kriegsminister Herr v. Roon erklärte in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 12. September 1862, seine Auffassung der Geschichte gehe dahin, daß der Hauptinhalt der Geschichte nicht nur zwischen den einzelnen Staaten, sondern auch innerhalb eines jeden Staates selbst, nichts anderes sei als der Kampf um Macht und Macht er Weiterung zwischen den ein- zelnen Faktoren. Sie sehen, meine Herren, das ist genau, das ist mit denselben Worten eben die Theorie, die ich in diesem Frühjahr in meinem damaligen Vortrag in den Bezirksvereinen unter genauer historischer Entwicklung aufgestellt und als Broschüre veröffentlicht hatte. Merk- würdigerweise sagt der Kriegsminister allerdings in der- selben Auslassung und wenige Zeilen nach der eben zitier- ten Stelle, es existierten in Berlin außerhalb des Ab- geordnetenhauses Parteigänger, welche ich zitiere jetzt seine eigenen Worte „schriftlich und mündlich in Be-

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zirksversammlungen und in der Presse die allerwunder- barsten und nach meiner Auffassung destruktivsten Ten- denzen kundgegeben haben." Da in den hiesigen Bezirks- vereinen bis dahin, soweit irgend bekannt geworden, kern anderer Vortrag gehalten worden war, auf welchen jene Bezeichnung,, destruktive Tendenzen" irgend hätte bezogen werden können, und da ferner die ministerielle Sternzei- tung damals meinen Vortrag, den ich in drei bis vier Be- zirksversammlungen gehalten, zu wiederholten Malen de- struktiver Tendenzen beschuldigt hatte, so erblicke ich hierin, verbunden mit dem Umstände, daß der Kriegs- minister soeben den Grundgedanken jenes Vortrages als seine Geschichtsauffassung ausgesprochen hatte, zwingende Gründe, jene Beschuldigung des Kriegsministers, soweit sie die Bezirks Versammlungen betrifft, eben auf diesen meinen in den Bezirksversammlungen gehaltenen Vortrag über Verfassungswesen zu beziehen.

Nun muß ich es allerdings meinerseits als sehr wunder- bar und merkwürdig bezeichnen, daß der Herr Kriegs- minister genau dieselbe Geschichtsauffassung, genau die- selben Worte, die er in seinem Munde konservativ hält, in meinem Munde destruktiv findet. Ja noch etwas Wun- derbareres und Merkwürdigeres ist geschehen. Der Kriegsminiscer macht nämlich bei derselben Gelegenheit der Kammer den Vorwurf, daß sie nicht jene Tendenzen, die sich in den Bezirksversammlungen und in der Presse kundgegeben, desavouiert habe. Es ist nun überhaupt nicht Sache der Kammer, mich zu desavouieren. Aber das Urkomische dabei ist, daß der Kriegsminister nicht sieht, wie er, indem er die Kammer auffordert, eine Ge- schichtsauffassung zu desavouieren, zu der er sich soeben selbst bekannt hat, dadurch geradezu auffordert, ihn selbst und seine eigenen Ansichten zu desavouieren ! Inzwischen-

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dies sind Ergötzlichkeiten, weiche der Kriegsminister mit der Logik abzumachen hat und die nichts zur Sache ver- schlagen ; was zur Sache gehört, ist nur, zu konstatieren, daß der Kriegsminister sich genau zu derselben Theorie über das Wesen der Verfassungen bekannt hat, die ich in meinem damaligen Vortrage aufgestellt habe.

Nicht weniger ist der gegenwärtige Ministerpräsident, Herr v. Bismarck, so freundlich gewesen, und zwar im Namen des gesamten Staatsministeriums, Zeugnis für die Wahrheit meiner Geschichtsanschauungen abzulegen. Sie wissen alle, daß es das in der Verfassung geschriebene unbestreitbare und unbestrittene Recht der Kammer ist, dem Staatshaushaltetat die Genehmigung zu erteilen oder zu verweigern. Die Kammer hat nun von diesem Recht Gebrauch gemacht. Herr v. Bismarck bestreitet auch nicht eigentlich, daß dies das Recht der Kammer sei. Aber er sagt in der Sitzung vom 7. Oktober wörtlich: „Rechts- fragen der Art pflegen nicht durch Gegenüberstellung widerstreitender Theorien, sondern nur allmählich durch die staatsrechtliche Praxis erledigt zu werden." Sehen Sie ein wenig genauer zu, meine Herren, so finden Sie, daß hier, nur in etwas verschleierten, verschämten Aus- drücken, wie es sich für einen Minister schickt, ganz meine Theorie entwickelt ist. Das Recht der Kammer übersetzt Herr v. Bismarck mildernd in den Ausdruck Rechts- frage. Er leugnet nicht wie könnte er auch ? daß diese Rechtsfrage oder dieses Recht auf dem Blatt Pa- pier oder in der Verfassung steht. Aber, sagt er, es steht nur auf dem Blatt Papier, das wirklich Entscheidende dagegen sei die staatsrechtliche Praxis. Mit dem mil- deren Ausdruck „staatsrechtliche Praxis", mit dem, was wirklich geschieht und vor sich geht im Gegensatz zum bloßen Recht oder zu der Rechtstheorie, ist hier, wie Sie

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sehen, nur der Druck dessen bezeichnet, was ich deutlicher die realen tatsächlichen Machtverhältnisse genannt habe. Ihr mögt, sagt Herr v. Bismarck also, aus dem Ministe- riellen ins Unverblümte übersetzt, das Blatt Papier für Euch haben. Aber ich habe die realen tatsächlichen Machtverhältnisse der organisierten Macht, Heer, Finan- zen, Gerichte, unter mir, und diese realen tatsächlichen Machtverhältnisse sind es, die in letzter Instanz doch das Entscheidende sind und die staatsrechtliche Praxis be- stimmen.

Der Einspruch dieser realen tatsächlichen Machtver- hältnisse, sagt Herr v. Bismarck zu den Abgeordneten, setzt Euer Recht zu einer bloßen Rechtsfrage herab, und diese selben Machtverhältnisse bürgen mir auch 3chon, daß die Sache nicht im Sinne Eures bloß theoretischen, bloß papiernen Rechts zu Ende gehen wird. „Allmäh- lich," sagt Herr v. Bismarck, „wird die staatsrechtliche Praxis diese Rechtsfrage, das heißt diesen Konflikt zwi- schen nur geschriebenem Recht und in Erz gegrabenen Machtverhältnissen in einem ganz anderen Sinne er- ledigen." Hierin liegt noch eine weitere Einsicht des Herrn v. Bismarck. Sie erinnern sich, daß ich Ihnen in meinem letzten Vortrag auseinandersetzte, was ein kon- stitutioneller Präzedenzfall sei. Wenn ich ein- mal die Macht zu etwas habe, so habe ich das zweite Mal auch schon das Recht dazu. Ich zeigte Ihnen dies bei- spielsweise das letzte Mal an dem mittelalterlichen fran- zösischen staatsrechtlichen Grundsatz : „das niedere Volk ist nach Willkür mit Steuern und Fronden zu belegen". Dieser Grundsatz, sagte ich, war zunächst nichts anderes als der einfache Ausdruck der tatsächlichen Machtver- hältnisse in dem mittelalterlichen Frankreich. Das nie- dere Volk war im Mittelalter wirklich so machtlos ge-

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wesen, daß es ganz beliebig mit Steuern und Fronden be- lastet werden konnte ; nach diesem tatsächlichen Macht- verhältnis wurde nun auch immer verfahren. Das Volk wurde immer so belastet. Dieser tatsächliche Hergang gab die sogenannten Präzedenzfälle, die noch heutzutage in England in den Verfassungsfragen eine so große Rolle spielen. Bei diesem tatsächlichen Belasten wurde nun häu- fig auch, wie dies nicht anders sein konnte, die Tatsache, daß das Volk so belastet werden könne, ausgesprochen. Dies Aussprechen gab den staatsrechtlichen Grund- satz, auf den dann in ähnlichen Fällen wieder rekurriert wurde.

Sie sehen, meine Herren, es ist offenbar dieselbe Ideen- reihe, die Herr v. Bismarck im Sinne hat, wenn er be- hauptet, es werde allmählich durch die staatsrecht- liche Praxis die Sache in einem ganz anderen Sinne erledigt werden.

Wenn ich diesmal, 1862, will Herr v. Bismarck an- deuten, die Macht habe, es durchzusetzen, so werde ich 1866, falls ich wieder gegen den Willen der Kammer das stehende Heer vermehren, falls ich wieder von der Kam- mer nicht genehmigte Ausgaben machen will, auch das Recht dazu für mich haben, denn dann werde ich mich schon auf einen Präzedenzfall berufen können. Und wenn ich 1870 das Heer von neuem vergrößern und Ausgaben gegen die Kammerentscheidung machen will, so werde ich dann schon ein ganz unbestreitbares Recht für mich haben. Denn dann werde ich mich schon auf zwei Präzedenzfälle, auf eine vollständige „staatsrechtliche Praxis" berufen können.

Diese angenehme Hinweisung darauf, daß er nicht jetzt zum letztenmal, daß er auch künftig das stehende Heer gegen den Beschluß der Kammer vergrößern oder

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sonstige Ausgaben, die von ihr verworfen wurden, be- streiten will, diese trostreiche Versicherung, daß er es allmählich zur unbestrittenen staatsrechtlichen Praxis bei uns erheben wolle, Heer wie Ausgaben gegen die Be- schlüsse der Kammer zu vermehren diese reizende Fernsicht ist es, durch welche Herr v. Bismarck die Kammer und das Land für den Eingriff in die papierne Verfassung oder die bloße Rechtstheorie trösten und schadlos halten will.

Zwar könnten Sie finden, daß dies ein wunderlicher Trost sei. Denn es ist gerade so, als ob ich Sie für jetzige Prügel, die Sie zu empfangen sich sträuben, da- durch geneigter machen wollte, daß ich Ihnen verspreche, Ihnen auch noch künftighin solche reichlich und in Menge erteilen zu wollen.

Allein bei alledem werden Sie aus dieser Betrach- tung der Worte des Herrn Ministerpräsidenten dennoch ersehen haben, daß derselbe ein tiefer und feiner Kenner des Verfassungswesens ist, daß er ganz und gar auf dem Boden meiner Theorie steht, daß er vortrefflich weiß, wie die wirkliche Verfassung eines Landes nicht in dem Blatt Papier, sondern in den tatsächlichen Machtverhält- nissen besteht, und nur aus diesen, nicht aus dem papiernen Recht, die staatsrechtliche Praxis, das, was wirklich ge- schieht, bestimmt wird, und daß er sich ausgezeichnet klar darüber ist, was Präzedenzfälle sind, wie sie entstehen und wie sie nachher verwertet werden.

Ich kann also Sie alle, meine Herren, und ganz be- sonders die hier anwesenden Vertreter der Polizeigewalt, darauf aufmerksam machen, daß ich mich auf einem von allen obersten Behörden im Staat anerkannten und durch- aus unangreifbaren Boden befinde.

Sie dürfen sich übrigens nicht wundern, meine Herren,

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diese Klarheit gerade bei den Männern der Regierung zu finden. Ich habe Sie schon das letzte Mal darauf auf- merksam gemacht, daß die Fürsten sehr gut bedient sind, daß die Diener der Fürsten keine Schönredner, aber doch praktische Männer sind, die gleichviel ob mit mehr oder weniger ausgearbeitetem theoretischen Bewußtsein doch den Instinkt haben, worauf es ankomme. Aber nicht nur die Ansichten der Männer der Regierung kann ich als Beleg für die Wahrheit meiner Theorie anführen, sondern, was noch von weit größerem Gewicht ist, die Ereignisse selbst haben, und zwar in der auffällig- sten Weise, für sie entschieden. Sie erinnern sich der Prophezeiung, die als dritte Konsequenz in meinem in diesem Frühjahr gehaltenen Vortrage entwickelt war. Ich entwickelte Ihnen dort, wie und warum notwendig unsere jetzt bestehende Verfassung in ihrem Todeskampfe be- griffen sei und warum sie schlechterdings in kürzester Frist entweder nach rechts hin von der Regierung oder nach links hin von dem Volke werde geändert werden müssen, aber als diese jetzt bestehende bestimmte Ver- fassung unmöglich länger fortbestehen könne. Ich sagte damals wörtlich: „Diese Verfassung liegt in ihren letzten Zügen ; sie ist schon so gut wie tot ; einige Jahre noch und sie existiert nicht mehr." Ich wollte nicht zu sehr erschrecken und sagte darum: „einige Jahre noch". Wie die Ereignisse zeigen, hätte ich sagen können: einige Mo- nate noch, und sie existiert nicht mehr.

Der Präsident des Abgeordnetenhauses selbst, Herr Grabow, hat jetzt in seiner Rede beim Kammerschluß konstatiert, daß die Verfassung „schwer beschädigt* wor- den sei. Das Herrenhaus ein selbst dieser Verfassung angehöriger Körper hat durch sein Votum, welches den von der zweiten Kammer verworfenen Staatshaus-

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haltsetat genehmigt, einen Verfassungsbruch begangen. Und noch viel ernster und schwerer ist der Eingriff, den die Regierung selbst in die Verfassung getan hat. Die Kammer hat die Ausgaben für die neue Militärorganisation verworfen und die Regierung setzt dieselben dennoch auch seit dem Tage dieses Kammerbeschlusses nach wie vor fort, wie sie dies selbst erklärt hat.

Die Logik hat also Recht behalten, meine Herren, die bestehende Verfassung ist eine, zurzeit wenigstens und vorläufig, in der Wirklichkeit nicht mehr bestehende Verfassung, und die Geschichte hat meine Prophezeiung in bezug auf die Kürze der Zeit noch weit übertroffen. Sie können also vollständiges Zutrauen haben in die un- angreifbare Wahrheit der Verfassungstheorie, die ich Ihnen entwickelt. Und wenn sich nun aus einer so von allen Seiten und durch die Ereignisse selbst betätigten Theorie mit logischer Konsequenz ein Mittel sollte ab- leiten lassen, wie in dem gegenwärtigen Konflikt der Sieg erlangt werden kann, so würden Sie getrosten Mutes sein können, meine Herren. Denn Sie würden dann mit der- selben vollständigen Zuversicht überzeugt sein können, daß dieses Mittel, als aus dieser Theorie heraus geboren, auch das unbedingt zutreffende, das mit Sicherheit zum Siege führende sein muß.

Ein solches Mittel läßt sich nun aber allerdings aus dieser Theorie mit Evidenz entwickeln, und dies ist es, wa3 den Gegenstand meines heutigen Vortrages bildet.

Stellen wir zunächst die Frage, wie sie gestellt werden muß. Bei allen Untersuchungen kommt es vor allen Dingen auf die Fragestellung an, und das falsche Resultat ist sehr häufig nur die Folge der falschen Fragestellung. Diese Frage lautet also nicht so: wie ist dieser Verfassung, das heißt dieser ganz bestimmten Verfassung vom Januar

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1850 mit Haut und Haar, wie sie eben ist, zur dauern- den Fortexistenz zu verhelfen ? Wenn Sie die Frage so stellen wollten, meine Herren, so könnte allerdings ich so wenig wie irgend ein anderer eine wahrhafte, eine andere als scheinbare Lösung geben, ebensowenig wie man durch Galvanisierung in einen Leichnam mehr als ein Scheinleben hineinbringen kann. So wird es, um nur ein Beispiel anzuführen, jedem von Ihnen klar sein, daß mindestens das Herrenhaus welches ja auch einen Teil der Verfassung von 1850 bildet und welches seine Stellung dazu braucht, allen Beschlüssen des Abgeord- netenhauses systematisch entgegenzutreten auf die Dauer nicht fortbestehen kann. Damit wäre aber immer- hin schon die gegenwärtige Verfassung in einer ihrer we- sentlichen Grundlagen aufgehoben. Inzwischen, so steht die Frage auch ja gar nicht für Sie. So interessiert Sie dieselbe nicht. Was interessiert Sie die Forterhaltung aller für Sie schädlichen Bestimmungen in der Verfas- sung ? Was interessiert Sie z. B. der Fortbestand des Artikel 108 : „Eine Vereidigung des Heeres auf die Verfassung findet nicht statt?" Oder was interessiert Sie der Fortbestand des Artikels 111, welcher die Regie- rung ermächtigt, in gewissen Fällen den Belagerungs- zustand zu erklären und über ein halbes Dutzend gerade der wichtigsten Artikel der Verfassung außer Kraft zu setzen und die unverletzlichsten Rechte des Menschen und Bürgers zu verletzen ? Oder was interessiert S i e die Forterhaltung des Artikel 106, welcher den Richtern die Prüfung der Rechtsgültigkeit königlicher Verordnungen verbietet? Oder was interessiert Sie die Forterhaltung des Artikels 109, welcher die Regierung in bezug auf die Vereinnahmung aller einmal bestehenden Steuern von der Genehmigung der Kammer entbindet ? Alles dies sind

aber nur einzelne kurze Belege dafür, daß die Forter- haltung dieser Verfassung mit Haut und Haar Sie eben- sowenig interessiert, als sie auf die Dauer möglich wäre. Was Sie wirklich bei dem jetzigen Konflikt interessiert, ist vielmehr nur das eine : das absolute Recht des Volkes, das selbst in dieser Verfassung anerkannte Budgetbe- willigungsrecht Ihrer Abgeordneten, ein Recht, das für alle Zeiten auch in alle künftige Verfassungen würde auf- genommen werden müssen, zur Geltung zu bringen.

Die Frage also, wie sie wirklich für Sie steht, lautet demnach : Wie ist das Recht des Volkes, durch seine Ab- geordneten Ausgabeposten des Staatshaushaltsetats zu ver- weigern, die ihm ungerechtfertigt erscheinen, durchzu- setzen, zur Geltung und Wirklichkeit zu bringen ? Ich werde mich wieder, wie das letztemal, der indirekten Me- thode zur Entscheidung dieser Frage bedienen ; d. h. ich werde zunächst zeigen, welche Mittel, wie plausibel sie auch scheinen möchten, nicht die angemessenen zu dem angegebenen Ziele sind.

Wenn ich nicht irre, so ist vielleicht von manchem daran gedacht worden, die Kammer müsse in der nächsten Session zu einer Steuerv er Weigerung greifen, um die Regierung zum Einlenken in die gesetzliche Bahn zu zwingen. Allein dieses Mittel, so klangvoll es in die Ohren tönen möchte, würde gleichwohl ein entschieden falsches, seinen Zweck vollständig verfehlendes sein.

Zunächst muß eingestanden werden, daß angesichts des § 109 unserer Verfassung es mehr als zweifelhaft ist, ob unserer Kammer überhaupt eine Verweigerung der zur- zeit einmal bestehenden Steuern zusteht.

Angenommen aber auch, daß dies umgekehrt stände, angenommen selbst, daß unsere Verfassung mit dürren Worten der Kammer das Recht der Steuerverweigerung

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zuspräche, so würde dennoch dieses Mittel ganz ebenso unpraktisch und machtlos sein. Die Steuerverweigerung, die an und für sich noch nicht zu verwechseln ist mit einem Aufstand, ist ein besonders von England her sehr akkreditiertes, dort bestehendes legales Mittel, die Re- gierung zu zwingen, in irgend einem Punkte dem Willen der Nation nachzukommen. Die bloße Androhung der Steuerverweigerung durch die Aldermänner der City hat bei Gelegenheit der Reformbill von 1830 genügt, die Krone dazu zu bestimmen, nachzugeben und einen Pairsschub vorzunehmen, um den Widerstand des Oberhauses zu brechen. Da also dies Mittel in England so bewährt ist, so kann es nicht wunder nehmen, daß manche auch jetzt wieder die Augen darauf richten, wie man es ähnlich schon im Novemberkonflikt des Jahres 1848 bei uns anzuwenden gesucht hat. Allein schon die von der Nationalversammlung 1848 beschlossene Steuerverweigerung und die Na- tionalversammlung besaß, als konstituierende Ver- sammlung, doch das unbedingte und unbestreitbare Recht zu einem solchen Beschluß ist ohne allen reellen Erfolg geblieben, und ganz denselben und einen noch kläglicheren Ausgang müßte gegenwärtig jede gänzliche oder teilweise Wiederholung jenes Beschlusses nehmen.

Woher kommt dieser Unterschied, meine Herren, daß dieselbe Maßregel, die so effektvoll ist in England, so effektlos bleiben muß bei uns ? An der Hand unserer Theorie wird Ihnen dies sofort durchsichtig werden. Sie werden bei dieser Gelegenheit sich zugleich ein wichtiges Stück unserer vergangenen Geschichte den Ausgang des Novemberkonflikts von 1848 zur Klarheit bringen und sich ebenso vor Mißgriffen in der Gegenwart sichern. Diejenigen nämlich, welche im November 1848 in der Steuerverweigerung als solche eine wirksame Maßregel

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erblickten, und diejenigen, welche jetzt wieder die Augen hierauf richten, übersehen nichts Geringeres als den in unserer Theorie auseinandergesetzten Fundamentalunter- schied einer wirklichen und einer nur geschriebenen Verfassung.

England ist ein Land, in welchem die wirkliche Verfassung konstitutionell ist, d. h. ein Land, in welchem sich demnach das Übergewicht der realen tatsäch- lichen Machtmittel, auch der organisierten Macht, auf Seiten der Nation befindet.

In einem solchen Lande muß es daher leicht sein, eine Steuerverweigerung durchzuführen. In einem solchen Lande kann die Regierung es nicht einmal auf die Probe ankommen lassen ; sie muß schon bei der Drohung nach- geben. In einem solchen Lande wird die Steuerverweige- rung auch gar nicht bloß dazu gebraucht, um Angriffe auf die bestehende Verfassung abzuwehren, sondern im Gegenteil, wie dies 1830 bei der Reformbill der Fall war, um dem Volke günstige Angriffe auf die Ver- fassung durchzusetzen. Sie ist das organisierte legale, friedliche Mittel, um die Regierung unter den Willen des Volkes zu beugen.

Ganz anders bei uns in Preußen, wo jetzt, wie im November 1848, immer nur eine geschriebene Verfassung oder Verfassungsbruchstücke bestehen und bestanden, alle tatsächlichen Machtmittel der organisierten Macht aber sich ausschließlich in den Händen der Regierung befinden. Um sich dieses Unterschiedes ganz bewußt zu werden, brauchen Sie nur den realen Verlauf sich vorzustellen, den eine Steuerverweigerung in England und den eine solche in Preußen nehmen würde. Ich setze also den Fall, das englische Unterhaus beschlösse eine Steuerver- weigerung, und die Regierung wollte dennoch gewaltsam

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die Steuer erheben. Der englische Steuerexekutor kommt zu mir und will exequieren. Ich widersetze mich, ich werfe ihn zur Tür hinaus. Ich werde vor Gericht gestellt. Der englische Richter aber spricht mich frei oder belobt mich noch, daß ich ungesetzliche Gewalt nicht geduldet habe. Der Steuerexekutor kommt wieder, verstärkt durch Sol- daten. Ich widersetze mich weiter mit meinen Freunden und Hausleuten. Die Soldaten geben Feuer; sie ver- wunden und töten. Ich stelle sie vor Gericht, und obgleich sie sich auf den Befehl ihrer Vorgesetzten berufen, so werden sie, da ein solcher in England bei Handlungen gegen das Gesetz nicht deckt, einfach wegen Totschlags zum Tode verurteilt. Ich setze aber den Fall, ich habe mit meinen Freunden das Feuer der Soldaten erwidert und gleichfalls verwundet und getötet. Ich werde vor Gericht gestellt. Ich werde immer nach wie vor wegen Widerstand gegen ungesetzliche Gewalt freigesprochen.

Aber ferner. Weil diesen ganzen Verlauf jedermann in England kennt, weil somit von vornherein alle Chancen des Sieges auf Seite des Volkes sind, verweigert jeder die Steuern ; alle tun es, auch solche, die indifferent wären oder lieber zahlen möchten ; aber sie verweigern, um sich bei ihren Mitbürgern, die doch voraussichtlich Sieger blei- ben werden, nicht verhaßt zu machen, um sich nicht als schlechte Bürger zu zeigen.

Aber weiter, welches Mittel hätte die Regierung, den Widerstand des englischen Unterhauses und Volkes zu brechen ? Das Heer. Aber in England muß seit der bill of Rights 1) die Regierung jedes Jahr von neuem von dem

1) Die Bill of Rights Aufstellung der Rechte ist das Anfang Februar 1689 von dem als freier Konvent konsti- tuierten englischen Parlament beschlossene Grundgesetz, das Wilhelm von Oranien bei Übernahme der Krone 13. Fe-

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Parlament die Erlaubnis erbitten, ein Heer zu halten. Diese Erlaubnis wird ihr jedes Jahr und immer nur auf die Dauer eines Jahres bewilligt durch die sogenannte mutiny-Akte1), durch welche die Regierung zugleich für die Dauer dieses Jahres mit einer Disziplinargewalt gegen- über den Soldaten, die sonst nur unter den gewöhnlichen Landesgesetzen stehen würden, zur Bestrafung von In- subordination und Meuterei ausgerüstet wird. In derselben Akte wird zugleich die genaue Zahl der Truppen, welche der Regierung zu halten erlaubt wird, und ihre Bezahlung festgesetzt. Was würde also die Folge sein, wenn sich die englische Regierung mit dem Unterhause in einem Kampfe befände ? Das englische Unterhaus würde ein- fach beim Jahresschluß die Erneuerung der mutmy-Akte verweigern und von Stund' an könnte die Regierung kein Heer halten, dasselbe nicht zahlen, keine Meuterei mehr unterdrücken, keine Disziplinargewalt gegen die Soldaten anwenden, die beliebig auseinanderlaufen könnten und würden. Aber noch mehr. Ich sagte Ihnen, daß jährlich die Zahl der Truppen, welche der Regierung zu halten erlaubt wird, durch die mutiny-Akte festgestellt wird. Diese Zahl betrug im letzten Jahre (1861 bis 1862) für Großbritannien und sämtliche Kolonien, mit Ausnahme Indiens, nicht mehr als 99000 Mann. Es kämen also, da die vielen und besonders einer Truppenmacht bedürf- tigen Kolonien Englands mindestens die Hälfte dieser

bruar 1689 zu bestätigen hatte und das seitdem jeder eng- lische König beim Regierungsantritt beschwören muß. Artikel 4 dieses Grundgesetzes erklärt es für gesetzwidrig, in Friedens- zeiten ein stehendes Heer ohne Zustimmung des Parlaments zu halten. Ein englischer König, der sich dagegen verginge, würde als Hochverräter vor Gericht gestellt und hätte Absetzung und schwere sonstige Strafen zu gewärtigen. D. H.

x) Wörtlich : Meuterei gesetz.

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Anzahl erfordern werden, nicht mehr als 50000 Mann auf Großbritannien, das heißt auf eine Bevölkerung von 25 Millionen Einwohnern, und Sie werden hegreifen, daß man bei solchem Zahlenverhältnis keinen Kampf mit der Nation wagen kann.

Und nun immer weiter von Wechselwirkung zu Wech- selwirkung.

Weil es klar ist, daß fast alle sich der Steuerzahlung widersetzen werden, und weil hierdurch die Chancen, die schon von vornherein durchaus zugunsten des Volkes ste- hen, noch unendlich vermehrt werden, weil endlich die englische Regierung in England selbst nur ein Heer von so geringfügiger Zahl halten darf, kann die Regierung dort auch nicht einmal auf ihre eigenen Beamten, nicht einmal auf die Machtmittel, die sie wirklich hat, rechnen. Denn Sie begreifen, meine Herren, daß sich bei der Masse der Beamten ihr Verhalten in einem solchen Kon- flikt hauptsächlich nach der Meinung richtet, die sie dar- über haben, wer von beiden, Regierung oder Volk, wohl Sieger bleiben werde. Wie auf der Börse hausse und baisse sich zum großen Teil darnach bestimmt, welche Meinung die meisten schon beim Beginn der Börse dar- über haben, ob hausse oder baisse triumphieren werde, so richtet sich zu einem guten Teil das Verhalten der Beamten und somit ein bedeutendes Element des wirklichen Sieges nach der Meinung, die sie darüber haben, wem der Sieg schließlich verbleiben Werde. Glauben die Beamten, die Regierung werde Sieger bleiben, so sind sie eifrig, uner- schütterlich, energisch. Sind die Verhältnisse der Art, daß sie die entgegengesetzte Ansicht haben müssen, so sind sie schwankend, wankend, protestieren, fallen ab, gehen über. Dies ist nur zu natürlich. Der eine will seine Knochen, der andere sein Amt und Gehalt, der dritte

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seine soziale Achtung nicht aufs Spiel setzen. Da nun die reale Position des englischen Volkes, wenn das Unter- haus eine Steuerverweigerung beschlösse, von vornherein so stark ist, daß jeder an seinen Sieg glauben muß, so würden die englischen Beamten in Masse von der Re- gierung abfallen, und es bliebe zuletzt der dortige Minister- präsident, etwa mit einer Handvoll katilinarischer Exi- stenzen, die nichts zu verlieren haben, allein übrig, um die Steuer einzutreiben, die Kanonen abzufeuern und die Leute einzusperren. Und weil der casus dort realiter so stehen würde, würde eine vom englischen Unterhaus be- schlossene Steuerverweigerung überhaupt schwerlich dazu gelangen, ausgeführt werden zu müssen. Die Regierung würde nachgeben, und alles liefe auf dem Wege einer friedlichen Demonstration ab.

Nun denken Sie sich aber einmal den Fall, eine preu- ßische Kammer beschlösse, und wenn sie noch so sehr dazu berechtigt wäre, wie das im November 1848 der Fall war, eine Steuerverweigerung.

Niemand wird darüber zweifelhaft sein, daß die Re- gierung dennoch auf das allerernsteste an die Eintreibung der Steuern gehen würde. Ich werfe jetzt wieder den Steuerdiener hinaus. Ich werde vor Gericht gestellt und von unseren Richtern unbedenklich und trotz der schönsten Reden zu so und so viel Monaten Gefängnis wegen Wider- stand gegen die Regierungsgewalt verurteilt. Der Steuer- diener kommt wieder mit Soldaten, die auf mich und meine mich unterstützenden Freunde Feuer geben, ver- wunden und töten. Kein Mensch kann bei uns diese Sol- daten und Steuerdiener vor Gericht stellen. Sie haben einfach auf Befehl ihrer vorgesetzten Behörde gehandelt und sind dadurch gedeckt. Ich feuere aber zurück auf den Steuerdiener und die Agenten der bewaffneten Macht,

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ich verwunde und töte. Ich werde vor Gericht gestellt, einfach verurteilt und geköpft.

Und weil dies so ist, und weil also von vornherein alle Chancen gegen die Steuerverweigerer sind, wird überhaupt nur eine Minderzahl prinzipfester Charaktere die Steuer- zahlung verweigern ; und wiederum, weil dies so ist, wach- sen um so mehr die Chancen der Regierung, die Steuer- eintreibung durchzusetzen, und wiederum, weil dies so ist und weil die Regierung auch bei uns nicht nötig hat, jährlich die Erlaubnis des Parlaments, um ein Heer von bestimmter Anzahl zu halten, und zur Bewilligung einer Disziplinargewalt gegen dasselbe nachzusuchen, und weil endlich unsere Regierung nicht, wie die englische, ein Heer von etwa 50 000 Mann auf 25 Millionen Einwohner, sondern ein stehendes Heer von über 140000 Mann auf bloß 18 Millionen Einwohner zur Durchsetzung ihrer Maßregeln zur Hand hat ( nach der neuen Armee- organisation hat sie sogar ein stehendes Heer von etwa 200000 Mann ) so wird ihr auch die ungeheure Majo- rität ihrer Beamten in einem solchen Konflikt treu bleiben, und so vice versa immer im Kreise herum, und die Steuer- verweigerung würde zu nichts anderem dienen, als gericht- liche Verfolgungen über unsere tapfersten Mitbürger zu bringen, wie das alles 1848 der Fall gewesen ist.

Sie ersehen hieraus, meine Herren, daß eine Steuer- verweigerung als solche nur ein wirksames Mittel ist in den Händen eines solchen Volkes, welches bereits die realen Machtmittel der organisierten Macht auf seiner Seite hat, eines solchen Volkes, welches bereits in der Festung ist ; daß sie aber ein ganz unwirksames Mittel ist für ein solches Volk, welches erst eine bloß geschriebene Ver- fassung hat und die Festung der realen Machtmittel erst erobern will.

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An der theoretischen Unklarheit hierüber ist die 48 er Nationalversammlung untergegangen. Bei einem Volke, welches erst in jene Festung eindringen soll, hätte die Steuerverweigerung nur dann überhaupt einen Sinn, wenn sie dazu dienen sollte, einen allgemeinen Aufstand zu ent- flammen.

Aber hieran, meine Herren, an eine Insurrektion wird unter den jetzigen Umständen hoffentlich wohl niemand denken. Aus Gründen, deren Entwicklung Sie mir er- lassen werden, wäre sie in der momentanen Situation eine völlige Unmöglichkeit.

Anders stand die Sache bei der Steuerverweigerung vom November 1848. Bei der damals bestehenden all- gemeinen Aufregung hätte eine siegreiche Insurrektion sehr wohl erfolgen können, und die damals von der Na- tionalversammlung dekretierte Steuerverweigerung hätte dann allerdings einen verständigen Sinn gehabt, wenn die Nationalversammlung konsequent weiter gegangen wäre und den nationalen Aufstand dekretiert hätte. Das wurde inzwischen, wie Sie wissen, durch den von Herrn von Unruh erfundenen passiven Widerstand, traurigen An- gedenkens, verhindert.

Heute aber, wo, ich wiederhole es, der Gedanke an einen Aufstand in der momentanen Situation vollständig sinnlos wäre, und ein solcher Versuch nur der Regierung den Sieg in die Hände spielen würde heute würde auch jeder Gedanke an eine Steuerverweigerung durch- aus zweckwidrig sein. Mit der Steuerverweigerung also ist es nichts ; mit dem Aufstand ist es momentan auch nichts. Was bleibt übrig ? Sind wir wirklich wehr- und mittellos ?

Nein, meine Herren ! Die Kammer besitzt vielmehr ein Mittel von unwiderstehlicher Macht und Wirksamkeit,

7 Lassalle, Ges. Schriften. Band II. 7/

ein Mittel, welches den Widerstand der Regierung unbe- dingt überwinden muß.

Dieses Mittel, welches in der Formel, in der ich es vorschlagen werde, gerade um der Einfachheit dieser For- mel, willen, Ihnen zunächst vielleicht völlig unverständlich erscheinen wird, besteht einfach darin: Die Kammer muß aussprechen das, was ist!

Um zu wissen, was das heißt, um die Tiefe kennen zu lernen, welche durch diese einfache Formel bedeckt wird, müssen wir auf die Frage zurückgehen :

Was ist der Scheinkonstitutionalismus und

wie entsteht er ?

Die Beantwortung dieser Frage aber ist es eben, welche Ihnen aus meinem letzten Vortrage vollkommen klar sein muß.

Ich zeigte Ihnen damals, wie, so lange der Grundbesitz und die Agrikulturproduktion die hauptsächlichste Quelle des gesellschaftlichen Reichtums ist, und diese vorwiegende Macht sich tatsächlich in den Händen des grundbesitzen- den Adels befindet, die Verfassung eine ständische und das Fürstentum ein sehr beschränktes sein muß. Ich zeigte Ihnen ferner, meine Deduktionen Schritt für Schritt an der Hand der Historie belegend, wie mit dem Steigen der Bevölkerung und dem damit verbundenen Überhand- nehmen der industriellen, bürgerlichen Produktion eine Verschiebung der gegenseitigen Machtverhältnisse zu- gunsten des Fürstentums beginnt, so daß, wenn die indu- strielle, bürgerliche Produktion zur vorwiegenden Quelle des gesellschaftlichen Reichtums geworden ist, das ab- solute Fürsten- oder Königtum eintreten und der Adel zu einem machtlosen Zierat des Thrones zusammen- schrumpfen muß. Ich zeigte Ihnen endlich drittens, wie bei der immer weiter und bis ins Riesenhafte fortschrei-

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tenden Entwickelung der Industrie und der Gewerbe, wie bei dem dadurch bedingten, immer gewaltigeren An- wachsen der Bevölkerung endlich ein Punkt eintreten muß, wo das Fürstentum auch nicht durch das Mittel des stehenden Heeres an diesem Machtfortschritt des Bürger- tums in irgend gleichem Verhältnis teilzunehmen vermag, wie jetzt das Bürgertum, sich fühlend als den wahren In- haber der gesellschaftlichen Macht, dieselbe auch nach seinem Willen verwendet und geleitet zu sehen fordern, und wie also in einer Gesellschaft, deren reale Macht- verhältnisse sich allmählich so sehr verändert haben, der 18. März 1848 eintreten muß.

Aber ich habe Ihnen in jenem Vortrage auch gezeigt, meine Herren, daß und warum mit der noch so sehr über- wiegenden gesellschaftlichen Macht des Bürgertums und selbst mit dem siegreichen Durchbruch desselben vom 18. März 1848 der Kampf noch durchaus nicht zu Ende ist und sein kann. Ich zeigte Ihnen nämlich, wie die in den Händen des Bürgertums befindliche gesellschaftliche Übermacht, so groß sie sei, eine unorganisierte ist, die in den Händen der Regierung aber befindliche Macht, wenn auch eine um noch so viel geringere, eine organi- sierte ist, welche also diszipliniert und täglich parat steht, den Kampf wieder aufzunehmen, und wie deshalb, wenn das Bürgertum seinen siegreichen Durchbruch nicht sofort und schnell benutzt, um auch die organisierte Macht in seine Hände zu bringen, der Absolutismus notwendig den günstigen Augenblick finden muß, den Kampf siegreich wieder aufzunehmen, und dann die obwohl größere Macht des Bürgertums auf lange Zeit niederzuhalten.

Auch ist dies bei uns wirklich eingetreten, und Sie alle erinnern sich des Datums dieses Ereignisses : die Konter- revolution vom November 1848.

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Was wird denn nun aber der Absolutismus tun, wenn er eine solche siegreiche Konterrevolution gemacht hat ?

Der Absolutismus will sich fortsetzen. Das ist wahr. Wird er sich aber deswegen in seiner alten Form, als nackter, unverhüllter Absolutismus fortsetzen wollen ? Wird er die Verfassung kassieren und ohne jede Ver- fassung in der früheren absoluten Weise fortregieren ! Gott behüte ! so dumm ist er nicht ! Der Absolutismus hat nämlich notwendig durch seine einmalige Niederlage, bei uns also durch den 18. März, die Einsicht erlangt, daß ihm die unorganisierte gesellschaftliche Macht des Bürger- tums im Grunde bei weitem überlegen ist, daß er es zwar in einer günstigen Stunde durch die Diszipliniertheit der organisierten Macht momentan geschlagen hat, daß aber das Bürgertum nichtsdestoweniger nach wie vor die zwar unorganisierte aber immerhin gesellschaftliche Übermacht darstellt; daß also jede Stunde ein neuer Konflikt ein- treten könne, bei welchem er, der Absolutismus, von neuem unterläge, und wenn dies Unterliegen dann besser benutzt wird, für immer unterlegen wäre.

Der Absolutismus hat, nachdem er sich einmal der ge- sellschaftlichen Übermacht des Bürgertums bewußt ge- worden ist, irgend eine dunkle Ahnung davon, daß, wie ein Mensch nur einen Menschen, ein Affe nur einen Affen, ein jedes Wesen also nur ein ihm gleiches und nach seinem Ebenbilde zeugen kann, so auch auf die Länge der Zeit unvermeidlich die unorganisierte in der Gesell- schaft herrschende elementarische Macht die organisierte Macht oder die Regierungsform als ein ihr Gleiches und nach ihrem Ebenbilde erzeugt.

Der Absolutismus hat von allediesem eine mehr oder weniger unklare Ahnung, denn die Männer der Regierung sind, wie ich Ihnen sagte, praktische Männer und haben

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den Instinkt, worauf es ankommt. Das weiß schon ein altes überaus wahres Volkssprichwort, welches lautet : Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand. In der Tat, ein Amt erzeugt gewisse Einsichten in einem Menschen durch die Lage, in die es ihn bringt, wenn er diese Einsichten auch nicht hatte, ehe er in das Amt kam. Dies ist wahr und notwendig, wie wenig Ahnung auch die Schwätzer von dieser Notwendigkeit haben.

Der alte Diplomat Talleyrand hat schon gesagt: pn peut tout faire avec les bayonnettes excepte s'y asseoir „man kann alles machen mit den Bajonetten, nur nicht sich darauf setzen." Sie wissen, warum, meine Herren. Die Bajonette würden einem in das Sitzfleisch dringen. Talleyrand wollte in dieser witzigen Form ausdrücken, daß man wohl momentan alles mit den Bajonetten durch- setzen, sie aber nicht zu einer soliden dauernden Unter- lage machen könne.

Der Absolutismus also, wie ungebärdig er sich auch stelle, hat durchaus kein Wohlgefallen an der prekären Existenz, sich in einem ausgesprochenen und erklärten Widerspruch mit den gesellschaftlichen Machtverhält- nissen zu befinden und daher jeden Augenblick zu ris- kieren, daß ihm diese wie eine Lawine auf die Brust fallen und ihn zerschmettern.

Er hat daher nur ein einziges Mittel, um sich möglich lange fortzusetzen: den Scheinkonstitutionalis - mus.

Sie wissen, worin dieser besteht.

Der Absolutismus erläßt eine Verfassung, in welcher er die Rechte des Volkes und seiner Vertreter auf ein winziges von keiner reellen Garantie gesichertes Minimum reduziert und durch welche er also von vornherein den Volksvertretern teils die Möglichkeit, teils die Lust be-

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nimmt, eine selbständige Stellung gegen ihn einzunehmen. Jeden Versuch der Abgeordneten, den Willen des Volkes gegen die Regierung zur Geltung zu bringen, brandmarkt er unter dem Namen: „parlamentarisches Regime" als ob nicht in der Tat im parlamentarischen Regime und nur in ihm das Wesen einer jeden wahrhaft konstitutio- nellen Regierung bestände. Endlich behält er sich inner- lich vor, falls dennoch einmal die Volksvertretung zu einem unabhängigen, mit dem Willen der Regierung nicht übereinstimmenden Votum sich entschließen sollte, das- selbe wie nicht ergangen zu betrachten, gleichwohl aber immer das äußere Schaugepränge konstitutioneller Formen ruhig beizubehalten.

Sowie der Absolutismus diesen Schritt getan hat, sich als Scheinkonstitutionalismus zu konstatieren, hat er einen großen Vorteil erreicht und seine Existenz auf unbestimmte Zeit verlängert.

Wenn der Absolutismus in seiner alten, unverhüllten Weise fortexistieren wollte, würde er nicht auf eine lange Lebensdauer rechnen können. Der ausgesprochene, an- erkannte Widerspruch zwischen ihm und dem gesellschaft- lichen Zustande würde seinen Sturz zur unausgesetzten, fortwährenden Parole der Gesellschaft machen. Die ganze Gesellschaft würde, ohne das anders zu können, durch die Natur der Sache selbst, gleichsam nichts anderes als eine große Verschwörung zum Sturze ihrer Regierungs- form sein. Eine solche Situation kann keine Regierung auf gar lange Zeit aushalten! Eine Regierung kann mit Erfolg in einem ihr günstigen Moment ihr Heer zusammen- raffen und einen siegreichen Angriff, eine siegreiche Konterrevolution vornehmen. Schwieriger schon ist ihre Stellung, wenn s i e der angegriffene, in der Defensive be- findliche Teil und das Volk der Angreifer ist. Der Vor-

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teil bei dieser Art von Kämpfen ist nämlich im allge- meinen stets auf seiten des Angreifers und zwar deshalb, weil er es ist, der sich den ihm günstigen Moment aus- sucht. Dies ist der Grund, weshalb in diesem Jahrhundert meistens die Staatsstreiche der Regierung geglückt sind, aber ebenso auch meistens die Revolutionen des Volkes.

Inzwischen kann eine Regierung auch noch den An- griff des Volkes, den sie für einen bestimmten Zeitraum, z. B. innerhalb eines oder einiger Monate, zu erwarten hat, mit Erfolg abwehren. Was aber für eine Regierung von der äußersten Schwierigkeit ist, ist, ganze Zeitperio- den hindurch beständig gerüstet und auf dem Kriegsfuß zu stehen, um einen Angriff, der sie vielleicht gerade im mißlichsten Momente, im Augenblicke größter sonstiger Verwicklungen treffen kann, abzuwehren. Eine solche Si- tuation ist für die Regierung auf die Länge der Zeit un- haltbar und daher auch unannehmbar.

Sowie dagegen eine absolutistische Regierung sich mit dem leeren Schein konstitutioneller Formen umgeben hat und nun innerhalb derselben den alten Absolutismus fort- setzt, hat sie einen entschiedenen Vorteil davongetragen. Denn jetzt ist durch die scheinbar glücklich erlangte Gleichartigkeit zwischen der Regierungsform und dem in der Gesellschaft herrschenden Stand der letztere in den Schlaf gelullt und befriedigt. Das, was erreicht werden soll, scheint ein schon Erreichtes zu sein. Diese Täu- schung beschwichtigt den Kampf, lähmt ihn und stumpft ihn ab, macht Massen des Volkes teils zufrieden, teils gleichgültig und indifferent. Von jetzt ab drängen im gan- zen nur noch die unbewußt in der Gesellschaft wirken- den Kräfte, nicht mehr das eigene Bewußtsein dieser Ge- sellschaft auf den Umsturz der Regierung.

Der Scheinkonstitutionalismus ist also es ist sehr

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wichtig, meine Herren, dies festzuhalten durchaus nicht eine Errungenschaft des Volkes, sondern im Gegenteil nur eine Errungenschaft des Absolutismus und die erheblichste Verlängerung seiner Lebensdauer.

Der Scheinkonstitutionalismus besteht hiemach, wie Sie gesehen haben, darin, daß die Regierung das aus- spricht, was nicht ist; daß sie den Staat für einen konstitutionellen erklärt, während er in der Tat ein ab- soluter ist; er besteht in der Lüge.

Dieser Lüge und ihrer Macht gegenüber besteht das absolute, das schlechthin siegreiche Mittel notwendig in der Aufdeckung dieser Lüge; es besteht einfach darin, daß dieser Schein zerstört, die Fortsetzung der betörenden Form unmöglich gemacht und hierdurch ihre irreführende Wirkung auf Krethi und Plethi abgeschnitten wird. Es besteht darin, die Regierung zu zwingen, der Verhüllung zu entsagen und sich auch formell vor aller Welt als das zu zeigen, was sie ist: als absolute Regierung.

Die Kammer, sagte ich, muß. und dies ist das unbe- dingte Siegesmittel, aussprechen das, was ist.

Das heißt, die Kammer muß unmittelbar nach ihrem Zusammentritt einen Beschluß erlassen, den ich Ihnen, größerer Deutlichkeit halber, gleich beispielsweise for- muliert vortragen will.

Die Kammer müßte also gleich nach ihrem Zusammen- tritt folgenden Beschluß erlassen:

„In Erwägung, daß die Kammer die Genehmigung der Ausgaben für die neue Militärorganisation ver- weigert hat ; in Erwägung, daß nichtsdestoweniger auch seit dem Tage dieses Beschlusses die Regierung ein- gestandenermaßen diese Ausgaben nach wie vor fort- setzt ; in Erwägung, daß so lange dies geschieht, die

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preußische Verfassung, nach welcher keine von der Kammer verweigerten Ausgaben gemacht werden dür- fen, eine Lüge ist; in Erwägung, daß es unter diesen Umständen und so lange dieser Zustand dauert, der Vertreter des Volks unwürdig sein und sogar eine direkte Teilnahme derselben an dem Verfassungsbruch der Regierung in sich einschließen würde, durch wei- teres Forttagen und Fortbeschließen mit der Regierung derselben behilflich zu sein, den Schein eines verfas- sungsmäßigen Zustandes aufrecht zu halten, aus diesen Erwägungen beschließt die Kammer, ihre Sit- zungen auf unbestimmte Zeit, und zwar auf so lange auszusetzen, bis die Regierung den Nachweis antritt, daß die verweigerten Ausgaben nicht länger fortge- setzt werden."

Sowie die Kammer diesen Beschluß erläßt, ist die Re- gierung unbedingt besiegt. Die Gründe sind einfach und liegen in dem Vorigen. Dieser Beschluß der Kammer liegt durchaus in den Grenzen ihrer Rechtsbefugnisse ; es ist ihm weder mit Staatsanwalt noch Gerichten beizukommen. Die Regierung hat also nur eine einfache Alternative. Entweder sie gibt nach, oder sie gibt nicht nach. Gibt sie nicht nach, so muß sie sich also entschließen, ohne Kammer als nackte absolute Regierung zu regieren. Die Regierung hätte zwar ein drittes Auskunftsmittel, die Kammer aufzulösen. Aber dieses verdient kaum der Er- wähnung, so flüchtig vorübergerauscht wäre es. Denn die neuen Abgeordneten würden sofort mit derselben Pa- role gewählt werden. Die neue Kammer würde sofort dieselbe Erklärung abgeben. Es bliebe also dabei, daß die Regierung sich entschließen müßte, entweder nach- zugeben oder für ewige Zeiten ohne Kammer zu regieren. Letzteres, meine Herren, kann sie schlechterdings nicht.

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Tausend Gründe können Ihnen dies beweisen. Werfen Sie Ihren Blick auf Europa, meine Herren. Wo sie hin- sehen, mit einziger Ausnahme Rußlands, das aber eben auch ganz andere gesellschaftliche Verhältnisse hat als die anderen Länder, Staaten mit konstitutionellen Formen ! Selbst Napoleon hat der konstitutionellen Scheinform nicht entbehren können. Er hat sich eine Deputiertenkammer gegeben. Diese allgemeine Übereinstimmung zeigt Ihnen bereits als bloßes Faktum, daß wovon Ihnen meine Theorie den klaren Grund in den gesellschaftlichen Be- völkerungs- und Produktionsverhältnissen aufgezeigt hat in den heutigen Verhältnissen der europäischen Staaten eine Notwendigkeit vorliegt, vermöge deren schlech- terdings nicht mehr ohne konstitutionelle Form regiert werden kann. Sehen Sie auf Österreich, welches den schlagendsten Beweis für das bildet, was ich Ihnen heute entwickelt habe. Nach der bewaffneten Konterrevolution des Jahres 1849 wurde in Österreich die Verfassung kassiert. Nicht daß man in Österreich schlimmer und konterrevolutionärer gewesen wäre als bei uns ! Durch- aus nicht ! Die österreichische Regierung war nur naiver, weniger ausgewitzt als die unsrige. Wenige Jahre ge- nügten daher und die österreichische Regierung stellte ganz von selbst, ohne jeden Aufstand, ohne jedes Andrängen von seiten des Volkes, die konstitutionelle Form wieder her. Das Amt hatte der österreichischen Regierung den Verstand gegeben, einzusehen, daß sie ohne konstitutionelle Scheinform, daß sie als erklärte absolute Regierung die prekärste Existenz von der Welt haben und sehr bald in Stücke brechen müsse.

Sagen Sie sich hiernach, wie unmöglich es wäre, daß gerade Preußen, gerade Preußen allein in dem ganzen Europa, Preußen gerade bei seinem kräftigen Bürger-

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stand, ohne konstitutionelle Form existierte ! Bedenken Sie ferner, wie schwach die preußische Regierung nach außen, wie unmöglich und unhaltbar ihre auswärtige dip- lomatische Stellung wäre, wie sie sich bei jeder Verwick- lung die übermütigsten und unerträglichsten Fußtritte von seiten der anderen Regierungen gefallen lassen müßte, wenn sie in diesem offen erklärten und permanenten Wider- spruch mit ihrem eigenen Volke stände und also ihre Schwäche vor niemandem mehr verbergen könnte.

Daß keiner von Ihnen, meine Herren, glaube, dies sei ein unpatriotisches Raisonnement. Einmal hat der Poli- tiker wie der Naturforscher alles zu betrachten, was ist, und also alle wirkenden Kräfte in Erwägung zu ziehen. Der Antagonismus der Staaten untereinander, der Gegen- satz, die Eifersucht, der Konflikt in den diplomatischen Beziehungen ist einmal eine wirkende Kraft, und gleich- viel, ob gut oder schlimm, müßte sie hiernach schon un- bedingt in Rechnung gezogen werden. Überdies aber, meine Herren, wie oft habe ich Gelegenheit gehabt, in der Stille meines Zimmers bei historischen Studien mir die große Wahrheit auf das Genaueste zu vergegenwärtigen, daß fast gar nicht abzusehen wäre, auf welcher Stufe der Bar- barei wir, und die Welt im allgemeinen, noch stehen würden, wenn nicht seit je die Eifersucht und der Gegen- satz der Regierungen untereinander ein wirksames Mittel gewesen wäre, die Regierung zu Fortschritten im Innern zu zwingen ! Endlich aber, meine Herren, ist die Existenz der Deutschen nicht von so prekärer Natur, daß bei ihnen eine Niederlage ihrer Regierungen eine wirkliche Gefahr für die Existenz der Nation in sich schlösse. Wenn Sie, meine Herren, die Geschichte genau und mit innerem Verständnis betrachten, so werden Sie sehen, daß die Kulturarbeiten, die unser Volk vollbracht hat, so riesen-

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hafte und gewaltige, so bahnbrechende und dem übrigen Europa vorleuchtend sind, daß an der Notwendigkeit und Unverwüstlichkeit unserer nationalen Existenz gar nicht gezweifelt werden kann. Geraten wir also in einen großen äußeren Krieg, so können in demselben wohl unsere ein- zelnen Regierungen, die sächsische, preußische, baye- rische, zusammenbrechen, aber wie ein Phönix würde sich aus der Asche derselben unzerstörbar erheben das, wo- rauf es u n s allein ankommen kann das deutsche Volk !

Richten Sie ferner den Blick, meine Herren, von den auswärtigen Beziehungen auf die inneren Verhältnisse, auf die Finanzlage. Vor 20 Jahren, im Jahre 1841, im absoluten Staat, betrug der öffentliche preußische Etat 55 Millionen.

Jetzt für das Jahr 63 betrug das Budget der Regie- rung nicht weniger als 144 Millionen. In nicht mehr als 20 Jahren hat sich das Budget, hat sich die Steuerlast ver- dreifacht.

Eine Regierung, die ein solches Budget aufbringen muß, eine Regierung, die so dasteht, unablässig mit der Hand in jedermanns Tasche, muß auch mindestens den Schein annehmen, jedermanns Zustimmung dabei zu haben.

Wenn für die alten einfachen, patriarchalisch beschränk- ten Verhältnisse, wenn für ein Budget von 55 Millionen, von welchen noch über ein Fünftel durch den Domänen- ertrag geliefert wurde, der patriarchialische Absolutis- mus genügte, so kann ein Budget von 144 Millionen in Preußen nicht mehr auf die Dauer durch einen einfachen Regierungsukas beigetrieben werden.

Vor allem aber, meine Herren, werfen Sie das Auge auf die oben aus unserer Theorie entwickelten Sätze, von welchen die soeben betrachteten Umstände nur ein- zelne reale Folgen sind, und wonach die Regierung sich

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unmöglich in den unverschleierten und offen zugestandenen Widerspruch mit dem gesellschaftlichen Zustand begeben kann. Wollte die Regierung dies dennoch tun, regierte sie in absoluter Weise ohne Kammern fort, nun, so würde durch dies von der Kammer ausgegangene Aussprechen dessen, was ist, durch den von der Regierung offen ak- zeptierten Absolutismus die Illusion getötet, der Schleier fortgerissen, die Unklaren zur Erkenntnis gebracht, die für feinere Unterschiede Indifferenten er- bittert, die gesamte Bourgeoisie wäre von Stund' an in den latenten, unausgesetzt wühlenden Kampf gegen die Regierung gerissen, die gesamte Gesellschaft wäre eine organisierte Verschwörung gegen sie, und die Regierung hätte von diesem Augenblicke an nichts anderes mehr zu tun, als Astrologie zu treiben, um die bestimmte Stunde ihres Unterganges am Sternenhimmel zu lesen.

Dies ist die Macht des Aussprechens dessen, was ist. Es ist das gewaltigste politische Mittel! Fichte konstatiert in seinen Werken, daß „das Aussprechen dessen, was ist," ein Lieblingsmittel des alten Napoleon gewesen, und in" der Tat hat er ihm einen großen Teil seiner Erfolge verdankt.

Alle große politische Aktion besteht in dem Ausspre- chen dessen, was ist, und beginnt damit.

Alle politische Kleingeisterei besteht in dem Ver- schweigen und Bemänteln dessen, was ist.

In der Tat, meine Herren, könnte und müßte ich fast hier schwere politische Anklagen erheben, wenn ich sie nicht der Einigkeit zuliebe, so weit es irgend möglich ist, lieber unterdrücken wollte. Jahrelang haben in der letzten Zeit seit und mit der neuen Ära Führer der Volks- partei in der Presse Sie würden auch, wenn ich die Rücksicht so weit triebe, keinen Namen zu nennen, doch

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wissen, daß ich die sogenannte „Volkszeitung" meine ein System befolgt, welches geradezu in nichts anderem bestand, als in dem Aussprechen dessen, was nicht ist! Sie gingen von der Ansicht aus, man müsse vertuschen, verheimlichen und bemänteln ; man müsse meinten sie der Regierung so lange einreden, daß sie eine kon- stitutionelle sei, bis sie wirklich selbst daran glaube ! Sie wollten also die Regierung umlügen. Aber alle reellen Erfolge im Leben wie in der Geschichte lassen sich nur erzielen durch reelles Umarbeiten und Umackern, nie durch Umlügen! Diese Geistesärmsten sahen nicht, daß sie, ohne es zu wollen, Regierungsmenschen ge- worden waren, in bezug auf ihr Mittel sowohl, wie in bezug auf die Wirkung desselben. In bezug auf ihr Mittel, denn dieses war genau dasselbe, was wir als das Mittel des sich in Scheinkonstitutionalismus verhüllenden Absolutis- mus kennen gelernt haben das Aussprechen dessen, was nicht ist. In bezug auf die Wirkung dasselbe denn diese Geistesärmsten sahen nicht, daß sie, um der Regierung in ihren Blättern vorzulügen, daß sie konsti- tutionell sei, dieselbe Lüge täglich dem Volke vorpre- digen und ihr so endlich bei ihm wirklichen Eingang ver- schaffen mußten. Diese Geistesärmsten sahen nicht, daß sie ferner die Regierung durch diese Lügen nur ermutig- ten, fast selber staunend über den Kredit und den Nimbus, den man ihr bereitete, über die Aureole einer ,, neuen Ära", die man ihr aufs Haupt drückte, Schritt für Schritt auf der ihr so leicht gemachten Bahn des Scheinkonsti- tutionalismus weiter zu gehen und sich endlich bis zu den Militärforderungen zu entwickeln. Diese Geistesärmsten, welche täglich in ihren Leitartikeln gegen Unsittlichkeit predigten, sahen nicht, daß die Lüge ein tief unsittliches Mittel ist, welches im politischen Kampfe wohl einer

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mäcchiavellistischen Regierungskunst, niemals aber dem Volke zugute kommen kann.

Diese Geistesärmsten sind es, welche einen sehr großen Teil der Verantwortlichkeit dafür tragen, .daß die Dinge so kamen, wie sie gekommen sind.

Sie waren es, welche unter dem Ausruf: „Ehren- männer! die Minister sind Ehrenmänner! Vertrauen den Ministern !" in ihren Leitartikeln die Kammern dazu trie- ben, dem scheinkonstitutionellen Ministerium Schwerin- Patow die provisorischen Geldforderungen für die Ar- meeorganisation zu bewilligen, die damals viel leichter zu verweigern waren. Sie waren es, die somit die Schuld tragen, daß, was ohne die provisorische Geldbewilligung unmöglich war, die Armeeorganisation überhaupt einge- führt werden konnte und daß wir jetzt an diesem schweren Konflikte stehen.

Friede, meine Herren, der Vergangenheit !

Aber um so unerbittlicher, um so eifersüchtiger lassen Sie uns in dem schweren Kampfe der Gegenwart darauf halten, daß nicht wiederum durch eine Politik verlogener Bemäntelung das Volk um sein Recht betrogen werde. Ich habe ihnen das Mittel entwickelt, welches den un- bedingten und sicheren Sieg des Volkes nach sich ziehen muß. Wirken Sie dafür. Es soll eine Wechselwirkung bestehen zwischen den Abgeordneten und der öffentlichen Meinung. Erheben Sie das Mittel, das wir gefunden haben, zur Agitationsparole. Verbreiten Sie dieselbe, streiten Sie für dieselbe in dem gesamten Kreise Ihrer Bekannten, an öffentlichen und Privatorten, im ganzen Bereiche Ihres Einflusses. Betrachten Sie jeden als einen sei es bewußten, sei es unbewußten Gegner der guten Sache, der dieses Mittel nicht ergreifen will. Das entwickelte Mittel ist das einzige, welches die Kammer hat. Welches andere

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Mittel hätte sie ? Es wäre, wie auf der Hand liegt, die kläglichste und absurdeste Illusion, wenn die Kammer glaubte, dadurch, daß sie forttagt und fortfährt, andere, etwa alle Forderungen des Ministeriums zu verweigern, dieses zwingen zu können. Wenn man die erste unbestrit- tene verfassungsmäßige Weigerung der Kammer mit Füßen tritt und darüber hinweggeht, als existierte sie nicht, wie ist es möglich, daß die zweite oder dritte oder vierte Verweigerung der Kammer eine größere Wirkung hätte? Vielmehr würde man sich nur gewöhnen, un- bequeme Beschlüsse der Kammern wie nicht ergangen zu betrachten. Regierung wie Volk würde sich daran gewöhnen. Die süße Gewohnheit der Verachtung der Kammerbeschlüsse würde sich festsetzen und beim Volke und zwar mit Recht fast in noch höherem Grade als bei der Regierung. Eine Kammer, die einwilligte, wenn man ihre verfassungsmäßigen Beschlüsse mit Füßen tritt, weiter zu raten und zu taten mit der Regierung, ihre Rolle fortzuspielen in dieser Komödie des Scheinkonstitutio- nalismus, würde dadurch der schlimmste Komplize der Regierung sein. Denn sie würde eben dadurch der Re- gierung ermöglichen, unter dem fortdauernden Scheine der konstitutionellen Form die konstitutionellen Rechte des Volkes zu vernichten. Die Kammer wäre dann aber noch viel strafbarer als die Regierung. Demi viel strafbarer noch als mein Gegner ist der eigene Vertreter meiner Rechte, wenn er meine Rechte verrät.

Noch schlimmer womöglich wäre es, wenn die Kammer sich in dieser Frage auf einen sogenannten Kompromiß, wie z. B. den der zweijährigen Dienstzeit, einlassen wollte. Besonders dagegen, meine Herren, erheben Sie laut Ihre Stimme. Es gibt überhaupt keinen Kompromiß in dieser Frage. Würde z. B. von der Regierung der Kompromiß

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der zweijährigen Dienstzeit angeboten, und die Kammer ginge hierauf ein, so wäre um eines zwar an sich nicht unwichtigen, aber im Verhältnis zur ganzen Frage doch nur überaus unbedeutenden Punktes willen das Interesse des Landes preisgegeben und verraten. Denn wenn die Armeeorganisation mit der Beschränkung auf zweijährige Dienstzeit angenommen würde, so wäre immerhin die Landwehr das ganze erste Aufgebot, welches die wirkliche Wehrkraft des Landes bildet forteskamo- tiert, sie wäre zur Kriegsreserve gezogen, unter Linien- offiziere gestellt. Wir hätten keine Landwehr mehr. Neben dieser Kapitalfrage aber, ob das Land seine Land- wehr behalten soll oder nicht, schwindet die andere Frage, ob der Dienstpflichtige zwei oder drei Jahre zu dienen hat, und ebenso die Kostenfrage in ein Nichts zusammen.

Aber endlich sogar die Landwehrfrage kommt jetzt nur in zweiter Linie in Betracht.

Was durch den Verlauf, den die Sache genommen, jetzt in erster Linie steht, das ist die konstitutionelle Grundfrage: Ist die Regierung gezwungen, Ausgaben einzustellen, deren Genehmigung von der Kammer ver- weigert ist ? Die Regierung hat trotz dieser verweigerten Genehmigung, als existierte dieselbe gar nicht, die Aus- gaben fortzusetzen erklärt. Wenn in dieser Lage der Sache die Kammer sich zu irgend einem Kompromiß her- beiließe, wie zu dem der zweijährigen Dienstzeit, so wäre das nicht mehr ein Kompromiß, ein Vergleich; es wäre ein gänzliches Preisgeben des öffentlichen Rechts. Es würde dann die Bismarcksche staatsrechtliche Praxis glücklich Platz gegriffen haben, welche lautet : wenn die Regierung sich in einem Konflikt mit dem verfassungs- mäßigen Recht der Kammern befindet, so müssen diese nachgeben. Dies wäre es, was durch diesen Präzedenz-

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fall festgestellt wäre. Betrachten Sie daher jeden gerade- zu als einen bewußten oder als einen unbewußten und dann noch viel gefährlicheren Feind der guten Sache, der hier von einem Kompromiß spricht.

Unser Mittel, meine Herren, ist aber auch jedenfalls unschädlich. Es kann nichts verderben, denn das wird jeder von Ihnen einsehen : Ist die Regierung so fest zum Absolutismus entschlossen, daß sie sogar, falls die Kam- mer jene obige Erklärung erläßt, nicht nachgibt und ohne Kammer in unverhüllt absoluter Form weiter re- giert — nun, dann würde die Kammer auch ebensowenig und noch viel weniger durch nachgiebiges Forttagen mit der Regierung dieselbe von dem absolutistischen Schein- konstitutionalismus herunterdrängen und zu einem Ein- gehen auf wahrhaften Konstitutionalismus be- wegen können; sie würde der Regierung nur das Mittel geben, die Komödie des Scheinkonstitutionalismus fort- zuspielen. Diese ist aber noch weit verderblicher als der offene Absolutismus. Denn sie verwirrt die Volksintelli- genz und depraviert, wie jedes auf Lüge beruhende Re- gierungssystem, die Sittlichkeit des Volkes.

Das Mittel ist also auch in jedem Falle für das Land unschädlich. Es ist selbst ungefährlich für die Abge- ordneten, und es gehört nur Klarheit und Energie, aber kein großer Mut dazu, sich dazu zu entschließen. Das einzige Opfer, welches es den Abgeordneten auferlegt, ist : schlimmstenfalls auf einige Zeit der Wichtigkeit einer offiziellen Stellung zu entsagen !

Das Mittel ist endlich, wie ich Ihnen früher gezeigt, schlechterdings notwendig und in allen Fällen siegreich. Eben deshalb ist anzunehmen, daß die Regierung, wenn es angewendet wird, von selbst vor demselben zurückweicht.

Vielleicht aber und dies wäre gar sehr zu Ihrem

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Vorteil, meine Herren, vielleicht gibt sie nicht augen- blicklich nach, sondern bleibt einige Zeit hartnäckig, ohne Kammern fortregierend. Es wäre dies gar sehr zu Ihrem Vorteil, sage ich. Denn um so mehr demütigt sich dann die Regierung vor der Majorität des Volkes, wenn sie später umzukehren sich gezwungen sieht. Um so mehr erkennt sie dann die gesellschaftliche Macht des Bürger- tums als die ihr überlegene Macht an, wenn sie erst später umkehrend sich vor Volk und Kammer beugen muß. Dann werden Sie, meine Herren, in der Lage sein, Ihrerseits und siegreich Ihre Bedingungen zu stellen. Dann werden Sie in der Lage sein, das parlamentarische Regi- ment, ohne welches nur Scheinkonstitutionalismus bestehen kann, zu fordern und durchzusetzen. Dann also kein Ver- söhnungsdusel, meine Herren. Sie haben jetzt hinreichende Erfahrungen gesammelt, um zu sehen, was der alte Ab- solutismus ist. Dann also kein neuer Kompromiß mit ihm, sondern: den Daumen aufs Auge und das Knie auf die Brust!

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NACHTRAG.

Folgendes sind die Antworten Lassalles auf die in der „Einleitung" erwähnten Artikel der „Berliner Volks- zeitung" :

I.

„Vossische Zeitung" vom 13. Januar 1863: Von Herrn F. Lassalle geht uns nachstehendes Schreiben mit dem Ersuchen um Abdruck desselben zu:

Geehrter Herr Redakteur !

Die Nr. 8 der „Volkszeitung" vom 10. Januar bringt unter der Überschrift „Überspanntheit und Abspannung" einen Leitartikel, in welchem sie, wenn auch ohne mich zu nennen, den von mir in meiner Broschüre: „Was nun" entwickelten Vorschlag : die Kammer müsse beschließen : „ihre Sitzungen auf unbestimmte Zeit und zwar auf so- lange auszusetzen, bis die Regierung den Nachweis an- tritt, daß die verweigerten Ausgaben nicht länger fort- gesetzt werden," kritisiert. Daß sie sich gegen denselben ausspricht, ist in der Ordnung und war von ihr nicht anders zu erwarten. Weniger notwendig aber war es, daß sie, um diesen Vorschlag zu bekämpfen, zu einer plumpen Unwahrheit greift, die jenen Vorschlag aller- dings vollständig in sein lächerlichstes Gegenteil ver- kehrt. —

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Die ,, Volkszeitung" sagt nämlich, das Abgeordneten- haus werde viel Besseres zu tun haben, als :

„von dem überspannten Wahn der Macht einer ein- zigen Resolution in die Abgespanntheit des schweigen- den Verzehrens der Vertagungsdiäten durch volle „14 Tage ( ? ?) zu verfallen, um sodann das Reso- „lutionsschauspiel noch einmal durchzuführen ,,( ? ?), und auf neue 14 Tage ( ? ?) imposant unter- zutauchen. Zur dritten Wiederholung dieser „Szene ( ? ?), fürchten wir, werden die unfehlbarsten „Berater den Mut nicht haben. Denn 14 Tage ( ! !) „imposantes Schweigen" liest sich sehr imposant, ist „aber, wiederholt in der Wirklichkeit ausgeführt, eine , .Abspannung, wie sie nur von der Überspanntheit je- „mals wider Willen herbeigeführt worden ist."

Die „Volkszeitung" nimmt also den Anschein an, als wäre in jenem Vorschlag von einer „Vertagung auf vier- zehn Tage" gesprochen, die dann nach 14 Tagen zu wiederholen wäre und so fort. Dies wäre allerdings ein so lächerlicher Gedanke, daß er schwerlich in dem Ge- hirne irgend eines anderen, als in dem des Redakteurs der „Volkszeitung", entstehen könnte. In der Tat ist aber ein solcher Vorschlag weder von irgend einem anderen, noch von mir in jener Broschüre gemacht worden. Ich verlange vielmehr ausdrücklich, wie mein oben angeführ- ter Vorschlag zeigt, daß sich die Kammer ein für alle- mal auf so lange vertagt, bis die Regierung den artiku- lierten Nachweis antritt.

Die „Volkszeitung" setzt sogar die Worte „imposantes Schweigen" in Anführungsstriche und erregt hierdurch den Schein, als seien diese aus der in Rede stehenden Bro- schüre herausgegriffen. In der Tat finden sie sich aber

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ebensowenig in dieser wie in einem gestrigen Artikel der „Nationalzeitung", auf welchen man die Kritik der Volkszeitung", außer auf meine Broschüre, noch be- ziehen könnte. Sie liegen ebenso von dem Gedankengang derselben hundert Meilen ab.

Diese Manier, bei allen, welche jene Broschüre nicht gelesen haben, den Schein zu erregen, als sei in derselben eine stets neu zu wiederholende Vertagung auf vier- zehn Tage vorgeschlagen worden mag geschickt, mag besonders rabbinisch sein ehrlich ist sie aber durch- aus nicht! Die ,, Volkszeitung" hätte sich hierin die „Kreuzzeitung" zum Muster nehmen können, welche meine Broschüre natürlich bekämpft, aber den in der- selben entwickelten Vorschlag doch in treuer, wörtlicher Fassung wiedergibt.

Bei einer so wichtigen, das ganze Land betreffenden Angelegenheit, in welcher die „Volkszeitung" doch jedem freilassen müßte, sich nach seiner eigenen Einsicht über die verschiedenen Vorschläge zu entscheiden, stellt jene Fälschung eine Handlungsweise dar, welche sich um des Preßgesetzes und des Anstandes willen jeder Qualifizie- rung entzieht.

Eine einzige Vermutung bleibt noch übrig, um sich möglicherweise das zu erklären, was die „Volkszeitung ' von der vierzehntägigen Vertagung fabelt. Viel- leicht — vermute ich bestimmt die Geschäftsord- nung des Hauses, die ich nicht kenne, daß sich das Haus nur auf vierzehn Tage vertagen könne, so daß dann also der Redakteur der „Volkszeitung" was freilich wie- derum nur bei seiner Intelligenz und Ehrlichkeit mög- lich war meinen Vorschlag gleich geschäftsordnungs- gemäß verbessert mitteilt.

Freilich konnte eine solche aus der Geschäftsordnung

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abgeleitete Schwierigkeit wiederum für niemand anders als den Redakteur der „Volkszeitung" existieren! Denn abgesehen davon, daß das Haus stets alleiniger Herr ist, seine Geschäftsordnung aufzuheben oder zu ändern, setzt sich das Haus in jenem Beschlüsse erst über sein ganzes Dasein hinweg, so wird es sich wohl auch über die Geschäftsordnung hinwegsetzen können! Die ,, Volks- zeitung" kann unbesorgt sein! Wer übers Pferd springt, springt auch über den Esel !

Noch habe ich mit einigen Worten des schon oben an- gezogenen Artikels der „Nationalzeitung" (Nr. 13 vom 9. Januar) Erwähnung zu tun, weil derselbe scheinbar meinem Vorschlage ganz nahe liegt, in der Tat aber ein ganz entgegengesetztes Resultat hervorbrin- gen würde.

In jenem Artikel und in einer Berichtigung zu dem- selben (in der Beilage zu Nr. 15 in der „Nationalzeitung" vom 10. Januar) macht die „Nationalzeitung" nämlich den Vorschlag : „die Abgeordneten müssen vor der Hand jede Beratung eines Budgets für 1863 ableh- nen, weil die Regierung ihnen die verfassungsmäßige Beratung und Beschlußfassung verwehrt."

Die Ablehnung der Beratung soll also nach der „Natio- nalzeitung" nur in bezug auf die Budgetberatung statt- finden, eine Ablehnung aller Beratungen, und folglich eine Vertagung des Hauses bis zur Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Rechts soll nicht eintreten; viel- mehr sollen, wie sich aus dem ganzen Artikel von selbst ergibt, die anderen Beratungen, Gesetzbeschlüsse usw. vom Hause fortgesetzt werden.

Es muß auf der Hand liegen, daß, träte dies ein, die Regierung genau das, und mehr als das erreicht hätte, was sie nur irgend hoffen kann!

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Bei der Ablehnung der Budgetberatung würde sich die Regierung um so eher das Recht eines Notbudgets konstruieren, und im übrigen hätte sie in der Fortdauer der Kammersitzungen und Kammerberatungen auch noch den fortdauernden Schein und Apparat eines konstitutionellen Zustandes, und also die Vor- teile desselben.

Der in meiner Broschüre entwickelte, hier aus Mangel an Raum nicht weiter auszuführende Gedanke ist vielmehr gerade der entgegengesetzte, ist gerade der : die Regierung zu zwingen, entweder dem verfassungsmäßigen Recht der Kammern nachzugeben, oder sich allen konsti- tutionellen Scheins und Apparates und aller dar- aus entspringenden Vorteile zu begeben, also durch eine unverhüllte absolute Regierung oder, was ganz dasselbe wäre, durch Oktroyierung einer ständischen Verfassung im Laufe der Zeit eine solche Entwicklung herbeizuführen, welche die Regierung unmöglich herbei- führen wollen kann und wird.

In der Tat steht und fällt ja mit dem verfassungs- mäßigen Budgetbewilligungsrecht die ganze Verfassung, und ist sie gefallen, so ist es sicher für das Land nicht vorteilhaft, daß noch ihr Schein fortexistiere!

Nur Klarheit und Entschiedenheit, nur diese entschiedene Alternative kann in dieser schweren Krise helfen! Das dem Wahren Naheliegende ist aber hier, wie häufig, gerade das Falscheste von allem.

Mit vorzüglicher Hochachtung

F. Lassalle. Berlin, 10. Januar 1863.

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II.

„Vossische Zeitung" Nr. 12 vom 15. Januar 1863:

Erwiderung.

Zwei Negationen bilden eine Bejahung, zwei Lügen aber darum noch durchaus keine Wahrheit !

Durch meine gestrige Erklärung in Verlegenheit ge- setzt, erklärt heut (in Nr. 11) die „Volkszeitung", daß der Plan einer wiederholten, immer auf vierzehn Tage auszusprechenden Vertagung des Abgeordnetenhauses von „sehr achtbarer und einflußreicher Seite" aufgestellt wor- den. Freilich sei er „noch nicht in die Öffentlichkeit ge- treten" und werde nunmehr (plötzlich!) auch gar nicht weiter geltend gemacht werden. Keineswegs aber habe sie irgendwie an meine Broschüre : „Was nun ? ' gedacht. Es sei eine irrtümliche Voraussetzung, sagt die „Volkszeitung" : „daß wir in Leitartikeln gegen unschäd- liche Phantasmen eines hohlen Pessimismus zu Felde ziehen." Vor dergleichen bewahre sie schon ein Gefühl „geistiger Sauberkeit" und die Würde der Zeitung.

Wenn nun auch mein Hauptzweck hiernach bereits er- reicht ist, und wenn auch diejenigen, welche jene Bro- schüre und die Leitartikel in Nr. 8 und 9 der „Volks- zeitung" gelesen haben, nicht einen Augenblick im Zwei- fel, sondern nur in sprachloser Verwunderung über so dreiste Unwahrheit sein werden, so erfordert doch so pfäffisch freches Lügen, schon um den allgemeinen Cha- rakter dieses Blattes und die Art seiner „geistigen Sauber- keit" auch für andere näher darzulegen, die Beschämung einer kurzen tatsächlichen Widerlegung.

Im Leitartikel der Nr. 8 der „Volkszeitung" ist die Grundlage desselben, die geistreiche Unterscheidung : „Die Volksvertretung ist eine Macht, aber hat keine Macht,"

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gegen die von mir meiner Broschüre zugrunde gelegte Theorie gerichtet : Die wirkliche Verfassung eines Landes bestehe in den realen tatsächlichen Machtver- hältnissen in demselben, die geschriebene Verfassung sei nur der Ausdruck dieser Machtverhältnisse und ohne diese reale Grundlage von keinem Wert, Verfas- sungsfragen seien daher ursprünglich und in letzter In- stanz nicht sowohl Rechtsfragen als Macht fragen.

Die polemische Bezugnahme auf diese von mir in jener Broschüre historisch entwickelte und von der „Volks- zeitung" natürlich durchaus nicht verstandene Theorie durchdringt jeden Satz in den beiden Leitartikeln der Nr. 8 und 9. Einige Beispiele mögen genügen. So in Nr. 8 : ,,. . . Wer, mit einem Worte gesagt, die Geschichte der Entwicklung des Staats- und Völkerlebens nicht vom Standpunkte der bloßen Agitation nach Macht, sondern vom Standpunkt des wachsenden R e c h t s bewußt- seins aus betrachtet usw." Oder: „Darum behaupten wir: es leistet ein jeder, der in seiner Überspanntheit nach sogenannter Machtpolitik (?) für die Volksver- tretung hascht, bewußt oder unbewußt der Reaktion sehr kostbare Dienste. Der größte Fehler dieses Haschens aber besteht nun darin, daß man im Bewußtsein der Ver- geblichkeit desselben in das absolute Gegenteil, in die Abspannung verfällt und als kühnsten Rat höchster Taten ( welches Deutsch! welcher Unsinn! wie un- angenehm ist es, so etwas abschreiben zu müssen!) die Weisheit der Vertagungs k u n s t ( ? ?) empfiehlt, von deren imposantem Schweigen man sich vergeblich den höchsten Effekt verspricht." Und am Ende dieses Ar- tikels : „Zur dritten Wiederholung dieser Szene fürchten wir, werden die unfehlbarsten Berater den Mut nicht haben. Denn vierzehn Tage imposantes Schweigen liest

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sich sehr imposant, ist aber usw." Liest sich sehr im- posant! Die „Volkszeitung" zeigt hier also, daß ihr eine Broschüre im Kopfe schwirrt, daß sie von etwas spricht, das sie gelesen haben will, nicht von einer, wie sie jetzt sagt, „noch nicht in die Öffentlichkeit ge- tretenen" Ansicht, die sie dann wohl nur gehört haben könnte.

Und noch deutlicher wieder in Nr. 9 : Wenn ein en- ragierter Pessimist nach Machtpolitik jagt (hier spricht sie also geradezu von dem enragierten „Pes- simismus", an welchen zu denken nach ihrer heutigen Erklärung ihre geistige „Sauberkeit" und „Würde" sie ganz unfähig macht) und sich dann sehr echauffiert auf den Bauch legt (??!!) und imponierendes Nichts- tunempfiehlt, so können wir ihn ruhig der,,Kreuz- zeitung" zur Glorifizierung als den „„wahren Musterdemokraten"" überlassen.

Hier werden ich und meine Broschüre also auf das deutlichste bezeichnet, denn die „Kreuzzeitung" hatte eben über diese neulich zwei Leitartikel gebracht, auf welche hier angespielt ist. Freilich kann auch hierbei wieder die „Volkszeitung", aus purer „geistiger Sauberkeit", das perfideste Lügen nicht lassen. Sie will nämlich, indem sie die Worte „den wahren Musterdemokraten" in Anfüh- rungsstriche setzt, bei ihren Lesern echt pfäf fisch den verdächtigen Schein erregen, als habe die „Kreuz- zeitung" mich so bezeichnet, während dies der ,, Kreuz- zeitung" weder mit diesen noch mit anderen Worten auch nur in den Sinn gekommen ist, sie vielmehr jene Broschüre auf das entschiedenste bekämpft und sie nur als klar und konsequent gedacht anerkennt ein Lob, das man auch dem erbittertsten Gegner erteilen kann und das überhaupt gar kein Lob wäre, als in einer Zeit, in welcher man

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bereits anfängt, sich an den Stil und Gedankengang der „Volkszeitung" gewöhnt zu haben.

Wenn nun nach so deutlicher Bezeichnung die ,, Volks- zeitung", stolz auf ihre Abonnenten und Sprachfehler sie hat deren 34000, nämlich Abonnenten, denn an Sprachfehlern würden ohne Mühe in jedem Quartal weit mehr zusammengezählt werden können es unter ihrer „Sauberkeit" erklärt, an mich und meine Broschüre, in welcher ich freilich die Geistesarmut und politische Schäd- lichkeit der „Volkszeitung" hinreichend, wenn auch in Kürze, darlege, in jenen Leitartikeln irgend gedacht zu haben, so zeigt sie hierdurch nur, daß sie in bezug auf einfache Tatsachen nicht weniger pfäffisch verlogen ist, als in ihren politischen Ratschlägen, und es läßt sich ihr hierauf nur erwidern :

Non audet Stygius Pluto tentare quod audet Ef frenus monachus plenaque f raudis anus ! *) was sich der Redakteur der „Volkszeitung" übersetzen lassen möge.

Berlin, 14. Januar 1863.

F. Lassalle.

*) Deutsch etwa: Selbst der höllische Pluto wagt nicht zu versuchen, was kecklich Wagen der schamlose Mönch und die verlogene Vettel.

D.H.

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MACHT UND RECHT

OFFENES SENDSCHREIBEN

VON

FERDINAND LASSALLE

DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN IM VERLAG VON MEYER & ZELLER, ZÜRICH 1863

VORBEMERKUNG.

„Friede, meine Herren, der Vergangenheit," hatte Lassalle im zweiten Verfassungsvortrag ausgerufen, und den Fortschrittlern, nach Aufzählung ihrer politischen Sünden Sünden, die sie zumeist gegen sich selbst be- gangen hatten für den Fall, daß sie nunmehr wenigstens die radikale Konsequenz der geschaffenen Situation ziehen wollten, die Waffenbrüderschaft der „reinen und ent- schiedenen Demokratie" für die Erkämpf ung der vollen Rechte der Volksvertretung angeboten. Die Aufnahme, die man seinem Vorschlag zuteil werden ließ, zeigte je- doch, daß zwischen ihm und jener Partei nur noch Krieg möglich war. Diesen Krieg verkündet der Sache nach in aller Schärfe der Artikel „Macht und Recht", den Lassalle, nachdem sowohl die „Berliner Reform" wie die „Vossische Zeitung" seine Aufnahme abgelehnt hatten, als „Offenes Sendschreiben" im Verlage von Meyer und Zeller in Zürich erscheinen ließ. Beide Blätter begrün- deten die Ablehnung mit dem Hinweis auf den Staats- anwalt, und so schwer es ist, herauszufinden, was eigent- lich in dem Artikel preßgesetzlich anfechtbar sein sollte, so muß man doch annehmen, daß in der Tat Furcht vor einem Prozeß die Zurückweisung verursachte, und nicht, wie Lassalle meinte, die Absicht des Totschweigens. Denn die „Vossische" hatte erst einige Tage vorher über Las- salles großen Kriminalprozeß einen sehr ausführlichen

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und Lassalle durchaus günstigen Bericht gebracht, und der „Reform", die wiederholt erklärte, daß nur preß- gesetzliche Bedenken sie zur Zurückweisung veranlaßt hätten, war das um so mehr zu glauben, als sie auch fernerhin Einsendungen Lassalles aufnahm und sich über- haupt zu seiner Agitation weniger gehässig verhielt als die „Volkszeitung" und andere Fortschrittsblätter. Es ist durchaus unrichtig zu sagen, daß sie fortan in bezug auf Verleumdungen Lassalles obenan gestanden hätte ; sie nahm nicht für ihn Partei, aber sie bewahrte ihm gegenüber eine gewisse Objektivität.

Ließ sich Lassalle in diesem Punkt zu einer Unge- rechtigkeit hinreißen, so trafen seine politischen Vor- halte um so mehr den Kern der Sache. Aber die Fort- schrittler wollten es nicht zugeben, weil sie den Mut nicht hatten, im Kampfe die äußersten Konsequenzen zu ziehen.

Ed. Bernstein.

12S

VORBEMERKUNG.

Am 7. Februar d. J. erschien ein Leitartikel in der „Berliner Reform", welcher mich veranlaßte, das fol- gende Schreiben an die „Berliner Reform" mit der Bitte um Aufnahme desselben zu richten.

Die angeblich „radikale" „Berliner Reform" verwei- gerte mir dieselbe.

Ich sandte nunmehr den Brief an die „Vossische Zei- tung" mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, daß, falls die Redaktion wider Erwarten und Verhoffen Anstand neh- men sollte, den Artikel als solchen aufzunehmen, ich sie ersuche, denselben als Inserat zu bringen und mir die Rechnung über die Insertionsgebühren zuzuschicken ; hier- auf erhielt ich von der Redaktion der ,, Vossischen Zei- tung" die Antwort:

„Geehrter Herr !

Die Unterzeichnete bedauert, den von Ihnen übersand- ten anbei zurückfolgenden Artikel in keiner der von Ihnen gewünschten Formen zum Abdruck bringen zu können, da ihrer Meinung nach erhebliche preßgesetzliche ( !) Be- denken gegen mehrere Stellen des Inhaltes entgegen- stehen."

Die vorgeschützten preßgesetzlichen Bedenken waren natürlich nur vorgeschützt! Ein gesetzlicher Grund zu einer Verfolgung des Artikels die übrigens nur mich als den namentlichen Unterzeichner getroffen hätte liegt keinesfalls vor, und jedenfalls konnte die „Vossische Zeitung" ruhig darüber hinwegsehen, wenn irgend eine ihrer unpolitischen Beilagen, in die sie den Artikel als Inserat relegieren konnte, mit Beschlag be- legt wurde oder nicht.

Aber das ist die Preßfreiheit, welche die Ber-

9 Luaatte. Gc<. Sckrif ten. Band II. 1 29

liner Organe der Fortschrittspartei der Demokratie ge- währen, sobald es sich um irgend ein nicht in den Ge- dankengang der Fortschrittspartei passendes Wort han- delt! —

Mundtot machen, totschweigen, unter- drücken, alles was über den Gedankenkram der Fort- schrittspartei hinausgeht das ist die Taktik der Fort- schrittspartei und ihrer Organe.

Wurde doch dieser Tage die motivierte Erklärung, mit welcher der Abgeordnete Martiny sein Mandat nie- dergelegt hatte, von keinem dieser Blätter ebenso- wenig auch von der fortschrittlichen „Rheinischen Zei- tung" — abgedruckt, weil sie unangenehm in das Ohr der Fortschrittspartei getönt hätte.

An der Tür des Herrn Zabel ,, Nationalzeitung" noch anklopfen, wäre mehr als überflüssig gewesen. Denn mehr als irgend ein anderer ist, wie ich aus frü- heren Erfahrungen sattsam weiß, er ein Meister, ein unerreichter Meister in dieser Kunst des Tot- schweigens und Unterdrückens!

Einen Moment lang schwankte ich dahin ist die Demokratie in Preußen durch die Verschwörung der Fort- schrittskoterie gekommen ! ob ich den Brief nicht der ,, Kreuzzeitung" zusenden und von der Courtoisie eines Feindes die Möglichkeit, zu Worte zu kommen, in Anspruch nehmen sollte, die mir die Fortschrittsblätter verweigern.

Dann aber fiel es mir ein, daß es unnötig wäre, der Verleumdungskunst der „Volkszeitung" diesen Gefallen zu tun. Es blieb mir noch der Weg der Veröffentlichung als Flugblatt, den ich hierdurch ergreife.

Berlin, den 13. Februar 1863.

F. Lassalle. 130

MACHT UND RECHT

Geehrter Herr Redakteur!

In dem Leitartikel der „Berliner Reform" vom 7. Fe- bruar über die Adresse des Herrenhauses befindet sich folgender Satz :

„Graf Krassow stimmte Lassalle bei, daß der Konflikt eine Machtfrage sei."

Bekanntlich ging von der „Volkszeitung" das Miß- verständnis aus, als hätte ich in meinen Verfassungsbro- schüren die Theorie aufgestellt, daß Macht vor Recht gehen solle. Auch im Publikum haben einige unklare Köpfe sich dieser geistreichen Auffassung hingegeben und dem Vernehmen nach bei Gelegenheit die Ansicht aus- gesprochen, daß Herr v. Bismarck nur als mein Zögling handle.

Der obige Satz kann durch die Form seiner Fassung dazu Anlaß geben, bei anderen dies Mißverständnis zu bestärken. Und obgleich es schwer ist, auf dasselbe etwas anderes zu tun, als darüber zu lächeln, so will ich doch diese Gelegenheit zu folgenden flüchtigen Bemer- kungen benutzen :

Wenn ich die Welt geschaffen hätte, so ist es höchst wahrscheinlich, daß ich sie ausnahmsweise in dieser Hin- sicht nach den Wünschen der „Volkszeitung" und des

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Grafen Schwerin und also so eingerichtet hätte, daß Recht vor Macht geht. Denn es entspricht dies ganz meinem eigenen ethischen Standpunkt und meinen Wünschen.

Leider aber bin ich nicht in der Lage gewesen, die Welt zu schaffen, und muß jede Verantwortlichkeit, so Lob wie Tadel, für ihre wirkliche Einrichtung ablehnen.

Jene Broschüren haben nun nicht zum Gegenstand, zu entwickeln, was sein sollte, sondern was wirklich ist; sie sind nicht eine ethische Abhandlung, sondern eine historische Untersuchung.

Und so zeigen sie denn, daß, während es ganz feststeht, daß Recht vor Macht gehen sollte, in der Wirk- lichkeit doch immer Macht vor Recht geht und allemal und solange geht, bis das Recht nun auch seiner- seits eine hinreichendere Macht hinter sich gesammelt hat, um die Macht des Unrechts zu zerschmet- tern. —

In jenen Broschüren ist nun einmal gezeigt, daß dies historisch so ist, zweitens al>er wie dies für eine Theorie erforderlich sind daselbst auch die inneren Gründe entwickelt, welche es hervorbringen, daß in der Wirklichkeit Macht vor bloßem Recht geht; mit keinem Worte aber ist die für eine historische Unter- suchung, deren Zweck nur darin besteht, aufzuzeigen, was ist, wildfremde Frage berührt, was nach meinem subjektiven Bewußtsein sein sollte! Jene tiefergehenden theoretischen Gründe müssen hier aus dem Spiele bleiben. Aber in bezug auf den durch historische Tatsachen gegebenen Beweis erlauben Sie mir wohl, da wir uns gerade in der Woche der „vaterländischen Er- eignisse" befinden, einige vaterländische Erinnerungen und Fragen.

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Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als die preußische Nationalversammlung im November 1848 mit Bajonetten auseinandergesprengt wurde ?

Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als die zur Revision einberufene Kammer trotz des Artikels 112 der oktroyierten Verfassung im Jahre 1849 von neuem aufgelöst wurde ?

Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als im Juli 1849 das gesetzlich zu Recht bestehende allgemeine Wahlrecht aufgehoben und das Dreiklassenwahlgesetz ok- troyiert wurde ?

Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als nun

dieses oktroyierte Dreiklassenwahlrecht von einer auf Grund desselben einberufenen Versammlung genehmigt wurde, während dasselbe rechtlich und gesetzlich nur von einer auf Grund des bis dahin gesetzlich bestehen- den allgemeinen Wahlrechts gewählten Kammer hätte genehmigt werden können ?

Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als nun eine auf den Grund dieses illegalen Dreiklassenwahlge- setzes gewählte Versammlung, die nichts als etwa ein Haufe von Notabein, aber keine gesetzliche Landesver- tretung war, sich herausnahm, jenes Wahlgesetz und eine Verfassung zu genehmigen, wozu ihr nicht die geringste rechtliche Kompetenz innewohnte ?

Und geht jetzt Recht vor Macht oder Macht vor Recht, wenn jetzt von neuem, wie die Kammer erklärt hat, die Verfassung von der Regierung gebrochen wird, die Re- gierung mit ruhigem Lächeln ihre Maßregeln aufrecht hält und die Kammer trotzdem sich hierin ergibt und der Regierung durch ihr Forttagen den Schein einer konsti- tutionellen leiht?

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Ich denke, jetzt sollte doch ein jeder den Glauben in die Hand bekommen haben, daß in der Wirklichkeit Macht vor bloßem Recht geht!

Aber selbst die Ehre, daß Herr von Bismarck oder Graf Krassow als meine Eleven handeln, muß ich zurück- weisen.

Der Handelnde trägt die volle Verantwortlichkeit für die sittliche und rechtliche Natur seiner Handlungen. Den theoretischen Untersucher der Geschichte aber kümmert nur, was o b j e k t i v ist und die Entdeckung der Gesetze, die dies bestimmen, nicht, was sein soll. Es tritt also bei ihm nicht eine Identifizierung seines subjektiven, ethi- schen Standpunktes mit dem Inhalt seiner Erkenntnis ein, wie bei dem Handelnden mit dem Inhalte seiner Handlungen. Herr v. Bismarck bestätigt das, was ich historisch als die Natur der Wirklichkeit auf- gezeigt habe. Aber ich habe keine ethische Vorschrift für das Handeln hierin gegeben, der Herr v. Bismarck folgen könnte.

Was bedeutet aber nach dem obigen der fromme Jubel, mit welchem die Kammer die Erklärung des Grafen v. Schwerin aufnahm, daß im preußischen Staate „Recht vor Macht" gehe? Fromme Kinderwünsche und weiter nichts ! Denn eine feierlichere Bedeutung würde er nur bei Männern haben, die entschlossen wären, auch die Macht hinter das Recht zu setzen!

Was bedeutet es, wenn der Graf Schwerin davon nur zu sprechen wagt, daß ,, Recht vor Macht" gehe, er, der als Abgeordneter wie als Minister an den mei- sten der oben aufgeführten Rechtsbrüche po- sitiven Teil nahm?

Es hat kein Mensch im preußischen Staate das Recht, vom „Recht" zu sprechen, als die Demokra-

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tie, die alte und wahre Demokratie! Denn sie allein ist es, die stets am Recht festgehalten und sich zu keinem Kompromiß mit der Macht erniedrigt hat.

Graf von Schwerin hat nicht das Recht, vom Recht zu sprechen, denn er hat sich an den meisten jener Rechts- brüche beteiligt.

Die „Volkszeitung" hat nicht das Recht, vom Recht zu sprechen, denn sie hat lange die Notabein- Verfassung und alle oben aufgezählten Rechtsbrüche akzeptiert und oft sogar beschönigt und verherrlicht.

Herr von Unruh hat nicht das Recht, vom Recht zu sprechen, denn es befindet sich noch in den Schlußakten der Nationalversammlung von 1848 ein von ihm nieder- gelegter Protest, worin er feierlich gegen alles das als null und nichtig und illegal protestiert, was er jetzt selbst tut.

Die Fortschrittspartei hat nicht das Recht, vom Recht zu sprechen, da sie die offenbarste Vergewaltigung des- selben hinnimmt.

Die Demokratie und das ist ihr Stolz! hat allein das Recht, vom Recht zu sprechen, da sie allein den Bruch desselben niemals sanktioniert hat.

Wie oft haben uns nicht eben deshalb die „Volkszei- tung" und ähnliche Blätter vorgeworfen, daß wir ab- strakte Rechts jäger seien ! Jetzt kehren sie den Spieß um und werfen uns vor, Macht jäger zu sein, nach „Machtpolitik zu jagen!" Umgekehrt! Die Demo- kratie ist stets unerbittlich beim Recht stehen geblieben. Aber die „Volkszeitung", Graf Schwerin, Herr von Un- ruh und die Fortschrittspartei sind es, die alle das Recht aufgegeben haben, um ein Stück Macht in diesem Handel zu erlangen. Und indem sie das Recht auf- gaben, haben sie natürlich von der Macht, die sie für

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dasselbe eintauschen wollten, nichts anderes bekommen, als wie sich gebührt, die Fußtritte !

Bei der Demokratie allein ist alles Recht und bei ihr allein wird die Macht sein!

Zur Orientierung vieler sehr verwirrter Köpfe in dieser verwirrten Zeit ersuche ich Sie, geehrter Herr, das Gegen- wärtige aufzunehmen, und alle Blätter, bei denen man sich solcher Billigkeit versehen kann, dasselbe gefälligst abzudrucken.

Berlin, 7. Februar 1863.

Mit vorzüglichster Hochachtung

F. Lassalle.

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ARBEITER-PROGRAMM

OBER DEN BESONDEREN ZUSAMMENHANG

DER GEGENWÄRTIGEN GESCHICHTSPERIODE

MIT DER IDEE DES ARBEITERSTANDES

VON FERDINAND LASSALLE

DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN IM VERLAG VON CARL NÖHRING, BERLIN 1862

VORBEMERKUNG.

Der Vortrag über den „Zusammenhang usw.", der später unter dem Titel ,, Arbeiterprogramm" eine so große Popularität erlangt hat, ist von Lassalle am 12. April 1862 in Berlin im Handwerkerverein der Oranienburger Vorstadt gehalten worden. Das Lokal dieses Vereins be- fand sich in der Borsigstraße, in nächster Umgebung der damals florierenden Borsigschen und anderer großer Ma- schinenfabriken, und es werden wohl auch vorzugsweise Borsigsche, Pflugsche usw. Arbeiter gewesen sein, welche die Mitgliedschaft des Vereins bildeten. Daß dieser trotzdem „Handwerker" -Verein genannt wurde, ent- sprach ganz der kleinbürgerlichen Denkweise der Fort- schrittspartei, die bei seiner Gründung Taufe gestanden. Die Maschinenbauarbeiter waren eben die feste Garde der Fortschrittspartei, was sie bekanntlich auch noch lange Jahre blieben, nachdem Lassalle bereits die Fahne seiner Agitation erhoben hatte.

Wer heute das ,, Arbeiterprogramm" liest, dem mag es fast unglaublich erscheinen, daß dieser mit so großem Geschick ausgearbeitete Vortrag, gehalten von einem so begabten Redner wie Lassalle, nicht den größten Ein- druck auf ein Arbeiterpublikum ausgeübt haben sollte. Indes braucht man nur Zeit und Umstände, unter denen der Vortrag gehalten wurde, zu berücksichtigen, sowie die Tatsache, daß Lassalle sich in demselben noch jeder

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speziellen Nutzanwendung enthält, um zu begreifen, warum er ihm zunächst nichts einbrachte als den üb- lichen Dank der Zuhörerschaft. Die politischen Tages- fragen nahmen die Gemüter viel zu sehr in Anspruch, um einem noch vorwiegend akademisch gehaltenen Vortrag mehr zu erlauben als eine vorübergehende Anregung. Es war ein spröder Boden, den Lassalle zu bearbeiten unter- nommen, und ohne rhetorische Übertreibung durfte er daher am Schluß des Vortrages ausrufen :

„Wenn unter Ihnen, meine Herren, die Sie mir heute zuhören, nur zwei oder drei wären, in welchen es mir geglückt wäre, die sittliche Glut dieses Gedankens zu entzünden, in jener Vertiefung, die ich meine und Ihnen geschildert habe, so würde ich das bereits für einen großen Gewinn und mich für meinen Vortrag reich belohnt be- trachten."

Es mögen in der Tat nicht mehr Personen gewesen sein, in deren Köpfen der an jenem Abend ausgestreute Samen Boden gefaßt.

Auch den die Versammlung überwachenden Polizisten entging die revolutionäre Tragweite des Vortrages. Schnel- ler begriff dieselbe dagegen die Berliner Staatsanwalt- schaft. Lassalle hatte das Manuskript des Vortrages so- fort, nachdem derselbe gehalten, in Druck gegeben, aber kaum war das Pflichtexemplar der fertigen Broschüre bei der Berliner Polizei eingereicht, als diese auch sofort die ganze Auflage konfiszieren und gegen Lassalle Straf- untersuchung einleiten ließ. Nur 50 Exemplare dieses ersten Abdrucks, die der Drucker vorher an Lassalle übersandt, entgingen den Griffen der Allgewaltigen; sie konnten selbst bei einer am 28. Juni 1862 in Lassalles Wohnung vorgenommenen Haussuchung nicht ausgekund- schaftet werden. Lassalle unterließ übrigens nicht, gegen

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die Haussuchung als gesetzlich unzulässig Protest einzu- reichen, und der Gerichtshof in der ersten Instanz schloß sich diesem Protest wenigstens insofern an, als er im mündlichen Erkenntnis die gesetzliche Zulässigkeit dieser Haussuchung als „höchst zweifelhaft" bezeichnete. Indes scheint den betreffenden Richtern der „Zweifel" sehr bald geschwunden zu sein, denn im wenige Tage hinterher schriftlich ausgefertigten Urteil fehlt jene Stelle. Alles nähere über den Prozeß findet man in der Schrift „Der Lassallesche Kriminalprozeß"1). Hier nur noch soviel, daß der Paragraph, auf Grund dessen Strafverfolgung und Verurteilung dieses rein akademischen Vortrages erfolg- ten — der berüchtigte Haß- und Verachtungsparagraph des alten preußischen Strafgesetzbuches , zwar durch die Schaffung des Strafgesetzbuches des Deutschen Reiches, das einen etwas moderneren Geist atmet, aus der Welt geschafft worden, aber noch bis zum heutigen Tage das Ideal der auf die Staatsmannschaft Bismarcks schwörenden reaktionären Sippschaft ist.

Über die Schrift selbst sei wiederholt, daß sie eine der besten der Lassalleschen Agitationsschriften von einigen theoretischen Mißgriffen abgesehen, eine ganz vortreff- liche Einleitung in die Gedankenwelt des Sozialismus ist. In ihrem geschichtlichen Teil finden wir die wesentlichen Grundgedanken der materialistischen Geschichtsauffassung in sehr verständlicher und von allen Übertreibungen freier Darstellung angewendet, und ebenso frei von Übertrei- bung in der Sache wie zugleich hinreißend in der wahr- haft klassisch schönen Sprache sind die Ausführungen über den Klassenkampf in der modernen Gesellschaft

*) Sie findet sich mit Ausnahme desjenigen Teils, der unter dem Titel „Die Wissenschaft und die Arbeiter" veröffentlicht wurde, im XI. Bande dieser Ausgabe.

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und die geschichtliche Mission der Arbeiterklasse. Sie machen das „Arbeiterprogramm" zu einem unvergäng- lichen Dokument in der Literatur des Sozialismus. Für die Geschichte der Sozialdemokratie hat es dadurch eine noch erhöhte Bedeutung erhalten, daß seine Lektüre es war, die Anfang 1862 das Leipziger Arbeiterkomitee be- stimmte, Lassalle zur Abfassung eines offenen Briefes über die Aufgaben des zu berufenden Arbeiterkongresses aufzufordern. Die Schrift bahnte dem „Offenen Antwort- schreiben" den Weg, und wenn dieses sie an unmittel- barer Wirkung erheblich übertreffen sollte, so hat dafür das ,, Arbeiterprogramm" unter welchem Titel Las- salle die in Preußen konfiszierte Broschüre Anfang 1863 in Zürich neu auflegen ließ noch heute hohen agitato- rischen Wert, während das „Antwortschreiben" inhalt- lich zum großen Teil veraltet ist.

Ed. Bernstein.

Lassalle selbst hat der Druckausgabe des „Arbeiter- programms" folgende Vorbemerkung vorausgeschickt:

VORBEMERKUNG.

Bei der nachfolgenden Ausführung ist nicht außer Augen zu lassen, daß sie ursprünglich nicht für den Druck bestimmt, sondern zum Zweck eines Vortrages in einem hiesigen Handwerkerverein geschrieben war. Ähnliche Gründe wie die, welche den Druck meines Vortrages „Über Verfassungswesen" veranlaßt haben, bestimmen mich, auch den gegenwärtigen Vortrag der Öffentlichkeit zu übergeben.

F. Lassalle.

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ARBEITER-PROGRAMM

Meine Herren

Aufgefordert, Ihnen einen Vortrag zu halten, habe ich geglaubt, am besten zu tun, wenn ich für denselben ein Thema wähle und auf streng wissenschaftliche Weise behandle, welches Sie seiner Natur nach beson- ders interessieren muß. Ich werde nämlich sprechen über den speziellen Zusammenhang, welcher stattfindet zwi- schen dem Charakter der gegenwärtigen Geschichtsperiode, in der wir uns befinden, und der Idee des Arbeiter- standes.

Ich habe bereits bemerkt, daß meine Behandlung des Themas eine rein wissenschaftliche sein wird.

Wahre Wissenschaftlichkeit aber besteht eben in nichts anderem als in einer völligen Klarheit und deshalb in einer völligen Voraussetzungslosigkeit des Denkens.

Wegen dieser gänzlichen Voraussetzungslosigkeit, in welcher wir an unseren Gegenstand zu gehen haben, wird es im Verlauf sogar nötig sein, uns klar zu werden über das, was wir denn eigentlich unter „Arbeiter" oder „Ar- beiterstand" verstehen. Denn nicht einmal hierüber dürfen wir uns einer Voraussetzung, als sei das etwas ganz Be- kanntes, hingeben. Durchaus nicht ! Die Sprache des ge- wöhnlichen Lebens verbindet sehr häufig das eine Mal ganz andere und verschiedene Begriffe mit den Worten „Arbeiter" und „Arbeiterstand" als das andere Mal, und

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wir werden uns daher an seinem Ort zuvor darüber klar werden müssen, in welchem Sinne wir diese Benennung gebrauchen wollen.

Indes, hierzu ist in diesem Augenblick noch nicht der Ort. Wir werden vielmehr zuvörderst diesen Vortrag mit einer anderen Frage beginnen müssen.

Mit folgender Frage nämlich : Der Arbeiterstand ist nur ein Stand unter den mehreren Ständen, welche die bürgerliche Gesellschaft zusammensetzen. Auch hat es zu jeder Zeit Arbeiter gegeben. Wie ist es hiernach nur möglich und welchen Sinn hat es, daß ein besonderer Zusammenhang stattfinden soll zwischen der Idee dieses einzelnen, bestimmten Standes und dem Prinzip der be- sonderen Geschichtsperiode, in der wir leben ?

Um dies zu verstehen, ist es erforderlich, einen Blick in die Geschichte zu werfen, in die Vergangenheit, meine Herren, welche, richtig verstanden, hier wie immer die Bedeutung der Gegenwart aufschließt und die Um- risse der Zukunft vorauszeigt.

Wir werden uns bei diesem Rückblick möglichst kurz fassen müssen, meine Herren, denn wir würden sonst Ge- fahr laufen, gar nicht zu dem eigentlichen Thema der Be- trachtung in der kurzen Zeit, die uns zugemessen ist, zu gelangen.

Aber selbst auf diese Gefahr hin werden wir wenig- stens irgend einen solchen, wenn auch auf die allgemein- sten Umstände beschränkten Rückblick, wie flüchtig er auch sei, auf die Vergangenheit werfen müssen, um dar- aus den Sinn unserer Frage und unseres Themas zu ver- stehen.

Gehen wir also auf das Mittelalter zurück, 30 finden wir, daß in demselben sich auch damals bereits, wenn auch freilich lange nicht so ausgebildet wie heute, im ganzen

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dieselben Stände und Klassen der Bevölkerung vorfinden, welche heute die bürgerliche Gesellschaft zusammensetzen. Aber wir finden ferner, daß ein Stand und ein Element damals das herrschende ist nämlich der Grund- besitz.

Der Grundbesitz ist es, meine Herren, welcher im Mittelalter in jeder Hinsicht das Zepter führt, welcher sein spezifisches besonderes Gepräge allen Einrich- tungen und dem ganzen Leben jener Zeit aufge- drückt hat ; er ist es, der als das herrschendePrinzip jener Zeit ausgesprochen werden muß.

Der Grund davon, daß der Grundbesitz das herr- schende Prinzip jener Zeit ist, ist ein sehr einfacher. Er hegt wenigstens kann uns hier dieser Grund völlig genügen in der ökonomischen, wirtschaftlichen Be- schaffenheit des Mittelalters : in dem Zustand seiner Pro- duktion. Der Handel war damals noch sehr wenig ent- wickelt ; noch viel weniger die Industrie. Der Haupt- reichtum jener Gesellschaft bestand vielmehr unendlich überwiegend in der Ackerbauproduktion.

Der bewegliche Besitz kam damals neben dem Be- sitz des Grund und Bodens sehr wenig in Betracht, und wie sehr dies der Fall war, kann Ihnen selbst das Privat- recht, welches immer einen sehr hellen Einblick in die ökonomischen Verhältnisse der Epochen gewährt, in denen es entstanden ist, sehr deutlich zeigen1). So erklärte z. B. das mittelalterliche Privatrecht in der Absicht, das Ver- mögen der Familien von Geschlecht zu Geschlecht fort-

1) Vergleiche auch das Vorwort zum „System der erworbe- nen Rechte" : „Und wo sich das Juristische als das Privatrecht- liche völlig von dem Politischen abzulösen scheint, da ist es noch viel politischer, als das Politische selbst, denn da ist es das soziale Element". D.H.

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zuerhalten und gegen Verschwendung zu schützen, das Familienvermögen oder „Eigen" für unveräußerlich ohne die Zustimmung der Erben. Aber unter diesem Familien- vermögen oder dem „Eigen" v/erden ausdrücklich nur Grundstücke verstanden. Die Fahrnis dagegen, wie man damals das bewegliche Eigentum nannte, ist ohne Ein- willigung der Erben veräußerlich. Und überhaupt wird im allgemeinen die Fahrnis oder das bewegliche Eigentum vom altdeutschen Privatrecht nicht behandelt wie ein selb- ständiger, fortzeugender Vermögensstock, Kapital, son- dern immer nur wie Früchte von Grund und Boden, also z. B. wie die Jahresrente vom Boden, und dieser gleichgestellt. Als selbständiger, fortzeugender Vermö- gensstock wird damals regelmäßig nur der Grundbe- sitz behandelt. Es war daher diesem Zustand der Dinge nur höchst entsprechend und eine einfache Folge davon, daß der Grundbesitz und diejenigen, welche ihn weit überwiegend in Händen hatten, also wie Ihnen be- kannt sein wird, Adel und Geistlichkeit den beherr- schenden Faktor jener Gesellschaft in jeder Hinsicht bildete.

Welche Institution des Mittelalters Sie auch betrachten mögen, tritt Ihnen immer von neuem diese Erscheinung entgegen.

Wir wollen uns begnügen, den Blick auf einige der wesentlichsten dieser Einrichtungen zu werfen, in welchen der Grundbesitz als das herrschende Prinzip zutage tritt.

So zuerst die durch ihn gegebene Organisation der öffentlichen Macht, oder die Lehnsverfassung. Sie wissen, meine Herren, daß diese darin bestand, daß Könige, Fürsten und Herren anderen Herren und Rittern Grundstücke zur Benutzung abtraten, wogegen ihnen die Empfänger, besonders die Heergefolge, das heißt:

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die Unterstützung ihrer Lehnsherren in den Kriegen oder Fehden derselben, sowohl persönlich als mit ihren Mann- schaften angeloben mußten.

So zweitens die Organisation des öffentlichen Rechts oder die Reichsverfassung. Auf den deut- schen Reichstagen war der Fürstenstand und der große Grundbesitz der Reichsgrafenschaft und der Geistlichkeit vertreten. Die Städte selbst genossen nur dann dort Sitz und Stimme, wenn es ihnen gelungen war, das Privi- legium einer freien Reichsstadt zu erwerben.

So drittens die Steuerfreiheit des großen Grund- besitzes. Es ist nämlich eine charakteristische und stets wiederkehrende Erscheinung, meine Herren, daß jeder herrschende privilegierte Stand stets die Lasten zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Wesens auf die unter- drückten und nicht besitzenden Klassen zurückzuwälzen sucht, in offener oder verschleierter, in direkter oder indirekter Form. Als Richelieu im Jahre 1641 6 Mil- lionen Franken von der Geistlichkeit als eine außerordent- liche Steuer forderte, um den Bedürfnissen des Staates zu Hilfe zu kommen, gab diese durch den Mund des Erz- bischofs von Sens die charakteristische Antwort : ,,L'usage ancien de l'eglise pendant sa vigueur etait que le peuple contribuait ses biens, la noblesse son sang, le clerge ses prieres aux necessites de l'Etat" : „Der alte Brauch der Kirche während ihrer Blüte war, daß das Volk bei- steuerte für die Bedürfnisse des Staates seine Güter, der Adel sein Blut, die Geistlichkeit ihre Gebete.

So viertens die soziale Geringschätzung, welche auf jeder anderen Arbeit, als etwa auf der Beschäftigung mit dem Grund und Boden lastete.

Industrielle Unternehmungen zu leiten, im Handel und den Gewerben Geld zu verdienen, galt für schimpflich

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und entehrend für die bevorrechtigten, herrschenden beiden Stände, Adel und Geistlichkeit, für welche nur aus dem Grundeigentum ihr Einkommen zu beziehen, ehrenhaft er- schien.

Diese vier großen und maßgebenden, den Grundcha- rakter einer Epoche bestimmenden Tatsachen reichen für unsere Betrachtung vollkommen aus, um zu zeigen, wie es in jener Zeitperiode der Grundbesitz war, welcher derselben überall sein Gepräge aufdrückte und das herr- schende Prinzip derselben bildete.

Dies war so sehr der Fall, daß selbst die scheinbar vollständig revolutionäre Bewegung der Bauern- kriege, die 1524 in Deutschland ausbrach und ganz Schwaben, Franken, den Elsaß, Westfalen und noch an- dere Teile Deutschlands umfaßte, innerlich noch durch und durch an diesem selben Prinzip hing, in der Tat also eine reaktionäre Bewegung war, trotz ihres revo- lutionären Gebarens. Sie wissen, meine Herren, daß die Bauern damals die Burgen der Adligen niederbrannten, die Adligen selbst töteten, sie, was die damals übliche Form war, durch die Spieße laufen ließen. Und nichts- destoweniger, trotz dieses äußeren revolutionären An- striches, war die Bewegung innerlich von Grund aus re- aktionär.

Denn die Wiedergeburt der staatlichen Verhältnisse, die deutsche Freiheit, welche die Bauern herstellen wollten, sollte nach ihnen darin bestehen, daß die be- sondere und bevorrechtete Zwischenstellung, welche die Fürsten zwischen Kaiser und Reich einnahmen, fort- fallen und statt ihrer auf den deutschen Reichstagen nichts als der freie und unabhängige Grundbesitz, und zwar der bäuerliche und ritterliche die beide bis dahin nicht vertreten waren ebensogut, wie der

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eigene, unabhängige Grundbesitz der Adligen aller Art, also der Ritter, Grafen und der bisherigen Fürsten, ohne Rücksicht auf diese früheren Unterschiede, und wieder der adelige Grundbesitz seinerseits so gut wie der bäuerliche vertreten sein sollte.

Sie sehen also sofort, meine Herren, daß dieser Plan in letzter Instanz auf nichts anderes hinausläuft, als auf eine nur konsequentere und gerechtere Durchführung des Prinzips, welches der damals eben sich zu Ende nei- genden Epoche zugrunde gelegen hatte, auf eine nur kon- sequentere, reinere und gerechtere Durchführung des Prin- zips nämlich: der Grundbesitz solle das herrschende Element und die Bedingung sein, welche allein einen jeden zu einem Anteil an der Herrschaft über den Staat berechtige. Daß jeder einen solchen Anteil schon des- halb fordern könne, weil er Mensch, weil er ein ver- nünftiges Wesen sei, auch ohne jeden Grundbesitz,

das fiel den Bauern nicht entfernt ein ! Dazu waren die damaligen Verhältnisse noch nicht entwickelt, die da- malige Gedankenbildung noch nicht revolutionär genug.

So war denn diese äußerlich mit so revolutionärer Entschiedenheit auftretende Bauernbewegung innerlich vollkommen reaktionär; d. h. sie stand, statt auf einem neuen revolutionären Prinzip zu stehen, ohne es zu wissen, innerlich vielmehr durchaus auf dem Prinzip des Alten, des Bestehenden, auf dem Prinzip der damals ge- rade untergehenden Periode, und nur gerade deshalb, weil sie, während sie sich für revolutionär hielt, in der Tat reaktionär war, ging die Bauernbewegung zugrunde.

Es war hiernach damals sowohl der Bauern- als der Adelserhebung (Franz von Sickingen) gegenüber

welchen beiden das Prinzip gemeinschaftlich war,

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den Anteil an der Staatsherrschaft, noch konsequenter, als bis dahin der Fall, auf den Grundbesitz zu gründen das emporstrebende Landesfürstentum als von der Idee einer vom Grundeigentum unabhängigen Staats - Souveränität getragen, als Vertreter einer von den Privatbesitzverhältnissen unabhängigen Staats- idee ein immerhin relativ berechtigtes und revolutionäres Moment und dies eben war es, was ihm die Kraft zu seiner siegreichen Entwicklung und zur Unterdrückung der Bauern- und Adelsbewegung gab1).

*) Wenngleich die Auffassung, welche Lassalle hier in bezug auf die Bauern- und Adelserhebung der Reformationszeit ent- wickelt, insofern einen Fortschritt gegenüber der seinem „Franz von Sickingen" zugrunde liegenden Anschauung darstellt, als die Sickingensche Erhebung jetzt nicht mehr über die Bauern- bewegung gestellt wird, wird Lassalle doch immer noch nicht der letzteren gerecht. Selbst wenn sie keine revolutionäre Be- wegung im großen historischen Sinne war, war sie doch darum noch lange nicht „reaktionär". Die eigentlichen Forde- rungen der Bauern konnten erfüllt werden, ohne den gesell- schaftlichen Fortschritt irgendwie aufzuhalten. Und was die Entwickelung des staatlichen Lebens anbetrifft, so vertrat das Landesfürstentum in jenem Moment auch nicht einen Gedanken, der der Bauernbewegung gegenüber revolutionär zu nennen war. Zunächst leitete vielmehr sein Sieg und die totale Niederlage der Bauern eine Reaktion ein, die Deutschland auf nahezu zwei Jahrhunderte in der Entwickelung zurückwarf. Erst sehr all- mählich und gerade infolge der Schwächung der Reichszentral- gewalt erhielt das Landesfürstentum Gelegenheit, sich zum Ver- treter eines relativ modernen Gedankens zu entwickeln, den es im großen und ganzen auch sogar noch schlecht genug vertreten hat. Andere Länder haben es ohne diesen recht kostspieligen Notbehelf auch und besser zu modernen Institutionen gebracht.

Indes, wir haben es hier und in ähnlichen Stellen dieser Schrift mit dem Ergebnis einer Begriffsbestimmung zu tun, die tief in Lassalles philosophischer Denkweise wurzelte und durch

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Ich habe bei diesem Punkt etwas nachdrücklich ver- weilt, meine Herren, einmal um Ihnen die Vernünftigkeit und den Fortschritt der Freiheit in der geschichtlichen Entwicklung sogar an einem Beispiele, an welchem dies bei oberflächlicherer Betrachtung keineswegs einleuchtet, nachzuweisen : zweitens weil die Geschichtsschreiber noch weit davon entfernt sind, diesen reaktionären Charakter der Bauernbewegung und den lediglich in ihm liegenden Grund ihres Mißlingens zu erkennen, vielmehr, durch den äußeren Anschein getäuscht, die Bauernkriege für eine wirklich revolutionäre Bewegung halten.

Drittens endlich deshalb, weil sich zu allen Zeiten dies Schauspiel häufig wiederholt, daß gedankenunklare Men- schen — und hierzu, meine Herren, können die scheinbar Allergebildetsten, können Professoren gehören und ge- hören, wie uns die Paulskirche traurigen Angedenkens gezeigt hat, vorzüglich häufig dazu in die unge- heure Täuschung verfallen, das, was nur der konse- quentere und reinere Gedankenausdruck der eben untergehenden Zeitperiode und Welteinrichtung ist, für ein neues revolutionäres Prinzip zu halten.

Vor solchen nur in ihrer eigenen Einbildung revo- lutionären Männern und Richtungen möchte ich denn es wird uns in der Zukunft daran ebenso wenig fehlen, als es uns bisher in der Vergangenheit daran gefehlt hat Sie warnen, meine Herren !

Es läßt sich daran zugleich der Trost knüpfen, daß di? zahlreichen sofort oder binnen kurzer Zeit nach momen- tanem Gelingen wieder verunglückten Bewegungen, welche

fast alle seine Schriften wie ein roter Faden sich durchzieht. Sie erklärt namentlich auch seinen Staatskultus, der sich weiter- hin gerade im „Arbeiter-Programm" so energisch ausspricht.

D.H.

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wir in der Geschichte finden und welche den wohlmeinen- den, aber oberflächlichen Blick manchen Volksfreundes mit trüber Besorgnis erfüllen können, immer nur solche bloß in ihrer Einbildung revolutionäre Bewegungen waren.

Eine wirklich revolutionäre Bewegung, eine solche, die auf einem wahrhaft neuen Gedankenprinzip steht, ist, wie sich der tiefere Denker zu seinem Tröste aus der Ge- schichte zu beweisen vermag, noch niemals unterge- gangen, mindestens nicht auf die Dauer.

Ich kehre zu meinem Faden zurück.

Wenn die Bauernkriege nur in ihrer Einbildung revo- lutionär waren, so war dagegen damals wirklich und wahrhaft revolutionär der Fortschritt der Industrie, der bürgerlichen Produktion, der sich immer weiter ent- wickelnden Teilung der Arbeit und der hierdurch ent- standene Kapitalreichtum, der sich ausschließlich in den Händen der Bourgeoisie aufhäufte, weil sie eben der Stand war, welcher sich der Produktion unterzog und deren Vorteile sich aneignete.

Man pflegt mit der Reformation, also mit dem Jahre 1517, das Ende des Mittelalters und den Anbruch der neueren Geschichte zu datieren.

In der Tat ist das in dem Sinne richtig, daß in den unmittelbar auf die Reformation folgenden zwei Jahr- hunderten langsam, allmählich und unmerklich ein Um- schwung eintritt, welcher das Aussehen der Gesellschaft von Grund aus verändert und in ihrem Herzen eine Um- wälzung vollzieht, welche später im Jahre 1789 durch die französische Revolution nur proklamiert, nicht aber eigentlich geschaffen wird.

Worin dieser Umschwung bestand, fragen Sie ?

In der rechtlichen Stellung des Adels hatte sich

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nichts geändert. Rechtlich waren Adel und Geistlichkeit die beiden herrschenden Stände, die Bourgeoisie der über- all zurückgesetzte und unterdrückte Stand geblieben. Aber wenn sich rechtlich nichts geändert hatte, so war fak- tisch, war tatsächlich die Umänderung der Verhält- nisse eine um so ungeheurere gewesen.

Durch die Erzeugung und Aufhäufung des Kapital- reichtums des, im Gegensatz zum Grundeigentum, beweg- lichen Besitzes in den Händen der Bourgeoisie, war der Adel in eine vollkommene Unbedeutenheit, ja bereits in wahre Abhängigkeit von dieser reich gewordenen Bour- geoisie herabgesunken. Bereits mußte er, wollte er sich irgend neben ihr halten, allen seinen Standesprinzipien abtrünnig werden und zu denselben Mitteln des indu- striellen Erwerbs zu greifen anfangen, welchen die Bour- geoisie ihren Reichtum und somit ihre tatsächliche Macht verdankte.

Schon die Komödien Molieres, der zur Zeit Lud- wigs XIV. lebte, zeigen uns eine höchst interessante Erscheinung den damaligen Adel die reiche Bourgeoisie verachtend und bei ihr schmarotzend zu gleicher Zeit.

Louis XIV. selbst, dieser stolzeste König, zieht bereits in seinem Schlosse zu Versailles den Hut und erniedrigt sich vor dem Juden Samuel Bernard, dem Rotschild der damaligen Epoche, um ihn zu einem Anlehen geneigt zu machen.

Als Law, der berühmte schottische Finanzmann, in Frankreich im Anfang des 18. Jahrhunderts die Han- delskompagnien gebildet hatte, eine auf Aktien ge- gründete Gesellschaft, welche zur kommerziellen Aus- beutung der Mississippiufer, der Louisiana, Ostindiens usw. zusammengetreten war, war der Regent von Frankreich selbst unter ihren Direktoren Mitglied einer Kauf-

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mannsgesellschaft ! Ja, der Regent sah sich genötigt, im August 1717 Edikte zu erlassen, in welchen verordnet wurde, daß die Adligen, ohne sich etwas zu vergeben, in den See- und Kriegsdienst dieser Handelskompagnien treten könnten ! Dahin war also bereits damals der krie- gerische und stolze Feudaladel Frankreichs gekommen, den bewaffneten Kommis für die industriellen und kom- merziellen Unternehmungen der alle Weltteile durchein- anderwühlenden Bourgeoisie zu machen.

Ganz entsprechend diesem Umschwünge hatte sich be- reits damals ein Materialismus entwickelt, ein heiß- hungriges, gieriges Ringen nach Geld und Gut, dem alle sittlichen Ideen, ja, was bei den bevorrechteten Ständen leider in der Regel noch mehr sagen will, selbst alle Standesvorteile1) feil waren. Unter demselben Regenten von Frankreich wird Graf Hörn, einer der vornehmsten mit den ersten Familien Frankreichs, ja mit dem Regenten selbst verwandten Adligen, als gemeiner Raubmörder gerädert, und die Herzogin von Orleans, eine deutsche Prinzeß, schreibt in einem Briefe vom 29. November 1719, sechs der vornehmsten Damen hätten eines Tages dem vorhin erwähnten Law, der damals der gefeiertste und auch der beschäftigtste Mann in Frankreich war und dessen es sich infolgedessen sehr schwer war, zu bemäch- tigen, in dem Hofe eines Gebäudes aufgepaßt, um ihn zu bewegen, ihnen von jenen von ihm gestifteten Aktien abzulassen, um die sich damals ganz Frankreich riß und die auf der Börse sechs- und achtmal so hoch und höher standen, als der Nominalpreis betrug, zu denen sie von Law ausgegeben worden waren. Law sei sehr beeilt ge-

*) So auch in der ersten Auflage. Es muß jedoch unzweifel- haft „Standesvorurteile" heißen. D. H.

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wesen, habe nicht hören wollen und habe endlich zu den Damen, die ihn nicht von der Stelle ließen, gesagt : „Meine Damen, ich bitte tausendmal um Verzeihung, aber wenn Sie mich nicht loslassen, so muß ich platzen, denn ich habe ein Bedürfnis, zu pissen, welches mir unmöglich ist, länger anzuhalten." Worauf ihm die sechs vornehmen Damen geantwortet: „Eh bien, monsieur, pissez pourvu que vous nous ecoutiez" („Nun wohl, mein Herr, pissen Sie immer- hin, wenn Sie uns nur anhören." Und sieltfieben in der Tat während dieses Aktes bei ihm stehen und trugen ihm ihr Anliegen vor.

Fragen Sie mich wiederum, welche Ursachen es ge- wesen waren, welche diese Entwicklung der Industrie und den dadurch hervorgerufenen Reichtum der Bourgeoisie ermöglicht hatten, so würde ich durch ein genaueres Ein- gehen auf dieselben weitaus den Zeitraum, den ich mir gestatten kann, überschreiten müssen. Nur kurz aufzählen kann ich Ihnen die allerwesentlichsten derselben : die Ent- deckung Amerikas und der hierdurch auf die Produktion geübte unermeßliche Einfluß ; der durch die Umschiffung des Kaps der guten Hoffnung entdeckte Seeweg nach Ostindien, während früher aller Handel mit dem Orient und Indien den Landweg über Suez nehmen mußte; die Erfindung der Magnetnadel und des Kompasses, die hier- durch für allen Seehandel herbeigeführte größere Sicher- heit, Schnelligkeit und Verminderung der Assekuranz- prämie ; die im Innern der Länder angelegten Wasser- straßen, die Kanäle und auch die Chausseen, welche durch die Verminderung der Transportkosten zahlreichen Pro- dukten, die früher ihre Verteuerung durch den Transport nicht ertragen konnten, erst die Möglichkeit entfernteren Absatzes erschließen ; die größere bürgerliche Sicherheit des Besitzes, die geordnete Justiz, die Erfindung des

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Pulvers und das infolge dieser Erfindung eingetretene Brechen der kriegerischen Feudalmacht des Adels durch das Königtum ; die durch die Zerstörung der adligen Bur- gen und der selbständigen adligen Kriegsmacht wieder eingetretene Entlassung ihrer Landsknechte und Reisigen, denen nun nichts übrig bleibt, als Aufnahme im mittel- alterlichen Arbeitsateher zu suchen alle diese Er- eignisse ziehen an dem Triumphwagen der Bourgeoisie !

Alle diese Ereignisse und noch viele andere, die man Ihnen aufzählen könnte, fassen sich inzwischen in die eine Wirkung zusammen : durch die Eröffnung großer debouches, d. h. großer Absatzgebiete, und die damit ver- bundene Verminderung der Produktions- und Transport- kosten, die Produktion in Masse, die Produktion für den Weltmarkt hervorzurufen; hierdurch wieder das Be- dürfnis der billigen Produktion zu schaffen, welches wiederum nur durch eine immer weiter getriebene Tei- lung der Arbeit, das heißt durch eins immer vollständiger ausgeführte Zerlegung der Arbeit in ihre einfachsten me- chanischen Operationen, befriedigt werden kann, und hier- durch wiederum seinerseits eine Produktion in immer grö- ßerem Maßstabe hervorruft.

Wir stehen hier auf dem Boden der Wechselwirkungen, meine Herren. Jede dieser Tatsachen ruft die andere her- vor und diese andere wirkt wieder auf die erste zurück, erweitert und vergrößert ihren Umfang.

So wird es Ihnen klar sein, daß die Produktion eines Artikels in ungeheuren Massen, seine Produktion für den Weltmarkt, nur dann im allgemeinen leicht möglich ist, wenn sich die Produktionskosten dieses Artikels billig stellen und wenn auch der Transport desselben billig genug ist, um seinen Preis nicht erheblich zu verteuern. Denn die Produktion in ungeheuren Massen erfordert den

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Absatz en masse, und der massenhafte Absatz einer Ware läßt sich nur hervorrufen durch ihren billigen Preis, der sie einer sehr großen Anzahl von Käufern zugänglich macht. Die billigen Produktions- und Transportkosten einer Ware rufen also ihre Produktion auf großem Fuße, in großen Massen hervor. Umgekehrt wird Ihnen aber auch wieder sofort klar sein, daß die Produktion eines Artikels in großen Massen die Billigkeit desselben erzeugt und vermehrt. Ein Fabrikant, welcher z. B. zweimalhundert- tausend Stück Kattun im Jahre absetzt, kann sowohl wegen der billigeren Beschaffung des Rohmaterials im großen, als weil sich sein Kapitalprofit und die Zinsen seiner gewerblichen Anlagen, Gebäude, Maschinen über eine so große Anzahl von Stücken verteilen, innerhalb gewisser Grenzen jedes Stück weit billiger geben, als ein Fabrikant, der nur fünftausend solcher Stücke jährlich produziert. Die größere Billigkeit der Produktion führt also zur Pro- duktion im großen, diese führt im allgemeinen wieder größere Billigkeit herbei, diese ruft wieder eine noch massenhaftere Produktion hervor, die wiederum eine noch größere Billigkeit erzeugt und so fort.

Es verhält sich ganz ebenso in bezug auf die Tei- lung der Arbeit, welche ihrerseits wieder die not- wendige Voraussetzung der Produktion in Masse und der Billigkeit ist. und ohne welche weder Billigkeit noch Pro- duktion in Masse möglich wäre.

Die Teilung der Arbeit, welche die Herstellung eines Produkts in eine große Anzahl ganz einfacher, oft rein mechanischer und verstandloser Operationen zerlegt und für jede einzelne dieser Teiloperationen besondere Ar- beiter anstellt, wäre gar nicht möglich ohne massenhafte Produktion dieser Artikel, wird also durch diese erst her- vorgerufen und entwickelt. Umgekehrt führt diese Zer-

11 La«alle. Ge». ScLritten. BauJ II. 161

legung der Arbeit in solche ganz einfache Operationen und Handgriffe weiter 1. zu einer immer größeren Bil- ligkeit, 2. deshalb zu einer Produktion in immer größeren, riesenhaften Massen, zu einer immer mehr nicht auf diese und jene nahegelegene Absatzkreise, sondern auf den ganzen Weltmarkt berechneten Produktion und 3. hier- durch und durch die neuen Zerlegungen, die sich hier- durch bei den einzelnen Arbeitsoperationen anbringen lassen, wieder zu immer größeren Fortschritten in der Teilung der Arbeit selbst.

Durch die Reihe dieser Wechselwirkungen war allmäh- lich eine totale Umänderung in der gesellschaftlichen Ar- beit und somit in allen Lebensverhältnissen der Gesell- schaft eingetreten.

Dieser Umschwung läßt sich in der Kürze am besten auf folgenden Gegensatz reduzieren :

Im früheren Mittelalter hatte man, da nur eine sehr geringe Anzahl von kostbaren Produkten die Teuerkeit des Iransportes ertrug, produziert für das Bedürfnis der eigenen Lokalität und sehr beschränkter nahe gelegener Absatzkreise, deren Bedürfnis eben deshalb ein bekann- tes, festes und umschwankendes1) war. Das Bedürfnis oder die Nachfrage war der Produktion oder dem An- gebot vorausgegangen und bildete die bekannte Richtschnur dafür. Oder mit anderen Worten: Die gesellschaftliche Produktion war vorherrschend eine handwerksmäßige gewesen. Denn dies ist eben im Unterschied von dem Fabrikations- oder Großbetrieb der Charakter des kleinen oder Handwerksbetriebes, daß ent- weder das Bedürfnis abgewartet wird, um zu produzieren,

A) Unzweifelhaft ein Druckfehler. Vielleicht soll es , .um- schriebenes" heißen. D. H.

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wie z. B. der Schneider meine Bestellung abwartet, um mir einen Rock zu machen, der Schlosser, um mir ein Schloß zu verfertigen, oder daß doch, wenn auch manche Gegenstände im voraus gearbeitet werden, sich im ganzen diese Vorausarbeit beschränkt auf ein Minimum des er- fahrungsmäßig genau bekannten Bedürfnisses in der eige- nen Lokalität und ihrer nächsten Nachbarschaft, wie z. B., wenn ein Klempner eine gewisse Anzahl von Lampen im voraus arbeitet, von denen er weiß, daß der städtische Bedarf sie bald absorbiert haben muß.

Die charakteristischen Eigenschaften einer vorherr- schend in dieser Weise produzierenden Gesellschaft, meine Herren, sind Armut oder doch nur eine bescheidene Wohl- habenheit und dagegen eine gewisse Festigkeit und Stabili- tät aller Verhältnisse.

Jetzt dagegen war allmählich durch die unablässige Wechselwirkung, die ich Ihnen geschildert habe, ein total entgegengesetzter Charakter der gesellschaftlichen Arbeit und damit aller Lebensverhältnisse eingetreten, der heute in einer freilich ganz anders ausgebildeten, in einer riesen- haft entwickelten Weise die gesellschaftliche Arbeit kenn- zeichnet. In dieser riesenhaften Entwicklung, die er heute hat, läßt sich dieser Charakter im Gegensatz zu dem früher geschilderten also kennzeichnen. Wenn früher das Be- dürfnis vorausging dem Angebot, der Produktion, diese nach sich zog und bestimmte, ihre Richtschnur und ihr bekanntes Maß bildete, so geht jetzt die Produktion, das Angebot, dem Bedürfnis voraus und sucht dieses zu erzwingen. Es wird produziert nicht mehr für die Loka- lität, nicht mehr für das bekannte Bedürfnis nahegelegener Absatzkreise, sondern für den Weltmarkt. Es wird produziert ins Weite und Allgemeine hinein, für alle Welt- teile, für ein schlechthin unbekanntes und nicht zu be-

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stimmendes Bedürfnis, und damit das Produkt sich das Bedürfnis nach ihm erzwingen kann, wird ihm eine Waffe mitgegeben, die Billigkeit. Die Billigkeit ist die Waffe des Produktes, mit der sich es einerseits den Käufer erobert und mit der es andererseits alle an- deren Waren derselben Art aus dem Felde schlägt, die gleichfalls auf den Käufer eindringen wollen, so daß in der Tat unter dem System der freien Konkurrenz ein jeder Produzent hoffen kann, wie riesenhafte Massen er auch produziere, für alle diese Absatz zu gewinnen, wenn es ihm nur gelingt, durch bessere Bewaffnung seiner Ware mit Billigkeit die Waren seiner Mitproduzenten kampfunfähig zu machen.

Der hervorstechende Charakter einer solchen Gesell- schaft ist großer, unermeßlicher Reichtum, andererseits ein großes Schwanken aller Verhältnisse, eine fast be- ständige sorgenvolle Unsicherheit in der Lage der ein- zelnen, verbunden mit einer sehr verschiedenartigen Be- teiligung der zur Produktion Mitwirkenden an dem Ge- winn der Produktion.

So groß also, meine Herren, war der Umschwung ge- wesen, welchen die stille, revolutionäre, unterwühlende Tätigkeit der Industrie schon vor dem Ende des vorigen Jahrhunderts unmerklich in dem Herzen der Gesellschaft herbeigeführt hatte.

Wenn die Männer der Bauernkriege noch nicht gewagt hatten, auch nur einen anderen Gedanken zu fassen, als den, den Staat auf den Grundbesitz zu gründen, wenn sie noch nicht einmal im Gedanken sich von der Anschau- ung loszuwinden vermocht hatten, daß der Grundbesitz das notwendig die Herrschaft über den Staat führende Element, und die Teilnahme an diesem Besitz die Be- dingung für die Teilnahme an dieser Herrschaft sei, so

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hatte es der stille, unmerklich revolutionierende Fortschritt der Industrie dahin gebracht, daß bereits lange vor Ende des vorigen Jahrhunderts der Grundbesitz zu einem seiner früheren Wichtigkeit verhältnismäßig völlig ent^eideten Element geworden und neben der Entwicklung der neuen Produktionsweisen und der Reichtümer, die sie in ihrem Schöße barg und täglich aufhäufte, des immensen Ein- flusses, den sie dadurch über die ganze Bevölkerung und ihre Verhältnisse, sogar auf den zum großen Teil arm gewordenen Adel selbst ausübte, zu einer untergeordneten Stelle herabgesunken war.

Die Revolution war somit bereits in dem Innern der Gesellschaft, in den tatsächlichen Verhältnissen der- selben eingetreten, lange ehe sie in Frankreich ausbrach, und es war nur noch erforderlich, diesen Umschwung auch zur äußeren Anerkennung zu bringen, ihm recht- liche Sanktion zu geben.

Dies ist überhaupt bei allen Revolutionen der Fall, meine Herren!